Spaniens persönliche Einkommensteuerkampagne 2024 — für das Steuerjahr 2024, eingereicht 2025 — bringt eine Reihe gesetzlicher Änderungen mit sich, die die Steuerlast für höhere Einkommen erhöhen, die Behandlung von Wohnraumvermietungseinkünften überarbeiten und den Umfang der Energieumstellungsabzüge erweitern. Dieser Leitfaden erläutert die bedeutendsten Neuerungen und ihre praktischen Auswirkungen auf individuelle Steuerpflichtige, Selbstständige und Unternehmensgesellschafter.
Amtlicher Einreichungskalender für die Kampagne 2024
Die wichtigsten Termine für die Kampagne 2024 (eingereicht 2025) sind:
- 2. April 2025: Einreichungsfenster öffnet; Steuerbescheidentwürfe auf der Renta-WEB-Plattform verfügbar.
- 6. Mai 2025: Beginn des telefonischen Einreichungsdienstes (Plan Le Llamamos).
- 2. Juni 2025: Beginn der persönlichen Einreichung bei AEAT-Büros.
- 25. Juni 2025: Frist für Erklärungen mit Steuerzahlung per Lastschrift.
- 30. Juni 2025: Letzte Frist für alle Erklärungen.
Die Ratenzahlung bleibt möglich: 60 % bei Einreichung und 40 % bis zum 6. November 2025, ohne Aufschläge auf die gestundete Rate.
Wesentliche Änderungen bei der persönlichen Einkommensteuer für 2024
Neuer Spitzensteuersatz in der allgemeinen Steuerskala. Der Staatshaushalt 2024 führt eine zusätzliche Stufe ein: Für allgemeine steuerpflichtige Einkünfte über 300.000 € steigt der Grenzsteuersatz auf 47 %. Die vorherigen Stufen bleiben unverändert: 19 % bis 12.450 €; 24 % von 12.451 € bis 20.200 €; 30 % von 20.201 € bis 35.200 €; 37 % von 35.201 € bis 60.000 €; und 45 % von 60.001 € bis 300.000 €.
Höherer Sparsatz für hohe Kapitalerträge. Der Sparsatz auf Einkünfte über 300.000 € steigt auf 28 % (von 26 % in 2023). Die unteren Stufen werden mit geringfügiger Anpassung beibehalten: 19 % bis 6.000 €; 21 % von 6.001 € bis 50.000 €; 23 % von 50.001 € bis 200.000 €; und 27 % von 200.001 € bis 300.000 €.
Abzug für Wohnraumvermietung: vollständige Anwendung des Wohnraumgesetzes. Das Wohnraumgesetz (Ley 12/2023) gilt vollständig für alle ab dem 26. Mai 2023 abgeschlossenen Mietverträge im gesamten Jahr 2024. Der frühere allgemeine Abzug von 60 % gilt nicht mehr als Standardregelung. Das neue System erhöhter Abzüge — von 50 % bis 90 % — gilt auf der Grundlage von vier Kriterien: angespanntes Wohngebiet, Mietreduktion gegenüber dem vorherigen Vertrag, Mieter unter 35 Jahren oder öffentlich geförderter Wohnraum. Verträge vor dem 26. Mai 2023 profitieren weiterhin vom 60 %-Abzug.
Energieeffizienzabzüge verlängert. Das dreistufige Abzugssystem für energetische Sanierungsarbeiten — 20 %, 40 % und 60 % — wird für das Steuerjahr 2024 mit denselben Anforderungen und Höchstgrundlagen wie in den Vorjahren verlängert. Arbeiten müssen vor dem 31. Dezember 2024 abgeschlossen und zertifiziert werden, um für einen Abzug in der Erklärung 2024 in Frage zu kommen.
Kryptowährungsbesteuerung nun vollständig in Kraft. Das Gesetz 13/2023 änderte die IRPF-Vorschriften in Bezug auf Krypto-Assets, und diese Vorschriften gelten vollständig für 2024. Veräußerungen von Krypto-Assets erzeugen Kapitalgewinne oder -verluste, die in der Steuerbemessungsgrundlage für Ersparnisse steuerpflichtig sind. Tausche zwischen verschiedenen Kryptowährungen stellen ebenfalls ein steuerpflichtiges Ereignis dar. Das Informationsformular 721 (Erklärung über im Ausland gehaltene Krypto-Asset-Guthaben) hätte bis zum 31. März 2025 eingereicht werden müssen.
Auswirkungen für Selbstständige
Für selbstständige Steuerpflichtige, die die direkte Bewertungsmethode anwenden, markiert 2024 die vollständige Umsetzung des im Januar 2023 eingeführten Systems der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des tatsächlichen Einkommens. Gezahlte Sozialversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgabe abzugsfähig, aber der Steuerpflichtige muss sicherstellen, dass die deklarierten Beiträge mit den tatsächlich gezahlten übereinstimmen — Abweichungen können entstehen, wenn das geschätzte Einkommen am Jahresende neu berechnet wird.
Die Abzugsfähigkeit von Fahrzeugen ist weiterhin ein häufiger Streitpunkt. Der Standpunkt der AEAT ist, dass nur ausschließlich beruflich genutzte Fahrzeuge vollständig abzugsfähig sind — ein teilweiser Abzug für gemischt genutzte Fahrzeuge wird im Allgemeinen unter der Standard-Direktbewertungsmethode nicht akzeptiert, außer für Fracht- oder Personentransportbetreiber.
Auslandsvermögen: Formular 720
Obwohl der Gerichtshof der EU einen Teil des ursprünglichen Strafrahmens des Formulars 720 als unvereinbar mit EU-Recht befunden hat, bleibt die Pflicht zur Erklärung von außerhalb Spaniens gehaltenen Vermögenswerten bestehen. Im Rahmen des durch Gesetz 5/2022 eingeführten überarbeiteten Strafrahmens sind die Strafen nun proportional — 0,03 % des Werts nicht deklarierter Vermögenswerte — anstelle der vom EU-Gericht gekippten Feststrafen. Die Erklärungspflicht besteht für Steuerpflichtige, deren ausländisches Vermögen pro Kategorie (Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien) 50.000 € überschreitet.
Wichtige Prüfpunkte im AEAT-Steuerbescheidentwurf
Einbehaltungen auf Mieteinnahmen. Wenn der Steuerpflichtige Immobilien an Unternehmen oder Freiberufler vermietet, die einen 19 %-Steuerabzug vornehmen, müssen diese Einbehalte mit den vom AEAT in den Entwurf eingepflegten Daten übereinstimmen. Abweichungen sind häufig, wenn der Mieter im Laufe des Jahres wechselt.
Vorgetragene Kapitalverluste. Kapitalverluste aus 2020, 2021, 2022 und 2023, die noch nicht verrechnet wurden, können Kapitalgewinne 2024 mindern. Darüber hinaus können negative Kapitalanlageerträge Kapitalgewinne bis zu einer Obergrenze von 25 % der Gewinne ausgleichen.
Beiträge an politische Parteien und Gewerkschaften. Mitgliedsbeiträge und Beiträge an eingetragene politische Parteien und Gewerkschaften gewähren einen 20 %-Abzug — auf Gewerkschaftsbeiträge und auf die ersten 600 € an politische Parteien. Diese Posten werden im Steuerbescheidentwurf nicht immer vorausgefüllt.
Mutterschaftsabzug. Mütter von Kindern unter drei Jahren, die beschäftigt oder selbstständig sind, haben Anspruch auf einen Abzug von bis zu 1.200 € pro Jahr und Kind, zuzüglich 1.000 € wenn das Kind eine zugelassene Krippe besucht. Der Entwurf gibt den Anspruchszeitraum möglicherweise nicht korrekt wieder, wenn das Beschäftigungsverhältnis im Laufe des Jahres begonnen oder geendet hat.
Wichtige Empfehlungen für die Erklärung 2024
Die Erklärung 2024 ist besonders relevant für Steuerpflichtige, die im Laufe des Jahres wesentliche Vermögensveräußerungen vorgenommen haben — Immobilienverkäufe, Aktienübertragungen oder Unternehmensanteilsabgänge — angesichts des Anstiegs des Sparsatzes auf 28 % bei Kapitalerträgen über 300.000 €. Für diese Steuerpflichtigen ist eine rückwirkende Planung nicht mehr möglich, aber eine genaue Verlustverrechnung und sorgfältige Reihenfolge verbleibender Veräußerungen bleibt wichtig.
Für die aktuelle Kampagne sind die Prioritäten: den Entwurf ab dem 7. April im Detail zu prüfen, alle anwendbaren Abzüge zu dokumentieren und vor dem 25. Juni einzureichen, wenn das Ergebnis eine Steuerzahlung per Lastschrift ist, um die Ratenzahlungsoption zu erhalten.
Bei BMC bietet unser Fachteam für Steuerrecht eine vollständige Überprüfung Ihrer persönlichen Steuererklärung an und identifiziert alle Abzüge und Verrechnungen, die die AEAT nicht automatisch in den Entwurf aufnimmt. Unsere Steuerdienstleistungen ansehen.