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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Abgegrenzte Vermögensgegenstände: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Damit Vermögensgegenstände von der Steuerbefreiung profitieren können, müssen sie einer gewöhnlich, persönlich und unmittelbar ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sein, die die Haupteinnahmequelle darstellt. Bei der Vermietung von Immobilien wird die Beschäftigung von mindestens einer Person mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag sowie die persönliche Übernahme der Verwaltung verlangt. Finanzmittel aus der Kapitalüberlassung gelten nicht als zugeordnete Vermögensgegenstände, während Bankguthaben eine der Tätigkeit bedingte proportionale Zuordnung erfordern.

Die DGT hält an der Anforderung der Zuordnung gemäß den Bestimmungen der Mehrwertsteuer (IVA) fest, um die Vermutung einer Umgehungsabsicht bei der Übertragung von Werten zu vermeiden. Die Position ist bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Tätigkeit strenger geworden und erfordert nun die Einstellung von Personal in Vollzeit für die Vermietung von Immobilien. Zudem wurde präzisiert, dass die Kapitalüberlassung kein zugeordnetes Element darstellt.

Wendepunkte

  1. V1914-22

    Legt fest, dass für die Vermietung von Immobilien eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, wenn mindestens eine Person mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag beschäftigt wird.

  2. V0135-26

    Bestimmt, dass die Kapitalüberlassung an Dritte nicht als der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnetes Element gilt.

Analyse auf Grundlage von 13 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V1914-22 8. Sept. 2022

Delegation of asset management prevents exemption from Wealth Tax

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exenciónactividad económicaarrendamiento de inmueblesejercicio personal y directobienes afectos LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.UnoReal Decreto 1704/1999
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3069-19 31. Okt. 2019

Beibehaltung der Vermögenssteuerbefreiung für Unternehmen trotz aktiver Altersrente

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exenciónactividad empresarialjubilación activaprincipal fuente de rentaarrendamiento de inmuebles LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.UnoLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3136-15 16. Okt. 2015

Bezug einer Altersrente verhindert keine Befreiung von der Vermögenssteuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exenciónactividad empresarialprincipal fuente de rentapensión de jubilaciónbienes afectos LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.UnoLISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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