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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nicht ausgeschüttete Gewinne: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 55 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Bei Kapitalherabsetzungen mit Rückzahlung von Einlagen gilt: Stammt der Betrag aus nicht ausgeschütteten Gewinnen, unterliegt der gesamte Erhalt als Ertrag aus beweglichem Kapital der Besteuerung. Erfolgt die Rückzahlung nicht aus diesen Gewinnen, mindert der Betrag den Anschaffungswert der Anteile bis zu deren Aufhebung. Übersteigt der Überschuss den Anschaffungswert, wird dieser als Ertrag aus beweglichem Kapital besteuert (Form der Agio-Zahlung).

Die Position der DGT bleibt bei der Behandlung von Kapitalherabsetzungen konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass die Unterscheidung zwischen Einlagen und nicht ausgeschütteten Gewinnen darüber entscheidet, ob der Betrag den Anschaffungswert mindert oder vollständig als Ertrag aus beweglichem Kapital besteuert wird. In der analysierten Abfolge sind keine Kriterienänderungen festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 50 der 55 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1916-22 8. Sept. 2022

Einkününfte aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen können für die Vermögensteuer als Gewinne aus wirtschaftlicher Tätigkeit behandelt werden

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
actividad económicapatrimonio mobiliariotransmisión de participacionesbeneficios no distribuidoselementos no afectos LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Dos.a)LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2265-21 12. Aug. 2021

Befreiung bei der Veräußerung von Beteiligungen nur bei Holdinggesellschaften auf den Anteil der nicht ausgeschütteten Gewinne beschränkt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
exención de rentasentidad patrimonialactividad económicatransmisión de participacionesbeneficios no distribuidos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2089-20 23. Juni 2020

Bankguthaben und Wertpapiere gehören zum nicht betrieblich genutzten Vermögen, wenn nicht ausgeschüttete Gewinne der letzten 10 Jahre nicht einzeln bestimmbar sind

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
actividad económicapatrimonio mobiliariobeneficios no distribuidosexención impuesto patrimonioelementos no afectos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.3.cLISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.6
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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