Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Steuerpflichtige, die steuerpflichtige und nicht befreite Tätigkeiten ausüben, müssen vierteljährliche Abrechnungen mittels des Modells 303 und eine jährliche Zusammenfassende Erklärung mittels des Modells 390 einreichen. Die Verpflichtung zur Einreichung von Abrechnungen betrifft nicht diejenigen, die ausschließlich befreite Umsätze tätigen, welche das Modell 309 verwenden müssen. Das Recht auf Vorsteuerabzug kann in dem Zeitraum ausgeübt werden, in dem die Beträge getragen werden, oder in den darauffolgenden Zeiträumen innerhalb der vierjährigen Frist.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der formellen Pflichten und der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stabil. Die Auskünfte bestätigen die Anwendung spezifischer Modelle (303, 309, 390) je nach Art der Umsätze und bekräftigen die vierjährige Frist für den Abzug der getragenen Beträge.
Analyse auf Grundlage von 55 der 60 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.