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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Übernehmende Gesellschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 15 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Bei Fusionen unter dem Sonderregime kann die übernehmende Gesellschaft die steuerlichen Verlustvorträge der übertragenden Gesellschaft gemäß Artikel 84 des LIS (Gesetz über die Körperschaftsteuer) verrechnen. Die Grenzen des Artikels 26 des LIS müssen eingehalten werden, einschließlich der Obergrenze von 70 % des steuerpflichtigen Einkommens und des Limits von 1 Million Euro. Die Beschränkung nach Artikel 26.4 des LIS bleibt für die vor dem Erwerb entstandenen Verluste bestehen, wirkt sich jedoch nicht auf die nach dem Erwerb entstandenen Verluste aus.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Möglichkeit der Verrechnung steuerlicher Verlustvorträge bei Fusionen unter dem Sonderregime stabil. Die Entwicklung konzentriert sich auf die technische Präzisierung bei der Anwendung der Verrechnungsbeschränkungen und der Rechtsnachfolge von Rechten. Die jüngsten Auskünfte klären die Anwendung der Beschränkung nach Artikel 26.4 des LIS im Hinblick auf den Zeitpunkt des Erwerbs.

Wendepunkte

  1. V2497-24

    Präzisiert, dass steuerliche Verlustvorträge nicht verrechenbar sind, wenn sie die Abschreibung der Beteiligung begründet haben, um eine Doppelverrechnung zu vermeiden.

  2. V0672-26

    Legt fest, dass die Beschränkung nach Artikel 26.4 des LIS für die vor dem Erwerb entstandenen Verluste bestehen bleibt, sich jedoch nicht auf die nach dem Erwerb entstandenen Verluste auswirkt.

Analyse auf Grundlage von 15 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

15
V2502-22 2. Dez. 2022

Verrechnung von Verlustvorträgen einer übernommenen Gesellschaft in der übernehmenden Gesellschaft unter bestimmten Grenzen möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
bases imponibles negativasoperación de fusiónentidad absorbenteentidad transmitenterégimen especial de reestructuraciones LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 26LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2608-16 13. Juni 2016

Grenzen für den Verlustvortrag nach einer Gesamtauflösung gemäß LIS

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
bases imponibles negativasescisión totalentidad absorbenteentidad beneficiariareestructuración LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 84.2LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0127-14 22. Jan. 2014

Fusionen von Leasinggesellschaften können unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
régimen especial de fusiónmotivos económicos válidostransmisión de valoreselusión fiscalmercado secundario TRLIS Texto Refundido de la Ley del Impuesto sobre SociedadesLey 3/2009 sobre modificaciones estructurales de las sociedades mercantiles
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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