Immobilien in Spanien kaufen — mit Sicherheit und ohne Horrorgeschichten
Immobilienkauf in Spanien als Nicht-Ansässiger: rechtliche Prüfung, NIE, Steuern und Kaufvertrag. BMC begleitet Sie vollständig. Kostenlose Beratung.
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- 5 Standorte in Spanien
- 25+ Jahre
- 30+ Jurisdiktionen
Das Problem
Spanien ist das zweitbeliebteste Ziel in Europa für ausländische Immobilienkäufer, aber der Markt hat versteckte Fallen, vor denen Immobilienmakler Sie nicht warnen werden. Immobilien können nicht eingetragene Schulden, baurechtliche Unregelmäßigkeiten, noch offene Hypothekenlasten früherer Eigentümer oder Beschreibungen in der Eigentumsurkunde haben, die nicht der physischen Realität entsprechen. Käufer, die auf eine unabhängige rechtliche Due Diligence verzichten, kaufen regelmäßig Probleme zum vollen Preis. Hinzu kommt die Komplexität der NIE-Anforderungen, der Besteuerung von Nicht-Ansässigen und eines Abschlussprozesses, der vollständig auf Spanisch vor einem Notar stattfindet.
Unsere Lösung
BMC bietet vollständige rechtliche Unterstützung für ausländische Immobilienkäufer in Spanien. Wir führen eine gründliche Titelprüfung und Due Diligence durch, bevor Sie Geld übergeben, verhandeln Vertragsbedingungen zum Schutz Ihrer Anzahlung, prüfen die öffentliche Urkunde vor dem Notartermin und übernehmen alle Registrierungen und Steuereinreichungen nach dem Kauf. Wir vertreten ausschließlich den Käufer — wir haben keine Beziehung zum Verkäufer oder seinem Makler.
Wie wir vorgehen
Due Diligence vor dem Angebot
Bevor Sie sich verpflichten, erhalten und prüfen wir den Grundbuchauszug (nota simple), überprüfen die katastrale Beschreibung, bestätigen die Einhaltung des Baurechts, verifizieren, dass keine Lasten oder Schulden auf der Immobilie liegen, und prüfen etwaige Gemeinschaftspflichten.
Vertragsüberprüfung und Anzahlungsschutz
Wir prüfen oder entwerfen den privaten Kaufvertrag (contrato de arras oder contrato privado de compraventa) und verhandeln Klauseln, die Ihre Anzahlung schützen, falls das Geschäft aufgrund nach der Unterzeichnung entdeckter Rechtsprobleme scheitert.
Notarielle Urkundenprüfung
Wir prüfen die finale escritura pública vor Ihrem Unterzeichnungstermin, bestätigen, dass sie den vereinbarten Bedingungen entspricht, verifizieren, dass alle bestehenden Hypothekenlasten aufgehoben wurden, und begleiten Sie zum Notar, um Sie in Echtzeit zu beraten.
Registrierungen und Steuern nach dem Kauf
Nach dem Abschluss registrieren wir die Urkunde im Grundbuch auf Ihren Namen, reichen die anwendbare Grunderwerbsteuer (ITP von 6-10% je nach Region) ein und zahlen sie, und erhalten die endgültige Steuerbescheinigung, die bestätigt, dass die Immobilie auf Ihren Namen eingetragen ist.
Unser Immobilienmakler sagte uns, die Immobilie sei 'völlig in Ordnung' und wir sollten keinen Anwalt beauftragen, um Geld zu sparen. BMC fand eine nicht eingetragene Erweiterung und eine nicht aufgehobene Hypothekenlast von 45.000 Euro. Wir verhandelten eine erhebliche Preisreduzierung. Das Honorar war das beste Geld, das wir je ausgegeben haben.
Informationen anfordern
Wir antworten innerhalb von 4 Geschäftsstunden · 910 917 811
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Warum unabhängige Rechtsberatung unerlässlich ist
Der spanische Immobilienmarkt ist lebhaft und wettbewerbsfähig, besonders an der Costa del Sol, in Madrid und auf den Balearen. Jedes Jahr werden rund 87.000 Immobilien an ausländische Käufer verkauft — mehr als in jedem anderen europäischen Land außer Frankreich. Der Reiz ist offensichtlich: warmes Klima, starke Infrastruktur, ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem und eine Lebensqualität, die schwer zu übertreffen ist.
Aber der Markt hat strukturelle Merkmale, die für Käufer, die mit dem spanischen Recht nicht vertraut sind, ernsthafte Risiken schaffen. Immobilienmakler arbeiten für den Verkäufer oder agieren in vielen Fällen in einer dualen Vertreterrolle. Sie sind nicht qualifiziert, zu Eigentumsdefekten, Baurechtseinhaltung oder Steuerpflichten zu beraten.
Rechtlicher Rahmen: spanisches Immobilienrecht
Der spanische Immobilienkauf wird durch mehrere Rechtsquellen geregelt:
Código Civil (Artikel 1445 ff.): Die Grundregeln des Kaufvertrags — gegenseitige Verpflichtungen, Mängelgewährleistung, Eigentumsübergang
Ley Hipotecaria (Hypothekengesetz): Regelt die Eintragung von Eigentum und Lasten im Grundbuch (Registro de la Propiedad). Eingetragenes Eigentum ist gegen Drittansprüche geschützt — das Grundbuch ist das entscheidende Rechtsinstrument.
Reglamento Hipotecario: Ausführungsvorschriften zum Hypothekengesetz
Legislación autonómica: Die autonomen Gemeinschaften haben eigene Gesetze zu Baurechtseinhaltung (Urbanismo), die die nationalen Regeln ergänzen. Abweichungen zwischen Grundbuch, Kataster und tatsächlichem Zustand der Immobilie sind häufig — besonders in Regionen mit historisch großzügiger Genehmigungspraxis.
Schritt 1: NIE erhalten — bevor Sie suchen
Die Número de Identificación de Extranjero (NIE) ist Ihre spanische Steuer-Identifikationsnummer. Jede Rechtstransaktion in Spanien erfordert eine NIE. BMC kann Ihre NIE per Vollmacht beantragen und in Ihrem Namen beim zuständigen Büro in Spanien vorsprechen, damit Sie keine spezielle Reise unternehmen müssen.
Due Diligence: die unverzichtbaren Prüfungen
Grundbuchprüfung (nota simple del Registro de la Propiedad)
Die nota simple ist ein offizieller Grundbuchauszug und das wichtigste Dokument der Immobilien-Due-Diligence. Sie enthält:
- Eigentümeridentifikation: Wer ist der eingetragene Eigentümer? Stimmt dies mit dem Verkäufer überein?
- Beschreibung: Fläche, Aufteilung der Einheiten, Lage — stimmt dies mit dem tatsächlichen Zustand überein?
- Lasten und Belastungen: Eingetragene Hypotheken, Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Embargos
- Gemeinschaftseigentum: Anteile an Gemeinschaftselementen eines Mehrfamilienhauses
Wir erhalten immer unmittelbar vor dem Notartermin eine frische nota simple, um zu bestätigen, dass seit unserer ursprünglichen Prüfung keine neuen Lasten eingetragen wurden.
Katasterprüfung
Der Kataster (Catastro) ist ein steuerliches Register, das unabhängig vom Grundbuch geführt wird. Wir vergleichen die Katasterbeschreibung mit der Grundbuchbeschreibung und der physischen Realität der Immobilie. Abweichungen müssen vor dem Kauf geklärt werden.
Baurechtliche Compliance (Urbanismo)
Insbesondere in Küstenregionen und auf dem Land sind nicht genehmigte Anbauten, Schwimmbäder oder Wohneinheiten ein verbreitetes Problem. Wir überprüfen:
- Baugenehmigungen für alle Strukturen auf dem Grundstück
- Licencia de Primera Ocupación (Erstbezugsgenehmigung) bei Neubauten
- Einhaltung der kommunalen Bebauungspläne
- Keine anhängigen Abrissanordnungen
Schuldenfreiheit der Immobilie
Wir verifizieren, dass:
- Keine unbezahlten IBI-Grundsteuern bestehen (IBI-Schulden folgen der Immobilie)
- Keine Schulden gegenüber der Gemeinschaft der Eigentümer bestehen
- Alle Hypothekenlasten beim Kauf aufgehoben werden
Steuern beim Kauf — vollständige Aufschlüsselung nach autonomer Gemeinschaft
Die Steuerbelastung beim spanischen Immobilienkauf ist erheblich und variiert je nach Region. Die Steuer ist innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Eigentumsurkunde zu zahlen.
Wiederverkaufsimmobilien: Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP)
| Autonome Gemeinschaft | Standard-ITP-Satz |
|---|---|
| Andalusien | 7% |
| Aragón | 8% |
| Asturien | 8% |
| Balearen | 8-13% (progressiv nach Wert) |
| Kanarische Inseln | 6,5% (IGIC, nicht ITP) |
| Kantabrien | 10% |
| Kastilien-La Mancha | 9% |
| Kastilien-León | 8% |
| Katalonien | 10% |
| Valencia | 10% |
| Extremadura | 8% |
| Galizien | 10% |
| La Rioja | 7% |
| Madrid | 6% |
| Murcia | 8% |
| Navarra | 6% |
| Baskenland | 4-8% (progressiv, variiert je nach Territorium) |
Neubauten: IVA und AJD
Bei Neubauten zahlen Käufer keine ITP, sondern:
- IVA (Mehrwertsteuer): 10% des Kaufpreises (4% für Sozialwohnungen)
- Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados (AJD): 0,5–2% des Kaufpreises, je nach autonomer Gemeinschaft
Pflichten nach dem Kauf für deutsche nicht-ansässige Eigentümer
Auch wenn Ihre Immobilie nicht vermietet wird und das ganze Jahr leer steht, müssen Sie eine jährliche Formular-210-Erklärung einreichen. Die Einreichungsfrist ist der 31. Dezember des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt.
Steuerbasis für ungenutzte Immobilien:
- 1,1% des Katastrerwerts (wenn der Katasterwert nach 1994 revidiert wurde)
- 2% des Katastrerwerts (wenn nicht revidiert)
- Steuersatz: 19% für EU/EWR-Ansässige
Bei Vermietung der Immobilie müssen die Mieteinnahmen jedes Quartals innerhalb von 20 Kalendertagen nach Quartalsende über Formular 210 gemeldet werden.
Der Kaufprozess von Anfang bis Ende
Schritt 1: Reservierung (Contrato de Reserva)
Optional, aber häufig: Ein Reservierungsvertrag mit kleiner Kaution (typischerweise 3.000–6.000 Euro) blockiert die Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum, während Due Diligence durchgeführt wird.
Schritt 2: Arras-Vertrag (Contrato de Arras)
Der wichtigste Vorvertrag. Die häufigste Form sind Arras Penitenciales nach Artikel 1454 Código Civil: Wenn der Käufer zurücktritt, verliert er die Arras. Wenn der Verkäufer zurücktritt, muss er das Doppelte zurückzahlen.
BMC verhandelt spezifische Schutzklauseln: Das Recht auf Rückzahlung der Arras, wenn Due Diligence schwerwiegende Probleme aufdeckt, ist nicht automatisch — es muss explizit vereinbart werden.
Schritt 3: Notarielle Eigentumsurkunde (Escritura Pública de Compraventa)
Der finale Kauf findet vor einem spanischen Notar statt. Der Notar:
- Identifiziert beide Parteien
- Liest die Urkunde vor (auf Spanisch)
- Bestätigt die Zahlung des Kaufpreises (per Bankschein)
- Gibt das Eigentumsrecht an den Käufer über
BMC prüft die endgültige Urkundenfassung vor dem Notartermin, begleitet Sie zum Termin und übersetzt die wesentlichen Punkte in Echtzeit.
Schritt 4: Registrierung und Steuerzahlung
Nach dem Notartermin:
- Zahlung der ITP oder IVA+AJD innerhalb von 30 Tagen
- Einreichung der Urkunde beim Grundbuchamt
- Erhalt der endgültigen Eintragungsbestätigung (Nota de inscripción)
Steuerliche Konsequenzen beim Verkauf: Vorausplanung ist entscheidend
Für Käufer, die später verkaufen möchten, ist es wichtig, von Anfang an alle Kaufkosten zu dokumentieren:
- Kaufpreis laut Urkunde
- ITP- oder IVA+AJD-Quittung
- Notar- und Grundbuchgebühren beim Kauf
- Maklerprovisionen und Rechtsgebühren beim Kauf
- Rechnungen für strukturelle Verbesserungen
Diese Kosten erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf. BMC hilft, von Anfang an eine vollständige Akte aller Ausgaben zu führen.
Hypotheken für ausländische Käufer in Spanien
Deutsche Käufer können für spanische Immobilien eine Hypothek bei einer spanischen Bank aufnehmen. Typische Konditionen für nicht-ansässige Ausländer:
- Beleihungsquote (LTV): 60–70% des Kaufpreises (geringer als für Residenten)
- Zinssätze: Euribor + Marge (variabel) oder Festzins, abhängig vom Bankangebot
- Laufzeit: Bis zu 30 Jahre (kürzer als für Residenten üblich)
- Dokumentation: Einkommensnachweis, deutsche Steuererklärungen, Kontoauszüge, Schuldenfreiheitsbescheinigung
BMC koordiniert die Hypothekenbeantragung nicht direkt, empfiehlt jedoch unabhängige Hypothekenmakler für ausländische Käufer in Spanien.
Bei BMC vertreten wir ausschließlich Käufer. Wir haben keine finanzielle Beziehung zu einem Immobilienmakler, Bauträger oder Hypothekenmakler.
Häufig gestellte Fragen
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