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Eine in Indonesien ansässige Person erkundigt sich nach der Besteuerung des Verkaufs von 21,84 % an einer spanischen Gesellschaft, deren Vermögen überwiegend aus Immobilien besteht. Die DGT stellt fest, dass der Veräußerungsgewinn aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens nur in Indonesien steuerpflichtig ist, und prüft zudem die mögliche Unterwerfung unter die MwSt. oder die ITPAJD aufgrund von Gestaltungsmissbrauch.
Cuestión planteada Tributración de la venta de la participación conforme al Convenio para evitar la doble imposiciónhispano-indonesio.
Según el Convenio con Indonesia, la ganancia por la enajenación de acciones solo tributa en el país de residencia del transmitente, quedando exenta en España. Respecto al IVA e ITPAJD, la transmisión de valores está exenta salvo que se demuestre un ánimo de elusión de los impuestos que gravarían la transmisión de los inmuebles. Para aplicar las presunciones de elusión del artículo 314 del TRLMV, se debe utilizar el concepto de bienes afectos de la normativa del IVA.
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