Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Abschreibung muss mittels linearer Koeffizienten erfolgen, die innerhalb des Intervalls zwischen dem Maximum und dem Minimum liegen, welches sich aus der maximalen Abschreibungsdauer ergibt. Bei der Körperschaftsteuer (IS) bestimmt die Klassifizierung der Elemente den maximalen Koeffizienten, wie es beispielsweise bei der Unterscheidung von Freizeitbooten nach ihrer Länge der Fall ist. Es ist möglich, jedes Jahr unterschiedliche Koeffizienten anzuwenden, sofern die Abschreibungen nach dem vorgesehenen Höchstzeitraum nicht überschritten werden.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anwendung linearer Koeffizienten und der Notwendigkeit, sich an die Höchstfristen zu halten, stabil. Die Auskünfte zeigen keinen Wechsel der Rechtsprechung, sondern wenden die Vorschriften auf Vermögenswerte unterschiedlicher Art an (von Industriehallen bis hin zu Wasserfahrzeugen oder Werkzeugen). Die Entwicklung stellt eine konstante Anwendung der Grenzen des LIS (Körperschaftsteuergesetz) und der Verordnung von 1998 auf spezifische Fälle dar.
Analyse auf Grundlage von 18 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.