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Eine Muttergesellschaft eines Steuerkonsortiums fragt an, ob Verluste aus der Auflösung zweier Tochtergesellschaften steuerlich abzugsfähig sind. Die DGT bestätigt, dass der negative Ertrag gemäß Art. 21.8 LIS abzugsfähig ist, da es sich nicht um eine Umstrukturierung handelt. Allerdings muss der Verlust der im Konsortium integrierten Tochtergesellschaft zunächst um die negativen Steuergrundlagen (BIN) gemindert werden, die diese generiert und das Konsortium verrechnet hat. Zudem müssen beide Verluste um steuerbefreite Dividenden reduziert werden, die in den zehn Jahren vor der Auflösung vereinnahmt wurden.
Cuestión planteada - Si la renta negativa que eventualmente se produjese para la consultante como consecuencia de la disolución y liquidación de sus dos filiales debería considerarse fiscalmente deducible a efectos del IS.
La disolución-liquidación de una filial no es operación de reestructuración a efectos del artículo 21.8 LIS, por lo que la renta negativa resulta deducible. Para la entidad dependiente integrada en el grupo fiscal, el importe de la renta negativa en sede de la matriz debe primero minorarse en las bases imponibles negativas que aquella generó bajo el régimen de consolidación y que fueron compensadas en el grupo (artículo 62.2 LIS). Tanto para la filial consolidada como para la no consolidada, la renta negativa resultante se reduce en el importe de dividendos o participaciones en beneficios recibidos en los diez años anteriores con derecho a exención (artículo 21.8 párrafo segundo). La extinción de la filial consolidada determina también la incorporación a su base imponible individual de la plusvalía eliminada en ejercicios anteriores (artículos 65 y 74 LIS). La fecha de extinción es la del asiento de presentación de la escritura en el Registro Mercantil.
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