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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Inländische Doppelbesteuerung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 32 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Die von einem Gesellschafter erhaltenen Dividenden werden als vollständige Erträge aus beweglichem Kapital eingestuft und in die Sparbasis (base imponible del ahorro) einbezogen. Für diese Dividenden besteht nach deren Abschaffung im Jahr 2015 keine Steuerbefreiung mehr. Ebenso ist es nicht möglich, die von der Gesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) abzuziehen, da die IRPF-Vorschriften (Einkommensteuer für natürliche Personen) einen solchen Abzug für natürliche Personen nicht vorsehen.

Die Position der DGT hat sich von der Analyse der Mechanik des Abzugs wegen inländischer Doppelbesteuerung und der steuerlichen Neutralität bei Kapitalherabsetzungen hin zur Konzentration auf das Fehlen von Befreiungen und Abzügen für natürliche Personen entwickelt. Nach der Reform von 2015 bestätigt die Rechtsprechung, dass Dividenden vollständig in der Sparbasis besteuert werden, ohne die Möglichkeit, die von der Gesellschaft gezahlte Steuer auszugleichen.

Wendepunkte

  1. V0145-15

    Legt fest, dass Einkünfte aus Rücklagen, die durch Kapitalherabsetzung unter steuerlicher Neutralität gebildet wurden, tatsächlich einen Anspruch auf den Abzug wegen inländischer Doppelbesteuerung begründen.

  2. V0923-16

    Markiert den regulatorischen Übergang durch die Anwendung von Artikel 21 der LIS (Körperschaftsteuergesetz) und der DT 23ª für nach 2015 endende Geschäftsjahre, was die Nicht-Einbeziehung und den Abzug von 100 % der Gesamtkörperschaftsteuer ermöglicht, sofern die vorherige Besteuerung nachgewiesen wird.

Analyse auf Grundlage von 27 der 32 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V4765-16 10. Nov. 2016

Aufschub von Doppelbesteuerungsabzügen zur Priorisierung anderer Steuerabzüge möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
consolidación fiscaldoble imposición internadoble imposición internacionalcuota íntegradeducciones pendientes LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 31LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 32
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1081-16 17. März 2016

Anwendbarkeit des Abzugs zur Vermeidung der inländischen Doppelbesteuerung bei Dividenden durch den Nachweis der vorangegangenen Besteuerung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
doble imposición internadeducción por reinversiónreestructuración societariasubrogación tributariavalor fiscal de la participación TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.4.eTRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1453-15 11. Mai 2015

Keine Quellensteuer auf Dividenden bei Empfängern unter der TRLIS-Regelung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
retencióndividendoperíodo impositivodoble imposición internaexención TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.2TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 140.4.d
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1349-15 29. Apr. 2015

Abzug der Doppelbesteuerung bei Dividenden aus dem Aufpreis beim Erwerb möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
doble imposición internasobreprecioconsolidación fiscalbase imponiblevalor fiscal TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.4.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0145-15 19. Jan. 2015

Gesellschafter können den Doppelbesteuerungsabzug auf Dividenden anwenden, die aus Rücklagen infolge einer Kapitalherabsetzung unter dem steuerneutralen Regime stammen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
doble imposición internaneutralidad fiscalreducción de capitalaportación no dinerariadistribución de beneficios TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 30.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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