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V1910-18 28. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · agrupación de interés económico

Abzug für Live-Veranstaltungen bei einer wirtschaftlichen Interessengemeinschaft (AIE) nach Art. 36.3 LIS möglich

Eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft (AIE) erkundigt sich, ob die Ausgaben für ein Musikfestival den Abzug der Körperschaftsteuer ermöglichen. Die DGT stellt fest, dass dies unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der korrekten Identifizierung der direkten Kosten möglich ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1. Ob die von der AIE für die Produktion und Aufführung des Festivals getätigten Ausgaben zur Anwendung des Abzugs gemäß Artikel 36.3 des LIS führen.

Die Entscheidung der DGT

Die AIE kann den Abzug von 20 % anwenden, wenn sie die Anforderungen des Artikels 36.3 des LIS erfüllt, einschließlich des Erhalts des Zertifikats des INAEM und der Reinvestition von Gewinnen. Die Bemessungsgrundlage des Abzugs umfasst direkte künstlerische, technische und werbliche Kosten, wie Personalkosten oder Vermittlungskosten, schließt jedoch Struktur-, Versicherungs-, Sicherheits- oder medizinische Dienstleistungskosten aus. Von einem Gesellschafter weiterverrechnete Kosten können einbezogen werden, wenn die AIE die Kosten trägt. Die Abzugsbeträge werden den in Spanien ansässigen Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung gemäß der Satzung zugerechnet.

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