Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der Erwerb eigener Aktien zur Absicherung des Risikos eines mit einem Kunden abgeschlossenen Derivats ist von der Steuer befreit. Um diese Befreiung anzuwenden, muss das Institut Mitglied eines Handelsplatzes sein und regelmäßig am Market Making teilnehmen. Das Kriterium stützt sich auf Artikel 3.1.g) des Gesetzes 5/2020.
Die Abfolge der Auskünfte zeigt keine doktrinäre Entwicklung zu einem einheitlichen Konzept, sondern behandelt verschiedene Themen wie die Erfüllung einer Schuld durch Vermögensübertragung (dación en pago), Steuergruppen oder Abzugsgrenzen. Es gibt im bereitgestellten Korpus keine kohärente Entwicklungslinie, um ein einheitliches Kriterium für den Begriff „Kreditinstitut“ zu definieren.
Analyse auf Grundlage von 28 der 30 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.