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Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob sie nach dem Erwerb einer Beteiligung von den vorherigen Eigentümern den Abzug wegen inländischer Doppelbesteuerung (Art. 30.6 TRLIS) auf Dividenden anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern nachgewiesen wird, dass die Übertragenden ein entsprechendes Einkommen in ihre Bemessungsgrundlage einbezogen haben, ohne dabei Anspruch auf den Abzug wegen inländischer Doppelbesteuerung gehabt zu haben.
Cuestión planteada Se plantean diversas cuestiones en relación con el artículo 30.6 del texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades que se describen en el cuerpo de la contestación.
Para aplicar la deducción del artículo 30.6 del TRLIS, la entidad debe probar que un importe equivalente al dividendo se integró en la base imponible de los transmitentes previos. Si los transmitentes aplicaron la deducción por reinversión de beneficios extraordinarios, la deducción aplicable será del 18%. Si no aplicaron dicha deducción por reinversión, el tipo será del 30%. La prueba de la tributación efectiva puede realizarse por cualquier medio admitido en Derecho.
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