Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der Ort der Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien wird durch den Standort der Immobilie bestimmt. Die Übertragung von Wertpapieren ist von der ITPAJD (Steuer auf die Übertragung von Immobilien und Wertpapieren) befreit, es sei-außer es wird eine Umgehungsabsicht in Bezug auf Immobilien im Eigentum des Unternehmens nachgewiesen. Bergbaurechte gelten als Immobilien.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich des Ortes der mit Immobilien verbundenen Dienstleistungen konstant, wobei die Territorialitätsregeln entsprechend dem Standort des Vermögenswertes angewendet werden. Es ist kein dogmatischer Wandel zu beobachten, sondern eine Anwendung unterschiedlicher Kriterien je nach Materie (IVA [Umsatzsteuer], IRPF [Einkommensteuer], ITPAJD oder Vermögensteuer).
Wendepunkte
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Legt fest, dass die Befreiung bei der Übertragung von Wertpapieren nicht gilt, wenn eine Umgehungsabsicht in Bezug auf Immobilien vorliegt, und qualifiziert Bergbaurechte als Immobilien.
Analyse auf Grundlage von 42 der 44 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.