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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kriterium der Einnahmen und Ausgaben: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 51 Auskünfte · 2017–2026

Geltende Auffassung

Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten werden nach dem Zuflussprinzip (Accrual-Prinzip) zugerechnet, gemäß den Vorschriften der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades). Wählt der Steuerpflichtige das Kriterium der Einnahmen und Ausgaben (Cash-Basis-Prinzip), erfolgt die Zurechnung zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Dieses Kriterium der Kasse muss einheitlich auf alle wirtschaftlichen Tätigkeiten angewendet werden, ohne die Möglichkeit, es mit dem Zuflussprinzip zu kombinieren.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung des Zuflussprinzips als allgemeine Regel konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass die Wahl des Kriteriums der Einnahmen und Ausgaben eine Entscheidung des Steuerpflichtigen ist, die auf die Gesamtheit seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten angewendet werden muss. Es ist kein dogmatischer Wandel zu beobachten, sondern die Bestätigung der Anwendung der buchhalterischen und steuerrechtlichen Vorschriften.

Wendepunkte

  1. V1616-26

    Stellt klar, dass das Kriterium der Einnahmen und Ausgaben auf alle wirtschaftlichen Tätigkeiten angewendet werden muss, ohne dass das Kassenprinzip mit dem Zuflussprinzip kombiniert werden kann.

Analyse auf Grundlage von 47 der 51 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1797-22 29. Juli 2022

Grenzen für Umsätze und Einkäufe bei der pauschalierten Schätzung und der Sonderregelung der MwSt. richten sich nach dem zeitlichen Zuordnungsprinzip der Einkommensteuer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación objetivarégimen especial de la agriculturaimputación temporalcriterio de devengocriterio de cobros y pagos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 31.1.3.ª.letras b)LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 31.1.3.ª.letras c)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1621-22 4. Juli 2022

Kein Abzug von Wertminderungen für Forderungen bei Anwendung des Zufluss-Abfluss-Prinzips

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación directacriterio de cobros y pagosrendimientos de actividades económicaspérdidas por deterioro de créditosindemnización por costas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 30
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1545-22 27. Juni 2022

Gerichtskosten sind keine Vermögensverluste, wenn sie beruflich veranlasst sind

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación directacriterio de cobros y pagosgastos de defensa jurídicarendimientos de actividades económicaspérdida patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 30
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1694-21 2. Juni 2021

GAP-Beihilfen werden als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Pachtverträge als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung besteuert

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicassubvención corrienterendimientos de capital inmobiliarioimputación temporalcriterio de cobros y pagos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.bLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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