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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kreditinstitut: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Geringe Zuverlässigkeit 30 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Der Erwerb eigener Aktien zur Absicherung des Risikos eines mit einem Kunden abgeschlossenen Derivats ist von der Steuer befreit. Um diese Befreiung anzuwenden, muss das Institut Mitglied eines Handelsplatzes sein und regelmäßig am Market Making teilnehmen. Das Kriterium stützt sich auf Artikel 3.1.g) des Gesetzes 5/2020.

Die Abfolge der Auskünfte zeigt keine doktrinäre Entwicklung zu einem einheitlichen Konzept, sondern behandelt verschiedene Themen wie die Erfüllung einer Schuld durch Vermögensübertragung (dación en pago), Steuergruppen oder Abzugsgrenzen. Es gibt im bereitgestellten Korpus keine kohärente Entwicklungslinie, um ein einheitliches Kriterium für den Begriff „Kreditinstitut“ zu definieren.

Analyse auf Grundlage von 28 der 30 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2108-16 17. Mai 2016

Gesellschaften in einer konsolidierbaren Gruppe eines Kreditinstituts können für die Abziehbarkeit von Finanzierungskosten als Kreditinstitute gelten

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
gastos financieros netosentidad de créditogrupo consolidablebeneficio operativonormativa de solvencia TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 20TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 20.6.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3717-15 25. Nov. 2015

Gesellschafter können die Doppelbesteuerungsfreistellung bei Scrip Dividends anwenden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
scrip dividendexención por doble imposiciónacciones liberadasderechos de suscripción preferenteentidad de crédito LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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