Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Methode der pauschalen Gewinnermittlung (estimación objetiva) kann bei einer selbstständigen Tätigkeit angewendet werden, sofern die Anforderungen dieses Anwendungsbereichs erfüllt sind. Geschäftsvorgänge, die über Kapitalgesellschaften abgewickelt werden, an denen die Person als Aktionär beteiligt ist, werden bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs für ihre persönlichen Tätigkeiten nicht berücksichtigt. Die Verwaltung behält sich das Recht vor, Rechtsinstitute der Simulation oder des Konflikts bei der Anwendung der Norm anzuwenden.
Die Abfolge der Auskünfte zeigt keine doktrinäre Entwicklung zu einem einzigen Konzept, da jede Auskunft unterschiedliche steuerliche Sachverhalte behandelt (Umsatzsteuer/IVA, Tabaksteuer, Einkommensteuer/IRPF). Aufgrund der Heterogenität der analysierten Sachverhalte gibt es keine anwendbare Entwicklung oder Nuancierung in Bezug auf das allgemeine Thema des „Anwendungsbereichs“.
Analyse auf Grundlage von 50 der 52 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.