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Ein Steuerpflichtiger, der seinen Wohnsitz 2013 nach Marokko verlegt hat und 2017 wieder in seine ehemalige selbstgenutzte Wohnung zurückkehrt, fragt nach der erneuten Anwendbarkeit des Steuerabzugs. Die DGT stellt klar, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen der Übergangsregelung der Abzug für die Beträge, die ab dem neuen Beginn der Selbstnutzung gezahlt werden, wieder aufgenommen werden kann.
Cuestión planteada Si a partir del momento en el que vuelve a residir en la vivienda que tuvo el carácter como habitual puede practicar, de nuevo, la deducción por inversión en vivienda habitual.
Para acceder al régimen transitorio, el contribuyente debe haber adquirido la vivienda antes de 2013 y haber practicado la deducción previamente (salvo excepciones del art. 68.1.2º LIRPF). Si la vivienda vuelve a constituir residencia habitual, el contribuyente tiene derecho a reiniciar la práctica de la deducción por las cantidades satisfechas desde ese nuevo comienzo. Para consolidar estas nuevas deducciones, la vivienda deberá volver a cumplir el requisito de ser habitada de forma efectiva y permanente durante al menos tres años.
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