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Die Anfragende möchte wissen, ob sie bei der Veräußerung ihrer selbstgenutzten Immobilie (die im Zuge einer Auflösung der Gütergemeinschaft zugeteilt wurde) die Reinvestitionsbefreiung in Anspruch nehmen kann und ob sich der zu reinvestierende Betrag verringert, weil die Hypothek vor dem Verkauf getilgt wurde. Die DGT stellt klar, dass der zu reinvestierende Betrag dem vollen Veräußerungswert entspricht, da keine ausstehenden Darlehen mehr zu tilgen sind.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la exención por reinversión, y en su caso, si a efectos de determinar el importe a reinvertir este se vería minorado por la cancelación de la hipoteca.
Para la exención por reinversión, el importe total obtenido es el valor de transmisión minorado por los gastos inherentes a la transmisión. Si existiera financiación ajena, se debe minorar el valor de transmisión por el principal del préstamo pendiente de amortizar en el momento de la transmisión. Al estar la hipoteca cancelada previamente, el importe a reinvertir es el valor de transmisión sin dicha minoración.
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