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Eine Zivilgesellschaft, die ab 2016 die Voraussetzungen für die Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz erfüllt, fragt an, ob sie die neunzehnte Übergangsbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass das System der Einkommenszurechnung beibehalten werden kann, sofern die Auflösung und Liquidation innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres 2016 vereinbart wird.
Cuestión planteada Aplicación de la disposición transitoria decimonovena de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Las sociedades civiles que cumplan requisitos de Impuesto sobre Sociedades desde el 1 de enero de 2016 podrán aplicar el régimen de la disposición transitoria decimonovena. Para ello, deben adoptar válidamente el acuerdo de disolución con liquidación en los seis primeros meses del ejercicio 2016 y realizar los actos de extinción en los seis meses siguientes. Si se cumplen estos plazos, se mantendrá el régimen de atribución de rentas hasta la finalización de la extinción.
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