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V1924-18 29. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · agrupación de interés económico

Abzug für Live-Veranstaltungen bei einer wirtschaftlichen Interessengemeinschaft (AIE) nach Art. 36.3 LIS möglich

Eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft (AIE) erkundigt sich, ob die Produktions- und Aufführungskosten eines Musikfestivals den Abzug gemäß Art. 36.3 LIS rechtfertigen. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die direkten Kosten korrekt identifiziert werden.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob die von der Verwertungsgesellschaft für die Produktion und Aufführung des Festivals getätigten Ausgaben zur Anwendung des Abzugs gemäß Artikel 36.3 des LIS führen.

Die Entscheidung der DGT

Die Verwertungsgesellschaft kann den Abzug von 20 % anwenden, wenn sie die Zertifizierungs- und Gewinnreinvestitionsanforderungen erfüllt. Die Bemessungsgrundlage des Abzugs umfasst direkte künstlerische, technische und werbliche Kosten, wie Personal, Vermittlung und bestimmte Künstlerkosten. Strukturkosten, Versicherungen, Sicherheit, medizinische Leistungen oder Verpflegungskosten sind nicht enthalten. Von einem Gesellschafter weiterverrechnete Kosten können Teil der Bemessungsgrundlage sein, wenn die Verwertungsgesellschaft die Kosten trägt.

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