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Wirtschaftsglossar

B2B-E-Invoicing in Spanien

B2B-E-Invoicing (facturación electrónica entre empresas) in Spanien ist das System, mit dem Handelsrechnungen zwischen Unternehmen in einem strukturierten digitalen Format erstellt, gesendet und empfangen werden. Spanien verpflichtet zur B2B-E-Rechnung durch das Ley Crea y Crece (Gesetz 18/2022), mit einer gestaffelten Einführung für alle Unternehmen, die sich beim Verifactu/Tbai-System registrieren und interoperable E-Rechnungsformate verwenden müssen.

Digital

Überblick über die elektronische Rechnungsstellung in Spanien

Spanien implementiert eines der umfassendsten obligatorischen B2B-E-Invoicing-Systeme Europas, angetrieben von zwei Zielen: der Reduzierung der Mehrwertsteuerlücke und der Beschleunigung der Zahlungsfristen für KMU.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

  • Ley 56/2007 de Medidas de Impulso de la Sociedad de la Información: Erste Einführung von E-Invoicing-Rechten für große Lieferanten an die öffentliche Verwaltung.
  • Ley 25/2013: E-Invoicing für alle Lieferanten an spanische Behörden (über die FACe-Plattform) verpflichtend.
  • Ley 18/2022 (Ley Crea y Crece): Erweitert die E-Invoicing-Pflicht auf B2B-Transaktionen zwischen privaten Unternehmen.
  • Facturierungsverordnung (ausstehende endgültige Genehmigung): Die technische Verordnung zur Umsetzung der B2B-Pflicht einschließlich Verifactu-Spezifikationen.

Das Ley Crea y Crece: B2B-E-Invoicing-Pflicht

Das Ley 18/2022 de Creación y Crecimiento de Empresas (informell „Ley Crea y Crece”) enthält eine Bestimmung, die alle spanischen Unternehmen — einschließlich Selbstständige (autónomos) — verpflichtet, Rechnungen im elektronischen Format für Transaktionen mit anderen Unternehmen und Freiberuflern auszustellen und zu empfangen.

Umsetzungszeitplan

UnternehmenskategorieFrist
Große Unternehmen (Umsatz > 8 Mio. EUR)Ab 2025
KMU und Autónomos (Umsatz ≤ 8 Mio. EUR)Ab 2026 (12 Monate nach Veröffentlichung der technischen Verordnung)

Wer muss einhalten?

Alle in Spanien ansässigen Unternehmen und Freiberufler, die B2B-Transaktionen durchführen. Ausnahmen können für bestimmte Transaktionstypen gelten.

Verifactu: Das spanische Anti-Betrugs-Rechnungssystem

Verifactu (Verificación de Facturación) ist ein komplementäres System zur B2B-E-Rechnung, das sich auf Anti-Betrugs-Kontrollen für den Rechnungsprozess konzentriert. Die Verifactu-Verordnung (Real Decreto 1007/2023) erfordert:

  • Zertifizierte Rechnungssoftware: Muss den Verifactu-Spezifikationen entsprechen
  • Unveränderliche Aufzeichnungen: Rechnungen müssen manipulationssicher aufgezeichnet werden
  • Echtzeit- oder Stapeleinreichung: Unternehmen können Rechnungsdaten optional in Echtzeit an die AEAT übermitteln
  • QR-Code auf Rechnungen: Alle Rechnungen müssen einen Verifizierungs-QR-Code enthalten

Das FacturaE-Format

FacturaE ist das technische XML-Format für elektronische Rechnungen in Spanien — ursprünglich für die Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung entwickelt und nun für B2B-Zwecke angepasst. FacturaE ist mit dem EU-Standard EN 16931 kompatibel und gewährleistet grenzüberschreitende Interoperabilität.

Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung

Für Unternehmen

  • Schnellere Zahlung: Automatisierte Verarbeitung entfernt Verzögerungen bei der Rechnungsgenehmigung
  • Geringere Kosten: Geschätzte Einsparungen von 25–50 EUR pro Rechnung gegenüber Papier
  • Automatisierte Buchhaltung: Elektronische Rechnungen werden direkt in Buchhaltungssysteme eingespeist
  • Compliance: Automatischer Prüfpfad für Umsatzsteuer- und Rechnungspflichten

Für Steuerbehörden

  • Nahezu Echtzeit-Daten: AEAT erhält Einblick in Geschäftstransaktionen
  • Automatisierte Prüfungen: Abgleich von Käufer- und Verkäuferaufzeichnungen

So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor

  1. Aktuelle Rechnungssysteme bewerten — Ist Ihre Abrechnungssoftware Verifactu-konform?
  2. Qualifiziertes elektronisches Zertifikat beantragen — Alle elektronischen Rechnungen müssen digital signiert werden
  3. Verträge und Zahlungsbedingungen aktualisieren — Verträge auf Papierfakturierungsklauseln überprüfen
  4. Buchhaltungsintegration konfigurieren — Maximieren Sie den Nutzen durch automatische Verarbeitung eingehender E-Rechnungen
  5. Archivierungskonformität sicherstellen — Rechnungen müssen 4 Jahre (Steuerpflicht) oder 6 Jahre (Handelsrecht) aufbewahrt werden

Wie BMC helfen kann

Wir beraten spanische und auslandsorientierte Unternehmen zur B2B-E-Invoicing-Compliance: Bereitschaftsbewertung, Auswahl und Implementierung konformer Software, Einholung elektronischer Zertifikate, Aktualisierung interner Prozesse und Sicherstellung der Integration mit Buchhaltungs- und Umsatzsteuer-Meldesystemen.

Häufig gestellte Fragen

Wann tritt die B2B-E-Invoicing-Pflicht in Spanien in Kraft?
Nach dem Ley Crea y Crece (Gesetz 18/2022) müssen große Unternehmen mit einem Umsatz über 8 Mio. EUR ab 2025 einhalten. KMU und Autónomos mit einem Umsatz bis 8 Mio. EUR müssen ab 2026 einhalten, ca. 12 Monate nach Veröffentlichung der endgültigen technischen Verordnung. Die Zeitpläne haben sich bereits verschoben — bitte den aktuellen Stand mit Ihrem Berater bestätigen.
Was ist Verifactu und wie unterscheidet es sich von B2B-E-Invoicing?
Verifactu (Real Decreto 1007/2023) ist ein Anti-Betrugs-Rechnungsintegritätssystem, das zertifizierte Abrechnungssoftware, manipulationssichere Rechnungsaufzeichnungen und einen QR-Code auf jeder Rechnung erfordert. B2B-E-Invoicing regelt, wie Rechnungen zwischen Unternehmen in einem strukturierten digitalen Format (FacturaE-XML) ausgetauscht werden. Beide gelten gleichzeitig, behandeln aber unterschiedliche Aspekte des Rechnungsprozesses.
Ist eine PDF-Rechnung als elektronische Rechnung in Spanien akzeptabel?
Nein. Eine PDF ist keine strukturierte elektronische Rechnung im Sinne der Ley Crea y Crece. Eine echte elektronische Rechnung ist eine XML-Datei im FacturaE-Format, die maschinenlesbare strukturierte Daten enthält. PDFs sind für einige KMU unter Übergangsregelungen akzeptabel, sind aber nicht das Zielformat für die Einhaltung.
Gilt die E-Invoicing-Pflicht für ausländische Unternehmen, die spanische Kunden fakturieren?
Die Pflicht gilt für in Spanien ansässige Verkäufer. Ausländische Unternehmen, die spanische Kunden aus dem Ausland fakturieren, unterliegen nicht der spanischen B2B-E-Invoicing-Pflicht, unterliegen aber weiterhin den spanischen Umsatzsteuerpflichten, soweit anwendbar.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der E-Invoicing-Pflicht in Spanien?
Das Ley Crea y Crece stuft die Nichtausstellung oder Nichtannahme elektronischer Rechnungen als handelsrechtliche Ordnungswidrigkeit ein, die mit Bußgeldern geahndet wird. Die AEAT kann zusätzlich steuerliche Strafen nach der Ley General Tributaria für Rechnungsverstöße verhängen. Die Mindestrechnungsaufbewahrungsfrist beträgt 4 Jahre für die Steuereinhaltung und 6 Jahre nach Handelsrecht.
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