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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Stimmrechte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 57 Auskünfte · 2020–2025

Geltende Auffassung

Um das Sonderregime für den Umtausch von Wertpapieren anzuwenden, muss das erwerbende Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte an den beteiligten Unternehmen erlangen und die Anforderungen des Artikels 80 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) erfüllen. Die Transaktion muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen, wie etwa der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Aktivitäten, um zu verhindern, dass ihr Hauptziel Betrug, Steuerhinterziehung oder die bloße Erlangung eines Steuervorteils ist. Unter diesen Bedingungen erzielen die Gesellschafter keine Einkünfte, und die erhaltenen Wertpapiere behalten ihren ursprünglichen steuerlichen Wert.

Die Position der DGT bleibt über die gesamte Sequenz hinweg konstant. Es sind keine Änderungen bei den Anforderungen an die Mehrheit der Stimmrechte, der Einhaltung des Artikels 80 des LIS oder beim Verbot von Transaktionen mit dem Ziel des Betrugs oder der bloßen Steuervorteilserschleichung zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 45 der 57 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 5. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0877-24 23. Apr. 2024

Möglichkeit der Anwendung des steuerlichen Neutralitätsregimes bei einem Wertpapieraustausch unter Erfüllung der Anforderungen des Körperschaftsteuergesetzes

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
canje de valoresreestructuración empresarialneutralidad fiscalmotivos económicos válidosvalor fiscal LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.5LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 80
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0801-24 18. Apr. 2024

Möglichkeit der Anwendung des steuerlichen Neutralitätsregimes bei einem Wertpapieraustausch unter Vorbehalt der Erfüllung der Anforderungen und des Ausschlusses von Betrug

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
canje de valoresreestructuración empresarialneutralidad fiscalmotivos económicos válidosaportación no dineraria LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.5LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 80.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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