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Steuer Artikel

Leitfaden zum Modelo 347: Transaktionen mit Dritten

Leitfaden zum Modelo 347: wer einreichen muss, der jährliche Schwellenwert von 3.005,06 € pro Gegenpartei, ausgeschlossene Transaktionen, die Februar-Frist und wie Fehler bei der AEAT korrigiert werden.

3 Min. Lesezeit

Das Modelo 347 ist die jährliche Erklärung von Transaktionen mit Dritten, eine Informationserklärung, die von Unternehmen und selbstständigen Freiberuflern bei der Steuerbehörde eingereicht werden muss, wenn sie im Kalenderjahr Transaktionen mit einer Person oder Einheit durchgeführt haben, die insgesamt 3.005,06 € überstiegen haben.

Wer muss einreichen?

Zur Einreichung des Modelo 347 sind natürliche und juristische Personen verpflichtet, die Geschäfts- oder berufliche Tätigkeiten ausüben, mit bestimmten Ausnahmen: natürliche Personen, die der Schätzungsmethode in der Körperschaftsteuer unterliegen (Module), wenn sie nicht mit Eigentümergemeinschaften tätig sind oder bestimmte Transaktionen durchführen; und bestimmte Einrichtungen wie politische Parteien oder Gewerkschaften unter spezifischen Bedingungen.

Eigentümergemeinschaften (Comunidades de Propietarios) sind ebenfalls verpflichtet, Transaktionen mit jedem Dienstleister — Hausverwaltungen, Wartungsunternehmen, Versorgungsunternehmen — zu erklären, die den Jahresschwellenwert überschreiten. Diese Verpflichtung betrifft Tausende von Gemeinschaften, die oft nicht wissen, dass sie die Erklärung einreichen müssen.

Welche Transaktionen sind einzubeziehen?

Alle Transaktionen mit demselben Kunden oder Lieferanten, die im Kalenderjahr 3.005,06 € übersteigen (einschließlich MwSt.), müssen erklärt werden. Ausgeschlossen sind Transaktionen, die der Quellensteuer unterliegen, inländische Transaktionen mit besonderen MwSt.-Regimen (Landwirtschaft, Module…) sowie Ein- und Ausfuhr von Waren.

Die Informationen werden nach Quartalen aufgeschlüsselt, was der AEAT ermöglicht, Daten mit den periodischen MwSt.-Selbstveranlagungen (Modelo 303) abzugleichen und Inkonsistenzen zu erkennen.

Einreichungsfrist

Das Modelo 347 muss im Februar des auf das erklärte Jahr folgenden Jahres eingereicht werden. Der übliche Zeitraum läuft vom 1. bis 28. Februar. Die AEAT gewährt in der Regel keine Verlängerungen, daher ist eine frühe Datenvorbereitung — idealerweise ab Januar — für eine fehlerfreie Einreichung unerlässlich. Bei verspäteter Einreichung beträgt die Mindeststrafe 200 €, die sich auf 50 % reduziert, wenn die Einreichung vor einer AEAT-Anforderung erfolgt.

Häufige Fehler

Zu den häufigsten Fehlern gehören die fehlende ordnungsgemäße Abstimmung der Beträge mit dem Lieferanten oder Kunden (Diskrepanzen, die AEAT-Anforderungen generieren), das Auslassen von Transaktionen, die den Schwellenwert bei kumulierter Jahresbetrachtung überschreiten, oder die Einbeziehung von Transaktionen, die nicht erklärt werden sollten (wie quellensteuerunterliegende).

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwechslung des Zurechnungskriteriums: Das Modelo 347 verwendet die Periodenabgrenzung (nicht Zahlung), abgestimmt auf die MwSt. Wenn eine Rechnung im Dezember ausgestellt, aber im Januar bezahlt wird, gehört die Transaktion zum Jahr der Rechnung.

Fehlerkorrektur: Ergänzende oder Ersatzerklärung

Wenn nach der Einreichung ein Fehler festgestellt wird, erlaubt die AEAT die Einreichung einer ergänzenden Erklärung (zur Hinzufügung ausgelassener Datensätze) oder einer Ersatzerklärung (zur Ersetzung der gesamten Erklärung). Es empfiehlt sich, den Fehler zu korrigieren, bevor eine AEAT-Anforderung eingeht, da eine freiwillige Korrektur die anwendbare Strafe erheblich reduziert.

Vorababstimmung mit Lieferanten und Kunden

Die effektivste Praxis zur Vermeidung von Diskrepanzen ist die bilaterale Abstimmung vor der Einreichung: Vergleich der in der eigenen Buchhaltung verzeichneten Beträge mit denen in den Büchern des Lieferanten oder Kunden. Diese Unterschiede resultieren typischerweise aus unterschiedlichen Zeitattributionskriterien, strittigen Rechnungen oder Gutschriften, die in verschiedenen Perioden erfasst wurden.

Bei BMC verwalten wir die Einreichung des Modelo 347 und anderer Informationserklärungen. Sehen Sie unsere Steuer-Compliance-Dienstleistungen.

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