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Steuer-Instrumente

Rechner: Holding vs Direktbesteuerung Spanien

Vergleichen Sie die Steuerbelastung bei direkter Dividendenausschüttung an den Gesellschafter mit der Struktur über eine spanische Holdinggesellschaft mit Art. 21 LIS-Beteiligungsfreistellung (95 %).

Unternehmensparameter

Gewinn vor IS und vor Dividendenausschüttung

0%50%100%

Der Rest verbleibt im Unternehmen (Rücklagen)

Grenzsteuersatz auf den empfangenen Dividendenbetrag

Wie die Berechnung funktioniert

Szenario Direktausschüttung

Die operative Gesellschaft zahlt IS zum gewählten Satz. Der Nettogewinn (nach IS) wird als Dividende an den Gesellschafter als natürliche Person ausgeschüttet. Der Gesellschafter versteuert diese Dividende im Kapitalertragstarif des IRPF (19–28 % je nach Stufe). Das Ergebnis ist eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung: IS auf Gesellschaftsebene + IRPF auf Gesellschafterebene.

Szenario Holding mit Art. 21 LIS

Die operative Gesellschaft zahlt denselben IS. Die Dividende wird an eine Holdinggesellschaft ausgeschüttet (statt direkt an den Gesellschafter). Die Holding wendet die 95-%-Befreiung des Art. 21 LIS an: nur 5 % der Dividende unterliegen dem IS der Holding zu 25 % — effektiver IS-Satz: 1,25 %. Der IRPF des Gesellschafters als natürliche Person wird aufgeschoben bis zur tatsächlichen Ausschüttung durch die Holding, was erlaubt, 98,75 % der empfangenen Dividende zu reinvestieren. Vergleichbar mit § 8b KStG in Deutschland, aber mit spanischem IS-Satz von 25 % statt 15 %.

Was die berechnete Ersparnis misst

Die Differenz repräsentiert den IRPF, den der Gesellschafter im laufenden Jahr nicht zahlt, indem er die Dividende über die Holding kanalisiert. Dieser Betrag verschwindet nicht (er wird fällig, wenn die Holding an den Gesellschafter ausschüttet), aber der Aufschub erlaubt die Reinvestition und die Nutzung des Zinseszinseffekts auf Kapital, das andernfalls an den Fiskus geflossen wäre.

Häufige Fragen

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REAF-MitgliedICAM-MitgliedSeit 2010

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Methodik und rechtliche Grundlagen

Der Rechner vergleicht die Steuerbelastung bei direkter Dividendenausschüttung mit der Holdingstruktur unter Anwendung der Art. 21 LIS-Beteiligungsfreistellung (95 %). Das Ergebnis zeigt den IRPF-Aufschub, keine dauerhafte Ersparnis.

Annahmen dieses Rechners

Art. 21 LIS — 95 % Beteiligungsfreistellung
Die Holding versteuert 95 % der empfangenen Dividenden nicht. Auf die verbleibenden 5 % fällt IS zu 25 % an: effektiver IS-Satz 1,25 %. Voraussetzungen: Mindestbeteiligung 5 % (oder Anschaffungskosten > 20 Mio. €) + Mindesthaltefrist 1 Jahr + Tochtergesellschaft unterliegt analoger Steuer ≥ 10 % Nominalsatz.
Direktszenario: Doppelbesteuerung
Die operative Gesellschaft zahlt IS (25 %). Der verbleibende Nettogewinn wird als Dividende an den Gesellschafter ausgeschüttet, der IRPF-Spartarif (19–28 % je nach Staffel) zahlt. Ergebnis: zwei Steuerbelastungsebenen im selben Jahr.
Holdingszenario: IRPF-Aufschub
Die Dividende fließt zuerst an die Holding (1,25 % effektiver IS). Der IRPF des Gesellschafters entsteht erst bei tatsächlicher Ausschüttung aus der Holding. Das unversteuerte Kapital (98,75 %) kann reinvestiert werden.
Unterhaltskosten nicht enthalten
Die jährlichen Verwaltungskosten einer Holding (ca. 3.000–5.000 €/Jahr für IS-Erklärung, Jahresabschluss, Buchführung) sind in der berechneten Ersparnis nicht abgezogen.

Offizielle Quellen

Letzte Überprüfung: 2026-06-14

Geprüft von: Bárbara Botía Martínez Abogada Colegiada (ICAM 11.233)

Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.

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