Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der Abzug von 20 % für die Produktion und Aufführung von Live-Aufführungen erfordert die Einholung eines Zertifikats des Instituto Nacional de las Artes Escénicas y de la Música. Die Bemessungsgrundlage setzt sich aus direkten Kosten künstlerischer, technischer und werblicher Art zusammen. Strukturkosten, Versicherungen, Sicherheitsdienste, medizinische Dienste und die Miete der Spielstätte werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition der Bemessungsgrundlage für den Abzug, die sich auf direkte künstlerische, technische und werbliche Kosten konzentriert, konstant. Im Laufe der Jahre hat die Verwaltung den Ausschluss bestimmter Posten, wie Strukturkosten oder Versicherungen, präzisiert und vor kurzem klargestellt, dass die Miete der Spielstätte keine abzugsfähige direkte Kost ist.
Wendepunkte
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Präzisiert, dass die Mietkosten für die Spielstätte nicht als direkte Kosten künstlerischer, technischer und werblicher Art für die Bemessungsgrundlage des Abzugs gelten.
Analyse auf Grundlage von 20 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.