Wirtschaftsglossar
B2B-E-Invoicing in Spanien
B2B-E-Invoicing (facturación electrónica entre empresas) in Spanien ist das System, mit dem Handelsrechnungen zwischen Unternehmen in einem strukturierten digitalen Format erstellt, gesendet und empfangen werden. Spanien verpflichtet zur B2B-E-Rechnung durch das Ley Crea y Crece (Gesetz 18/2022), mit einer gestaffelten Einführung für alle Unternehmen, die sich beim Verifactu/Tbai-System registrieren und interoperable E-Rechnungsformate verwenden müssen.
DigitalÜberblick über die elektronische Rechnungsstellung in Spanien
Spanien implementiert eines der umfassendsten obligatorischen B2B-E-Invoicing-Systeme Europas, angetrieben von zwei Zielen: der Reduzierung der Mehrwertsteuerlücke und der Beschleunigung der Zahlungsfristen für KMU.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- Ley 56/2007 de Medidas de Impulso de la Sociedad de la Información: Erste Einführung von E-Invoicing-Rechten für große Lieferanten an die öffentliche Verwaltung.
- Ley 25/2013: E-Invoicing für alle Lieferanten an spanische Behörden (über die FACe-Plattform) verpflichtend.
- Ley 18/2022 (Ley Crea y Crece): Erweitert die E-Invoicing-Pflicht auf B2B-Transaktionen zwischen privaten Unternehmen.
- Facturierungsverordnung (ausstehende endgültige Genehmigung): Die technische Verordnung zur Umsetzung der B2B-Pflicht einschließlich Verifactu-Spezifikationen.
Das Ley Crea y Crece: B2B-E-Invoicing-Pflicht
Das Ley 18/2022 de Creación y Crecimiento de Empresas (informell „Ley Crea y Crece”) enthält eine Bestimmung, die alle spanischen Unternehmen — einschließlich Selbstständige (autónomos) — verpflichtet, Rechnungen im elektronischen Format für Transaktionen mit anderen Unternehmen und Freiberuflern auszustellen und zu empfangen.
Umsetzungszeitplan
| Unternehmenskategorie | Frist |
|---|---|
| Große Unternehmen (Umsatz > 8 Mio. EUR) | Ab 2025 |
| KMU und Autónomos (Umsatz ≤ 8 Mio. EUR) | Ab 2026 (12 Monate nach Veröffentlichung der technischen Verordnung) |
Wer muss einhalten?
Alle in Spanien ansässigen Unternehmen und Freiberufler, die B2B-Transaktionen durchführen. Ausnahmen können für bestimmte Transaktionstypen gelten.
Verifactu: Das spanische Anti-Betrugs-Rechnungssystem
Verifactu (Verificación de Facturación) ist ein komplementäres System zur B2B-E-Rechnung, das sich auf Anti-Betrugs-Kontrollen für den Rechnungsprozess konzentriert. Die Verifactu-Verordnung (Real Decreto 1007/2023) erfordert:
- Zertifizierte Rechnungssoftware: Muss den Verifactu-Spezifikationen entsprechen
- Unveränderliche Aufzeichnungen: Rechnungen müssen manipulationssicher aufgezeichnet werden
- Echtzeit- oder Stapeleinreichung: Unternehmen können Rechnungsdaten optional in Echtzeit an die AEAT übermitteln
- QR-Code auf Rechnungen: Alle Rechnungen müssen einen Verifizierungs-QR-Code enthalten
Das FacturaE-Format
FacturaE ist das technische XML-Format für elektronische Rechnungen in Spanien — ursprünglich für die Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung entwickelt und nun für B2B-Zwecke angepasst. FacturaE ist mit dem EU-Standard EN 16931 kompatibel und gewährleistet grenzüberschreitende Interoperabilität.
Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung
Für Unternehmen
- Schnellere Zahlung: Automatisierte Verarbeitung entfernt Verzögerungen bei der Rechnungsgenehmigung
- Geringere Kosten: Geschätzte Einsparungen von 25–50 EUR pro Rechnung gegenüber Papier
- Automatisierte Buchhaltung: Elektronische Rechnungen werden direkt in Buchhaltungssysteme eingespeist
- Compliance: Automatischer Prüfpfad für Umsatzsteuer- und Rechnungspflichten
Für Steuerbehörden
- Nahezu Echtzeit-Daten: AEAT erhält Einblick in Geschäftstransaktionen
- Automatisierte Prüfungen: Abgleich von Käufer- und Verkäuferaufzeichnungen
So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor
- Aktuelle Rechnungssysteme bewerten — Ist Ihre Abrechnungssoftware Verifactu-konform?
- Qualifiziertes elektronisches Zertifikat beantragen — Alle elektronischen Rechnungen müssen digital signiert werden
- Verträge und Zahlungsbedingungen aktualisieren — Verträge auf Papierfakturierungsklauseln überprüfen
- Buchhaltungsintegration konfigurieren — Maximieren Sie den Nutzen durch automatische Verarbeitung eingehender E-Rechnungen
- Archivierungskonformität sicherstellen — Rechnungen müssen 4 Jahre (Steuerpflicht) oder 6 Jahre (Handelsrecht) aufbewahrt werden
Wie BMC helfen kann
Wir beraten spanische und auslandsorientierte Unternehmen zur B2B-E-Invoicing-Compliance: Bereitschaftsbewertung, Auswahl und Implementierung konformer Software, Einholung elektronischer Zertifikate, Aktualisierung interner Prozesse und Sicherstellung der Integration mit Buchhaltungs- und Umsatzsteuer-Meldesystemen.
Häufig gestellte Fragen
Wann tritt die B2B-E-Invoicing-Pflicht in Spanien in Kraft?
Was ist Verifactu und wie unterscheidet es sich von B2B-E-Invoicing?
Ist eine PDF-Rechnung als elektronische Rechnung in Spanien akzeptabel?
Gilt die E-Invoicing-Pflicht für ausländische Unternehmen, die spanische Kunden fakturieren?
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der E-Invoicing-Pflicht in Spanien?
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