Steuer-Instrumente
Rechner: Holding vs Direktbesteuerung Spanien
Vergleichen Sie die Steuerbelastung bei direkter Dividendenausschüttung an den Gesellschafter mit der Struktur über eine spanische Holdinggesellschaft mit Art. 21 LIS-Beteiligungsfreistellung (95 %).
Unternehmensparameter
Gewinn vor IS und vor Dividendenausschüttung
Der Rest verbleibt im Unternehmen (Rücklagen)
Grenzsteuersatz auf den empfangenen Dividendenbetrag
Steuervergleich
Direktausschüttung an den Gesellschafter
Holdingstruktur (Art. 21 LIS)
Geschätzte Steuerersparnis
Aufgeschobene IRPF in der Holdingstruktur
—
jährlich
Orientierungsrechnung. Berücksichtigt nicht: Unterhaltskosten der Holding (~3.000–5.000 €/Jahr), Art. 21 LIS-Voraussetzungen (Mindestbeteiligung 5 %, Mindesthaltefrist 1 Jahr, Tochtergesellschaft-IS-Analogon ≥10 %), konzernintere Verrechnungspreistransaktionen, Pillar-Two-Auswirkungen oder Beschränkungen für internationale Gruppen. Konsultieren Sie vor Entscheidungen eine individualisierte Diagnose.
Wie die Berechnung funktioniert
Szenario Direktausschüttung
Die operative Gesellschaft zahlt IS zum gewählten Satz. Der Nettogewinn (nach IS) wird als Dividende an den Gesellschafter als natürliche Person ausgeschüttet. Der Gesellschafter versteuert diese Dividende im Kapitalertragstarif des IRPF (19–28 % je nach Stufe). Das Ergebnis ist eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung: IS auf Gesellschaftsebene + IRPF auf Gesellschafterebene.
Szenario Holding mit Art. 21 LIS
Die operative Gesellschaft zahlt denselben IS. Die Dividende wird an eine Holdinggesellschaft ausgeschüttet (statt direkt an den Gesellschafter). Die Holding wendet die 95-%-Befreiung des Art. 21 LIS an: nur 5 % der Dividende unterliegen dem IS der Holding zu 25 % — effektiver IS-Satz: 1,25 %. Der IRPF des Gesellschafters als natürliche Person wird aufgeschoben bis zur tatsächlichen Ausschüttung durch die Holding, was erlaubt, 98,75 % der empfangenen Dividende zu reinvestieren. Vergleichbar mit § 8b KStG in Deutschland, aber mit spanischem IS-Satz von 25 % statt 15 %.
Was die berechnete Ersparnis misst
Die Differenz repräsentiert den IRPF, den der Gesellschafter im laufenden Jahr nicht zahlt, indem er die Dividende über die Holding kanalisiert. Dieser Betrag verschwindet nicht (er wird fällig, wenn die Holding an den Gesellschafter ausschüttet), aber der Aufschub erlaubt die Reinvestition und die Nutzung des Zinseszinseffekts auf Kapital, das andernfalls an den Fiskus geflossen wäre.
Häufige Fragen
Art. 21 LIS stellt 95 % der von einer Holdinggesellschaft von ihren Töchtern empfangenen Dividenden steuerfrei, sofern ≥5 % Beteiligung und ≥1 Jahr Haltefrist erfüllt sind. In der Praxis zahlt die Holding nur 25 % IS auf die verbleibenden 5 % — effektiver IS-Satz 1,25 %. Vergleichbar mit § 8b KStG (95 % Befreiung in Deutschland), aber mit spanischem IS-Satz 25 % statt 15 % KSt, was den Effektivsatz auf 1,25 % statt 0,75 % hebt.
Daumenregel: Der jährliche Steuervorteil sollte die Unterhaltskosten der Holding (ca. 3.000–5.000 €/Jahr) übersteigen. Bei 200.000 € Gewinn und 80 % Ausschüttungsquote kann der aufgeschobene IRPF 20.000 € jährlich übersteigen. Bei unter 100.000 € Gewinn ist eine personalisierte Kosten-Nutzen-Analyse empfehlenswert.
Holding muss: (1) ≥5 % am Kapital der Tochtergesellschaft halten; (2) Beteiligung mindestens 1 Jahr ununterbrochen gehalten haben; (3) Tochtergesellschaft muss IS-analoger Steuer ≥10 % unterliegen; (4) Tochtergesellschaft kein Steuerparadies-Resident. Seit 2021 gilt 95 % Befreiung (zuvor 100 %). Für internationale Gruppen und Pillar-Two-betroffene Konzerne gelten zusätzliche Beschränkungen.
Hauptsächlich ein Aufschub: Der IRPF, den der Gesellschafter heute nicht zahlt, wird fällig wenn die Holding ausschüttet. Der Wert des Aufschubs ist real: Das in der Holding verbleibende Kapital kann vollständig reinvestiert werden. Je länger der Zeithorizont und je höher die Reinvestitionsrate, desto größer der Vorteil.
Eine aktive Holding erfordert: jährliche IS-Erklärung (Modelo 200), Jahresabschluss und Handelsregistereintragung, Buchführung. Bei Auslandstöchtern kommen Verrechnungspreisdokumentation und Art. 100 LIS hinzu. Jährliche Kosten: ca. 2.500–6.000 €. Dieser Rechner berücksichtigt diese Kosten nicht in der Ersparnis.
Ja, aber Planungsaufwand erforderlich. Die Einbringung der Beteiligungen an der operativen Gesellschaft in die Holding kann über einen Anteilstausch nach dem FEAC-Regime (Art. 76-89 LIS) strukturiert werden, ohne dass die latenten Gewinne sofort besteuert werden. Bei Mitgesellschaftern, die nicht in die Holding möchten, sind gemischte Strukturen oder differenzierte Ausstiegsvereinbarungen möglich.
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