Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Auflösung und Liquidation: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 30 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Zuteilung von Vermögenswerten an die Gesellschafter infolge einer Auflösung muss zu ihrem Marktwert bewertet werden, wobei die Differenz zum steuerlichen Wert in die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer (IS) einzubeziehen ist. Hinsichtlich der Mehrwertsteuer (IVA) gilt die Übertragung von Vermögenswerten an die Gesellschafter als steuerpflichtiges Geschäft, sofern keine spezifischen Ausnahmen für landwirtschaftliche Flächen oder Zweitübertragungen von Gebäuden vorliegen. In Bezug auf die Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) wird der Vermögensverlust durch uneinbringliche Forderungen nach der Liquidation in die allgemeine Bemessungsgrundlage einbezogen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Ermittlung des Vermögensverlusts durch Forderungen nach der Auflösung und Liquidation konstant, wobei die formelle Beendigung der Gesellschaft gefordert wird. Die Rechtsprechung hat zunehmend Präzisierungen zur Bewertung von Vermögenswerten bei der Zuteilung von Gütern und zur Behandlung der Mehrwertsteuer (IVA) bei diesen Übertragungen aufgenommen. Es ist kein Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine Erweiterung der analysierten Sachverhalte.

Wendepunkte

  1. V1121-26

    Legt fest, dass die Zuteilung von Vermögenswerten an die Gesellschafter dazu verpflichtet, Immobilien für die Körperschaftsteuer (IS) zu ihrem Marktwert zu bewerten.

Analyse auf Grundlage von 28 der 30 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2125-25 11. Nov. 2025

Kein steuerlicher Verlust durch Kursverluste ohne Liquidation der Gesellschaft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia o pérdida patrimonialdisolución y liquidacióncuota de liquidación socialvalor de adquisiciónanotación en cuenta LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 37.1.e)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3112-21 14. Dez. 2021

SICAVs mit Auflösungsbeschluss in 2022 haben bis zum 30. Juni 2023 Zeit zur Liquidation

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
sociedades de inversión de capital variablerégimen transitoriodisolución y liquidacióndiferimiento de rentareinversión LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 29.4.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. Disposición transitoria cuadragésimo primera.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0415-18 19. Feb. 2018

Steuerbefreiung bei Liquidationserlösen nach Art. 21 LIS möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
exencióndisolución y liquidaciónentidad participadarenta positivatransmisión de participaciones LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt