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Eine Anfragende erkundigt sich, ob sie ein Konto und eine Einlage nach der Fusion ihres spanischen Instituts mit einer ausländischen Muttergesellschaft melden muss, was zur Gründung einer Zweigstelle in Spanien führte. Die DGT stellt klar, dass die Konten nicht als im Ausland befindlich gelten, da die Rechtsverhältnisse in die neue spanische Zweigstelle integriert wurden.
Cuestión planteada Obligación de presentar la declaración informativa de bienes y derechos en el extranjero.
Las cuentas y depósitos que se integran en una sucursal española tras una fusión por absorción no se consideran cuentas abiertas en el extranjero. Por tanto, no están sujetas a la obligación de información del modelo 720. Estos saldos no deben computarse para determinar el límite de 50.000 euros que origina dicha obligación. La entidad española deberá informar de estas cuentas mediante el modelo 196.
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