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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Konsolidierung von Abzügen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 20 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Unter dem Übergangsregime der 18. Übergangsbestimmung der LIRPF (Einkommensteuergesetz) ist es möglich, den Abzug für Investitionen in den Hauptwohnsitz neu zu starten, wenn dieser wieder zum Wohnsitz des Steuerpflichtigen wird. Um diese neuen Abzüge zu konsolidieren, muss die Wohnung mindestens drei Jahre lang tatsächlich und dauerhaft bewohnt werden. Die Berechnung basiert auf den Beträgen, die seit dem erneuten Beginn des Wohnsitzes gezahlt wurden.

Die Position der DGT bleibt im Kern des Übergangsregimes konstant und ermöglicht den Neustart des Abzugs, wenn die Wohnung wieder den Status eines Hauptwohnsitzes erlangt. Die Entwicklung zeigt eine zunehmende Präzision bei der Konsolidierungsanforderung, wobei der Zeitraum von drei Jahren effektiver und dauerhafter Nutzung klar festgelegt wurde.

Wendepunkte

  1. V2095-20

    Führt die spezifische zeitliche Anforderung für die Konsolidierung ein und verlangt einen tatsächlichen und dauerhaften Wohnsitz von mindestens drei Jahren.

Analyse auf Grundlage von 20 der 20 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

20
V1263-26 25. Mai 2026

Wiederaufnahme des Abzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz bei Rückkehr möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualvivienda habitualrectificación de autoliquidaciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0317-25 18. März 2025

Wiederaufnahme des Steuerabzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualvivienda propiaconsolidación de deducciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.1º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1739-18 18. Juni 2018

Wiederaufnahme des Steuerabzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitoriovivienda habitualresidencia habitualconsolidación de deducciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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