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V2222-23 27. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Zurechnung von GAP-Subventionen hängt vom gewählten zeitlichen Zurechnungsprinzip des Steuerpflichtigen ab

Ein Landwirt erkundigt sich, wann GAP-Subventionen zu erklären sind, wenn diese in einem anderen Wirtschaftsjahr eingehen als das entsprechende Jahr. Die DGT stellt klar, dass die Zurechnung davon abhängt, ob der Steuerpflichtige das Periodenabgrenzungsprinzip oder das Zufluss-Abfluss-Prinzip anwendet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung von GAP-Beihilfen.

Die Entscheidung der DGT

GAP-Beihilfen sind Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit. Wird das Periodenprinzip angewandt, erfolgt die Zurechnung in dem Zeitraum, der das Datum des endgültigen Bewilligungsbescheids umfasst, unabhängig vom Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Wird die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewählt, wird die Beihilfe in dem oder den Zeiträumen zugerechnet, in denen der Zahlungseingang erfolgt. Die Zurechnung hängt somit von dem vom Empfänger angewandten Prinzip ab.

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