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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Auflösung der Zugewinngemeinschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Die Auflösung der Zugewinngemeinschaft stellt keine Vermögensänderung dar, wenn die Zuteilung der jeweiligen Quote der Ehegatten entspricht. In diesem Fall entsteht weder ein Vermögenszuwachs noch ein Vermögensverlust, und die Vermögenswerte behalten ihren ursprünglichen Wert und ihr Anschaffungsdatum bei. Eine Vermögensänderung liegt nur dann vor, wenn die Zuteilung diese Quote überschreitet.

Die Position der DGT bleibt im Laufe der Zeit konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass die Zuteilung gemäß der Eigentumsquote keine Übertragung, sondern eine Präzisierung der Rechte darstellt. Die Anforderung der Besteuerung durch die Grunderwerbsteuer (ITP) bleibt bestehen, falls Zuteilungsüberschüsse vorliegen, die durch die Bildung gleichwertiger Lose vermeidbar wären.

Wendepunkte

  1. V0826-17

    Legt fest, dass der Zuteilungsüberschuss einen entgeltlichen Charakter hat und der ITP unterliegt, wenn er durch die Bildung gleichwertigerer Lose vermeidbar ist.

  2. V1733-20

    Stellt klar, dass die Zuteilung von Privatvermögen nicht von der Befreiung gemäß Artikel 45.I.B.3 des TRLITPAJD profitiert, da es nicht Teil der ehelichen Gemeinschaft ist.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V2346-25 3. Dez. 2025

Die Auflösung der Gütergemeinschaft ohne Übertragung eines Überschusses begründet keinen Veräußerungsgewinn und führt nicht zu einer Aktualisierung des Wertes des Vermögensgegenstandes

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
disolución de sociedad de ganancialesganancia patrimonialcuota de titularidadvalor de adquisicióndisposición transitoria novena LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3159-20 22. Okt. 2020

Übertragung von Vermögenswerten bei der Auflösung der Gütergemeinschaft: ITP-Pflicht bei vermeidbarem Überschuss

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de sociedad de ganancialesexceso de adjudicacióntransmisiones patrimoniales onerosasactos jurídicos documentadoscompensación económica TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.1.A
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0826-17 3. Apr. 2017

Übermäßige Zuteilung bei der Auflösung der Gütergemeinschaft unterliegt der Grunderwerbsteuer, sofern sie durch andere Vermögenswerte vermeidbar ist

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de sociedad de ganancialesexceso de adjudicacióntransmisiones patrimoniales onerosascompensación en metálicoexención de transmisiones TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.B
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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