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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob der Veräußerungsgewinn aus Anteilen an einer anderen Gesellschaft in der Körperschaftsteuer steuerbefreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Beteiligungsgesellschaft aufgrund der noch nicht aufgenommenen wirtschaftlichen Tätigkeit als reine Vermögensverwaltung (entidad patrimonial) einzustufen ist. Folglich erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf den Anteil der nicht ausgeschütteten Gewinne.
Cuestión planteada Si la plusvalía obtenida en la venta de dichas participaciones sociales está exenta del Impuesto sobre Sociedades conforme a lo establecido en el artículo 21 de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
La exención del artículo 21.3 de la LIS requiere cumplir los requisitos de participación significativa y tenencia. Si la entidad participada es patrimonial (artículo 5.2 LIS), la exención solo se aplica a la parte de la renta que corresponda a un incremento de beneficios no distribuidos generados durante la tenencia. Se considera que no hay actividad económica cuando solo se han realizado actuaciones preparatorias o de tramitación de permisos sin un inicio material de la actividad.
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