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V0174-21 3. Februar 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación directa simplificada

Maximaler Abschreibungssatz für Olivenhaine in der vereinfachten direkten Schätzung beträgt 2 Prozent

Ein Steuerpflichtiger mit landwirtschaftlicher Tätigkeit im Olivenanbau erkundigt sich nach dem anzuwendenden Abschreibungssatz im Verfahren der vereinfachten direkten Schätzung. Die DGT stellt klar, dass der in der vereinfachten Abschreibungstabelle festgelegte Satz von 2 Prozent anzuwenden ist, der in bestimmten Fällen gemäß dem Körperschaftsteuergesetz verdoppelt werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Maximal anwendbarer Abschreibungssatz.

Die Entscheidung der DGT

Im vereinfachten direkten Schätzungssystem erfolgt die Abschreibung des materiellen Anlagevermögens linear nach der vereinfachten Abschreibungstabelle. Für Olivenhaine beträgt der maximale lineare Koeffizient 2 von 100. Auf den daraus resultierenden Betrag kann jedoch das in Artikel 103 des Körperschaftsteuergesetzes vorgesehene Abschreibungssystem für neue Elemente des materiellen Anlagevermögens angewendet werden, welches eine Verdoppelung des maximalen linearen Koeffizienten ermöglicht.

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