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Zwei spanische Investmentgesellschaften (IIC) beabsichtigen eine Fusion durch Übernahme einer luxemburgischen SICAV. Die DGT prüft, ob die Transaktion unter das Sonderregime für Fusionen fällt und wie die Besteuerung der Gesellschafter erfolgt.
Fragestellung 1) Ob die genannten Vorgänge unter das steuerliche Sonderregime des Kapitels VII des Titels VII des LIS fallen können. Und falls dieses Regime anwendbar ist, wie die Besteuerung der natürlichen Personen als Aktionäre der anfragenden Unternehmen aussehen würde.
Wenn die Fusion gemäß den Bestimmungen des IIC-Gesetzes erfolgt und Artikel 76.1 des LIS erfüllt, kann sie das Sonderregime in Anspruch nehmen. Die Einkünfte der in Spanien oder in der EU ansässigen Gesellschafter werden nicht durch die Zuteilung von Anteilen besteuert, sondern erst, wenn diese übertragen werden oder der Wohnsitz verloren geht. Die Mitteilung des Sonderregimes muss von der absorbierenden Gesellschaft erfolgen, da diese in Spanien ansässig ist. Die dargelegten wirtschaftlichen Gründe werden als gültig erachtet, um die Anwendung von Artikel 89.2 des LIS zu vermeiden.
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