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V1694-21 2. Juni 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

GAP-Beihilfen werden als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Pachtverträge als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung besteuert

Eine Steuerpflichtige fragt, wie die GAP nach Einstellung ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu versteuern ist und wie die neuen Einkünfte aus der Verpachtung von Grundstücken zu deklarieren sind. Die DGT stellt fest, dass die GAP Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit sind und Pachtverträge Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darstellen.

Die gestellte Frage

Fragestellung 1. Besteuerung des von der GAP erhaltenen Betrags.

Die Entscheidung der DGT

Die GAP-Beihilfe wird als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft und, da es sich um laufende Einkünfte handelt, wird sie im Zeitraum des endgültigen Bewilligungsbescheids zugerechnet. Wird die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewählt, erfolgt die Zurechnung bei Zahlungseingang. Andererseits werden die Einkünfte aus der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung besteuert.

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