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V1327-22 10. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · empresario o profesional

Verkauf von erschlossenem Bauland durch Unternehmer unterliegt der MwSt., unabhängig von der verstrichenen Zeit

Ein Unternehmer, der durch die Erschließung von Grundstücken tätig ist, fragt an, ob der Verkauf eines Grundstücks nach Jahren der Inaktivität weiterhin der MwSt. unterliegt. Die DGT stellt klar, dass die Unternehmerstellung erhalten bleibt, wenn die Verkaufsabsicht besteht und Erschließungskosten getragen wurden; die Lieferung erschlossener Grundstücke ist somit nicht steuerbefreit.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Betrachtung des Steuerpflichtigen als Unternehmer oder Freiberufler oder der Verlust dieses Status durch das Verstreichen von sechs Jahren seit der letzten Übertragung, um die Steuerpflicht des Verkaufs auf die Umsatzsteuer oder die Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte zu bestimmen.

Die Entscheidung der DGT

Der Status eines Unternehmers wird durch die Übernahme von Erschließungskosten mit Verkaufsabsicht erworben, und dieser Status geht nicht durch Zeitablauf verloren. Die Übergabe von Grundstücken, die sich im Erschließungsprozess befinden oder bereits erschlossen sind, genießt nicht die Befreiung gemäß Artikel 20.Uno.20º des Umsatzsteuergesetzes. Wenn der Übertragende Kosten für die physische Umgestaltung des Grundstücks getragen hat, unterliegt der Vorgang der Steuer.

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