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Es wird angefragt, ob Beiträge an die CJPB durch das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Spanien und Uruguay abgedeckt sind. Die DGT antwortet, dass die Beiträge, da die CJPB eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht staatlicher Art ist, keine Steuern darstellen und somit außerhalb des Abkommens liegen.
Gestellte Frage
Das Abkommen zwischen Spanien und Uruguay findet Anwendung auf die von den Staaten, ihren politischen Untergliederungen oder lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Einkommensteuern und Vermögensteuern. Da die CJPB eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht staatlicher Art ist, stellen ihre Beiträge keine vom Staat oder seinen Untergliederungen erhobene Steuer dar. Daher fällt diese Geldleistung nicht in den Anwendungsbereich des Abkommens.
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