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Unternehmensrecht und Gründung in Spanien 2026 — DACH-Unternehmer: SL, ZEC Canarias und Holdingstruktur

DACH-Unternehmer, die nach Spanien umsiedeln oder ein Unternehmen in Spanien gründen wollen, stehen vor grundlegenden Strukturfragen: Soll die deutsche GmbH weiterbetrieben werden oder ist eine spanische SL effizienter? Wie nutzt man den 4%igen Körperschaftsteuersatz der ZEC Kanaren? Welche Holdingstruktur minimiert die Steuerbelastung auf EU-Ebene? Und welche AML-Pflichten entstehen bei DACH-zu-Spanien-Geldtransfers?

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Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC begleitet DACH-Unternehmer von der ersten Strukturentscheidung bis zur vollständig operativen Gesellschaft in Spanien: Vergleich GmbH vs. SL, ZEC-Zulassung auf den Kanarischen Inseln, Holdingstruktur DE-ES oder rein ES, und AML/GwG-Clearance für alle relevanten Geldflüsse.

  • Die spanische SL (Sociedad Limitada) ist das Äquivalent der deutschen GmbH — mit 3.000 € Mindestkapital (vs. 25.000 €) und digitaler Gründung in 24 Stunden.

  • Die ZEC Canarias bietet qualifizierten DACH-Unternehmen einen Körperschaftsteuersatz von nur 4% — gegenüber 25% standard in Spanien und 15–30% in Deutschland.

  • Eine Holdingstruktur DE-ES ermöglicht die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (quellensteuerfreie Dividenden) und optimale Exit-Planung nach DBA Art. 13.

  • AML/GwG-Pflichten für DACH-zu-ES-Geldtransfers sind erheblich — BMC hat ein Clearance-Protokoll entwickelt, das spanische Banken befriedigt.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Schritt 1: Strukturentscheidung

    Bevor wir mit der Gründung beginnen, analysieren wir Ihre Situation: Bestehende GmbH-Beteiligungen, Umsatz und Gewinnstruktur, geplante Aktivitäten in Spanien, Standortpräferenzen (Festland vs. Kanaren), und Exit-Horizont. Davon hängen ab: SL vs. GmbH weiterführen, ZEC vs. Festland, Holding vs. Einzelgesellschaft.

  2. Schritt 2: NIE und spanische Bankverbindung

    Vor der Gründung müssen alle Gesellschafter und Geschäftsführer eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) besitzen. Wir koordinieren NIE-Beantragung und Kontoeröffnung bei einer spanischen Bank, die für DACH-Klienten und Firmenkunden erfahren ist.

  3. Schritt 3: Notarielle Gründung oder digitale CIRCE-Gründung

    Für eine Standard-SL: digitale Gründung über CIRCE (Centro de Información y Red de Creación de Empresas) in 24–48 Stunden. Für komplexere Strukturen (Holdinggesellschaft, Mehrere Gesellschafter, ZEC): notarielle Urkunde vor einem spanischen Notar + Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister), Dauer 5–10 Tage.

  4. Schritt 4: ZEC-Zulassung (falls zutreffend)

    Für ZEC: separate Beantragung der ZEC-Zulassung beim Consorcio de la Zona Especial Canaria in Las Palmas de Gran Canaria oder Santa Cruz de Tenerife. Voraussetzungen: Investitionsplan, Beschäftigungsplan, physische Präsenz auf den Kanarischen Inseln. Bearbeitungszeit: 3–6 Monate.

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Das Problem

DACH-Unternehmer, die nach Spanien umsiedeln oder ein Unternehmen in Spanien gründen wollen, stehen vor grundlegenden Strukturfragen: Soll die deutsche GmbH weiterbetrieben werden oder ist eine spanische SL effizienter? Wie nutzt man den 4%igen Körperschaftsteuersatz der ZEC Kanaren? Welche Holdingstruktur minimiert die Steuerbelastung auf EU-Ebene? Und welche AML-Pflichten entstehen bei DACH-zu-Spanien-Geldtransfers?

Unsere Lösung

BMC begleitet DACH-Unternehmer von der ersten Strukturentscheidung bis zur vollständig operativen Gesellschaft in Spanien: Vergleich GmbH vs. SL, ZEC-Zulassung auf den Kanarischen Inseln, Holdingstruktur DE-ES oder rein ES, und AML/GwG-Clearance für alle relevanten Geldflüsse.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

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Schritt 1: Strukturentscheidung

Bevor wir mit der Gründung beginnen, analysieren wir Ihre Situation: Bestehende GmbH-Beteiligungen, Umsatz und Gewinnstruktur, geplante Aktivitäten in Spanien, Standortpräferenzen (Festland vs. Kanaren), und Exit-Horizont. Davon hängen ab: SL vs. GmbH weiterführen, ZEC vs. Festland, Holding vs. Einzelgesellschaft.

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Schritt 2: NIE und spanische Bankverbindung

Vor der Gründung müssen alle Gesellschafter und Geschäftsführer eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) besitzen. Wir koordinieren NIE-Beantragung und Kontoeröffnung bei einer spanischen Bank, die für DACH-Klienten und Firmenkunden erfahren ist.

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Schritt 3: Notarielle Gründung oder digitale CIRCE-Gründung

Für eine Standard-SL: digitale Gründung über CIRCE (Centro de Información y Red de Creación de Empresas) in 24–48 Stunden. Für komplexere Strukturen (Holdinggesellschaft, Mehrere Gesellschafter, ZEC): notarielle Urkunde vor einem spanischen Notar + Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister), Dauer 5–10 Tage.

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Schritt 4: ZEC-Zulassung (falls zutreffend)

Für ZEC: separate Beantragung der ZEC-Zulassung beim Consorcio de la Zona Especial Canaria in Las Palmas de Gran Canaria oder Santa Cruz de Tenerife. Voraussetzungen: Investitionsplan, Beschäftigungsplan, physische Präsenz auf den Kanarischen Inseln. Bearbeitungszeit: 3–6 Monate.

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Schritt 5: Steuerregistrierung und laufende Compliance

Anmeldung der SL bei der AEAT (Modelo 036), Registrierung für IVA (spanische MwSt), ggf. für das VIES-System (EU-weite MwSt-Registrierung), Anmeldung bei der Seguridad Social für Mitarbeiter/Gesellschafter-Geschäftsführer. Laufende Compliance: Quartals-IVA, Jahres-IS, Verrechnungspreisdokumentation.

4%
Körperschaftsteuersatz in der ZEC Canarias (vs. 25% Standard-IS)
3.000 €
Mindestkapital für eine spanische SL (vs. 25.000 € deutsche GmbH)
24 Stunden
Digitale SL-Gründung über das spanische Centro de Información y Red de Creación de Empresas (CIRCE)
1,8 Mio. €
Maximale ZEC-Steuerbegünstigung (Gewinnbasis) für Unternehmen mit ≥5 Mitarbeitern

Ich hatte eine profitable GmbH in Hamburg und wollte nach Mallorca ziehen. BMC hat analysiert, dass die ZEC für unsere Aktivität nicht passt, aber eine spanische SL als neue Holding-Plattform mit der deutschen GmbH als Tochter die optimale Struktur ist. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie spart uns 100.000 € an Quellensteuer pro Jahr.

Markus Heinemann Technologie-Unternehmer, Hamburg → Palma de Mallorca, 2024

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Whitepaper: SL, ZEC und Holding — Unternehmensstruktur für DACH-Unternehmer in Spanien 2026

Spanien ist für DACH-Unternehmer nicht nur ein attraktiver Wohnort — es bietet auch eine Reihe von Unternehmensstrukturen, die steuerlich deutlich effizienter sind als Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Die entscheidenden Instrumente: die spanische Sociedad Limitada (SL), die Zona Especial Canaria (ZEC) mit 4% Körperschaftsteuer, und die Holdingstruktur DE-ES, die die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie voll ausnutzt.

SL vs. GmbH: Der Strukturvergleich für DACH-Gründer

Die Sociedad Limitada (SL) — Das spanische Äquivalent der GmbH

Die Sociedad Limitada (SL) ist die häufigste Unternehmensform in Spanien und das direkte Äquivalent der deutschen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Sie eignet sich für KMU, Start-ups, Holdinggesellschaften und operative Tochtergesellschaften gleichermaßen.

Kernmerkmale der SL:

  • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen — Gesellschafter haften nicht mit Privatvermögen
  • Mindestkapital: 3.000 € (seit 2023 sogar 1 € für “Sociedades de Responsabilidad Limitada de Formación Sucesiva” — für Gründungen ohne sofortiges volles Kapital)
  • Gesellschafter: Mindestens 1 (Einpersonengesellschaft — SLU: Sociedad Limitada Unipersonal), kein Maximum
  • Geschäftsführung: Mindestens 1 Geschäftsführer (Administrador), nicht unbedingt Gesellschafter
  • Körperschaftsteuer: 25% Standard-IS (Impuesto sobre Sociedades); 15% für die ersten zwei Jahre für neue Unternehmen; 4% in der ZEC Canarias

Gründungsoptionen:

  1. Digitale CIRCE-Gründung (Centro de Información y Red de Creación de Empresas): vollständig online, typisch 24–48 Stunden, Kosten ca. 500 €. Nur für Standardsatzungen geeignet.

  2. Notarielle Gründung: Bei komplexeren Strukturen, angepassten Gesellschaftsverträgen oder Beteiligung mehrerer Gesellschafter empfohlen. Dauer: 5–10 Tage nach Beurkundung.

GmbH vs. SL: Der Vergleich

MerkmalDeutsche GmbHSpanische SL
Mindestkapital25.000 €3.000 € (1 € möglich)
Gründungszeit2–4 Wochen24 Std. (digital) – 10 Tage (notariell)
Körperschaftsteuer15% (erste 2 J.) / 25–30%15% (erste 2 J.) / 25% / 4% (ZEC)
Quellensteuer Dividenden25% (KapEStG)19% (IRNR) für Nicht-Residenten
BuchführungspflichtHGBPlan General Contable
HandelsregisterAmtsgerichtRegistro Mercantil
EU-M/T-RichtlinieJaJa
Laufende Kosten (Minimum)~3.000 €/J~2.000 €/J
Sprache der DokumenteDeutschSpanisch (übersetzt für DACH)

Wann ist die GmbH zu bevorzugen?

  • Wenn alle wesentlichen Aktivitäten in Deutschland bleiben
  • Wenn deutsche Kunden oder Lieferanten bevorzugen, mit einer deutschen Gesellschaft zu kontrahieren
  • Wenn eine bestehende GmbH mit langfristigen Verträgen, Lizenzen oder Genehmigungen nicht versetzt werden kann

Wann ist die SL vorzuziehen?

  • Für alle neuen Aktivitäten in Spanien
  • Als Holdinggesellschaft für den DACH-Unternehmer in Spanien
  • Wenn die ZEC Canarias genutzt werden soll (nur spanische Gesellschaften)
  • Wenn das Beckham-Gesetz mit der Unternehmensstruktur kombiniert werden soll

ZEC Canarias: 4% Körperschaftsteuer für qualifizierte DACH-Unternehmen

Was ist die ZEC?

Die Zona Especial Canaria (ZEC) ist ein Sondersteuerregime auf den Kanarischen Inseln, das 1994 geschaffen und seitdem mehrfach verlängert wurde (aktuell gültig bis mindestens 2027, Verlängerung erwartet). Es ist eines der attraktivsten Unternehmenssteuerregimes innerhalb der EU — und dennoch von deutschen Unternehmern noch weitgehend unbekannt.

Der Steuersatz: Qualifizierte ZEC-Gesellschaften zahlen nur 4% Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) auf die begünstigte Steuerbasis:

  • Bis 1,5 Mio. € bei 3–4 Mitarbeitern
  • Bis 1,8 Mio. € bei 5+ Mitarbeitern (auf Gran Canaria oder Tenerife)
  • Bis 0,6 Mio. € bei 1–2 Mitarbeitern

Gewinne, die über diese Schwellen hinausgehen, unterliegen dem Standard-Körperschaftsteuersatz von 25%.

Voraussetzungen für die ZEC-Zulassung

Um die ZEC-Zulassung zu erhalten, muss die Gesellschaft:

  1. Sitz und Verwaltungszentrum auf den Kanarischen Inseln haben (Hauptniederlassung auf den Kanaren — nicht nur briefkastenmäßig)

  2. Mindestinvestition leisten:

    • 100.000 € auf Tenerife oder Gran Canaria
    • 50.000 € auf den übrigen Kanareninseln
  3. Mindestbeschäftigung schaffen:

    • Innerhalb des ersten Jahres: mindestens 3 Arbeitsplätze auf den Kanaren (1–2 bei kleinen Inseln)
    • Die Mitarbeiter müssen echte, sozialversicherungspflichtige Stellen sein
  4. Qualifizierte Tätigkeit ausüben (die Liste der erlaubten NACE-Codes ist lang und umfasst die meisten Dienstleistungs- und Technologiebranchen)

  5. Keine Steuerhinterziehung in den letzten 5 Jahren

Der ZEC-Antragsprozess: Der Antrag wird beim Consorcio de la Zona Especial Canaria in Las Palmas de Gran Canaria oder Santa Cruz de Tenerife gestellt. Bearbeitungszeit: typisch 3–6 Monate. Erforderlich sind: Businessplan, Beschäftigungsplan, Investitionsplan, Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterinformationen.

ZEC im Vergleich: Steuerersparnis für DACH-Unternehmer

Gewinn/JahrStandard-IS (25%)ZEC (4%)Ersparnis
200.000 €50.000 €8.000 €42.000 €
500.000 €125.000 €20.000 €105.000 €
1.000.000 €250.000 €40.000 € (ZEC) + 50.000 € (Rest)160.000 €

Die Ersparnis für 1.000.000 € Gewinn bei Nutzung der vollen 1,8 Mio. €-Steuerbasis.

Für welche DACH-Unternehmer eignet sich die ZEC?

  • IT-Unternehmen und Softwareentwickler (Remote-first)
  • E-Commerce-Unternehmen
  • Unternehmensberater und professionelle Dienstleister
  • Medien, Marketing und Digitalagenturen
  • Import/Export und Logistik
  • Biotechnologie und Life Sciences (mit physischer Präsenz)

Nicht geeignet für:

  • Unternehmen, die rein auf dem spanischen Festland tätig sind und nicht von den Kanaren aus operieren können
  • Unternehmen in nicht-qualifizierten Branchen (z.B. Einzelhandel, Gastronomie —)
  • Kleinunternehmer ohne Ressourcen für die Mindestinvestition und Mindestbeschäftigung

Holdingstruktur DE-ES: Die optimale Konfiguration für DACH-Investoren

Warum eine Holdingstruktur?

Für DACH-Auswanderer mit bestehenden Unternehmensanteilen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist die Einrichtung einer spanischen Holdinggesellschaft häufig die beste langfristige Strategie. Sie ermöglicht:

  1. EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU): Dividendenausschüttungen von einer Tochtergesellschaft (deutsche GmbH) an die Muttergesellschaft (spanische SL Holding) sind quellensteuerfrei, wenn:

    • Die Beteiligung ≥ 5% beträgt
    • Die Haltezeit ≥ 1 Jahr (oder wird)
    • Beide Gesellschaften in der EU ansässig sind und der entsprechenden Rechtsform entsprechen
  2. Effiziente Kapitalrepatriierung: Statt als Privatperson Dividenden aus der deutschen GmbH zu beziehen (25% KapESt + 5,5% Soli = 26,375% Quellensteuer), empfängt die spanische Holding die Dividenden quellensteuerfrei und kann sie intern investieren.

  3. Optimale Exit-Planung: Beim Verkauf der deutschen GmbH kann die spanische Holding die Exención del Artículo 21 LIS nutzen — die spanische Befreiung für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an ausländischen Gesellschaften (bei ≥5% Beteiligung und ≥1 Jahr Haltedauer), soweit keine deutschen Anti-Missbrauchs-Regeln greifen.

  4. IP-Box / Innovationsbox: Falls die operative Gesellschaft geistiges Eigentum (Software, Patente, Marken) entwickelt, kann eine spanische Holding mit spanischer IP-Box das effektive Besteuerungsniveau der Lizenzeinnahmen auf 10% reduzieren (Artículo 23 LIS).

Musterstruktur: Der DACH-Unternehmer nach Spanien

Privatperson (DACH-Auswanderer, steuerlich ansässig in Spanien)
        ↓ hält 100%
Spanische SL Holding
(Sitz: Spanien; Geschäftsführer: DACH-Auswanderer persönlich)
        ↓ hält ≥5%
Deutsche GmbH (operative Gesellschaft)
(Sitz: Deutschland; Geschäftsführer: residenter Stellvertreter in DE)
        ↓ ggf. zusätzlich
ZEC SL (operative Tochtergesellschaft auf Kanaren)
(4% KSt auf erste 1,5–1,8 Mio. €)

Verrechnungspreise (Art. 18 LIS / Art. 9 DBA DE-ES): Transaktionen zwischen der spanischen Holding und der deutschen GmbH (Managementfees, Lizenzgebühren, Darlehen) müssen zu Drittpreisen (arm’s length principle) erfolgen. BMC erstellt und pflegt die erforderliche Verrechnungspreisdokumentation nach spanischem und deutschem Recht.

AML/GwG für DACH-zu-Spanien-Geldflüsse: Das BMC-Clearance-Protokoll

Die Herausforderung für DACH-Unternehmer

Spanische Banken und Notare haben in den letzten Jahren ihre AML-Prüfungen für eingehende Geldflüsse aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erheblich verschärft — insbesondere für Beträge über 50.000 € (Immobilienkäufe, Kapitalerhöhungen, Unternehmenskäufe).

Typische AML-Anforderungen spanischer Banken für DACH-Transfers:

  1. Herkunftsnachweis: Woher stammt das Geld? Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate, ggf. Steuererklärungen der letzten 2 Jahre, Gehaltsabrechnungen oder Gewinnausschüttungsnachweise.

  2. Struktur-Dokumentation: Bei Unternehmenstransfers: Gesellschafterübersicht, Handelsregisterauszug (apostilliert und übersetzt), Geschäftsführeridentifikation.

  3. Wirtschaftlich Berechtigte (Registro de Titulares Reales): Alle Gesellschafter mit >25% Beteiligung müssen im spanischen Zentralregister für wirtschaftlich Berechtigte eingetragen sein (verpflichtend seit 2018).

  4. Zwecknachweis: Für was wird das Geld verwendet? Kaufvertrag, Investitionsplan, Kapitalerhöhungsdokument.

Das BMC-Clearance-Protokoll

BMC hat für DACH-Klienten ein standardisiertes AML-Clearance-Protokoll entwickelt:

  • Vorprüfung: Bevor Geld bewegt wird, prüfen wir, welche Dokumente die Empfängerbank voraussichtlich anfordern wird
  • Dokumentenpaket: Wir erstellen ein vollständiges Dokumentenpaket mit deutschen/österreichischen/schweizerischen Ursprungsdokumenten, Apostillen und spanischer Übersetzung
  • Bankkoordination: Wir arbeiten mit ausgewählten spanischen Banken zusammen, die Erfahrung mit DACH-Klienten haben und keine unnötigen Blockaden verursachen
  • Follow-up: Bei Rückfragen der Bank koordinieren wir die Nachreichung von Dokumenten innerhalb von 24–48 Stunden

Ziel ist eine Transferzeit von maximal 10–15 Bankarbeitstagen für dokumentierte DACH-zu-ES-Transfers — ohne überraschende Blockaden.

Praktische Schritte: SL-Gründung für DACH-Unternehmer

Dokumente für die SL-Gründung

Deutsche Gründer:

  • Reisepass (apostilliert, falls außerhalb der EU)
  • NIE (zwingend)
  • Aktueller Wohnsitznachweis in Spanien (Empadronamiento)
  • Nachweis über die Herkunft des Stammkapitals (Kontoauszüge)
  • Firma/Name, Sitz der Gesellschaft in Spanien

Bei GmbH-Beteiligung (Einbringung als Gesellschafter):

  • Aktueller Handelsregisterauszug der deutschen GmbH (apostilliert, übersetzt)
  • Gesellschafterliste mit Anteilen
  • Vollmacht des deutschen Gesellschafters (falls Vertreter handeln)

Kosten und Zeitplan der SL-Gründung

PhaseDauerKosten (geschätzt)
NIE-Beantragung2–4 Wochen~50 €
Firmenname-Reservierung (Registro Mercantil Central)1–2 Tage~20 €
Stammkapital-Einzahlung auf provisionelles Konto1–3 Tage3.000 € (Kapital)
Notarielle Gründungsurkunde1 Tag (Termin)300–600 €
Registro Mercantil Eintragung5–10 Tage150–300 €
Steuerregistrierung AEAT (Modelo 036)1–2 Tage0 €
IVA-Registrierung1–2 Tage0 €
Gesamt2–4 Wochen~4.000–5.000 € (inkl. Kapital)

Bei ZEC-Gründung: Zusätzlich 3–6 Monate für ZEC-Zulassung + 3.000–8.000 € Anwaltshonorare.


Rechtliche Quellen:

Verwandte Leitfäden:

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Beide sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf der Eigenkapitalseite, haben aber mehrere wichtige Unterschiede: Mindestkapital (GmbH: 25.000 €, SL: 3.000 €); Gründungsdauer (GmbH: 2–4 Wochen mit Notarpflicht, SL: 24 Stunden digital über CIRCE oder 5–10 Tage notariell); Körperschaftsteuer (GmbH: 15–30% je nach Größe und Region, SL standard: 25%; SL in ZEC: 4%); Haftung (identisch: Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen); Buchführungspflichten (ähnlich, beide nach lokalem HGB-Äquivalent — deutsches HGB vs. spanischer Plan General Contable); Gewinnausschüttung (GmbH: 25% Kapitalertragsteuer an Quelle; SL: 19% IRNR für Nicht-Residenten oder 19-28% für Residenten).
Eine vollständige Sitzverlegung einer deutschen GmbH nach Spanien ist möglich, aber komplex und oft nicht optimal. Alternativoptionen: (1) Neugründung einer spanischen SL, die die GmbH als Tochtergesellschaft behält — häufigste Lösung; (2) Grenzüberschreitende Verschmelzung (SE-Umwandlung möglich); (3) Einbringung der GmbH-Anteile in eine neue spanische Holding-SL. Die Wahl hängt von Ihrer spezifischen Situation, den bestehenden Verträgen, Lizenzen und Kundenbeziehungen ab. BMC analysiert die optimale Route in der ersten Beratungssession.
Die Zona Especial Canaria (ZEC) ist ein Sondersteuerregime auf den Kanarischen Inseln mit einem Körperschaftsteuersatz von 4% (vs. 25% standard) auf begünstigte Gewinne bis 1,8 Mio. € (bei ≥5 Mitarbeitern). Voraussetzungen: tatsächliche Präsenz und Geschäftstätigkeit auf den Kanaren, Mindestinvestition (100.000 € auf Gran Canaria und Tenerife, 50.000 € auf übrigen Inseln), Mindest-3-Jahresplan. Qualifizierte Tätigkeiten: IT, Industrie, Logistik, E-Commerce, Medien, Beratung, Biotechnologie. Für einen DACH-Unternehmer mit 500.000 € jährlichem Unternehmensgewinn spart die ZEC vs. standard IS ca. 105.000 € pro Jahr. Sie lohnt sich besonders für Unternehmen, deren Tätigkeit ortsunabhängig ist und die eine Präsenz auf den Kanaren aufbauen können.
Eine typische Holdingstruktur für einen DACH-Auswanderer nach Spanien: Spanische SL (Holding, mit DACH-Unternehmer als Gesellschafter und Geschäftsführer) → Hält ≥5% der Anteile an → Deutschen GmbH (operative Gesellschaft, bestehend). Vorteile: (1) EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU): Dividenden von der deutschen GmbH an die spanische Holding werden quellensteuerfrei übertragen, wenn die Beteiligung ≥5% und die Haltezeit ≥1 Jahr beträgt; (2) Kapitalgewinne: Beim späteren Verkauf der GmbH-Anteile profitiert die spanische Holding von der spanischen Befreiung für Veräußerungsgewinne (Exención artículo 21 LIS) bei qualifizierten Beteiligungen; (3) Verrechnungspreise: Servicegebühren, Lizenzen und andere Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen müssen zu Drittpreisen erfolgen (Artikel 18 LIS / Art. 9 DBA DE-ES).
Spanien setzt die EU-Geldwäscherichtlinien (4., 5. und 6. AMLD) durch die Ley 10/2010 (Ley de Prevención del Blanqueo de Capitales) um. Für DACH-Unternehmer relevante Pflichten: (1) KYC (Know Your Customer) bei Geschäftsbeziehungen: Alle Banken und Finanzdienstleister verlangen vollständige KYC-Dokumentation für DACH-Ansässige, die Konten oder Gesellschaften in Spanien eröffnen; (2) Registro de Titulares Reales: Wirtschaftlich Berechtigte aller spanischen Gesellschaften (Personen mit >25% Beteiligung) müssen im zentralen Transparenzregister registriert sein; (3) Herkunftsnachweis bei größeren Transfers: Bei Immobilienkäufen über 100.000 € oder Unternehmenstransaktionen verlangen Notare und Banken üblicherweise einen Nachweis der Mittelherkunft; (4) Verrechnungspreisdokumentation: Für konzerninterne Transaktionen zwischen deutschen und spanischen verbundenen Unternehmen (Art. 18 LIS).
Der Ort der Geschäftsleitung (§10 AO, Art. 4 DBA DE-ES) ist der Ort, von dem aus die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden. Wenn ein DACH-Unternehmer von seinem Wohnzimmer in Mallorca aus die Geschäfte seiner deutschen GmbH führt (E-Mails beantworten, Verträge unterschreiben, strategische Entscheidungen treffen), kann das Finanzamt argumentieren, dass der Ort der Geschäftsleitung der GmbH nach Spanien verlagert wurde — was zur unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Spanien führt. Um dies zu vermeiden: Entweder einen residenten Geschäftsführer in Deutschland benennen, der tatsächlich die operative Leitung innehat, oder eine klare Trennung der Aufgaben dokumentieren. BMC erarbeitet für jeden DACH-Unternehmer mit bestehender GmbH ein Dokumentationsprotokoll für den Ort der Geschäftsleitung.
Die Gesamtkosten für eine Standard-SL-Gründung in Spanien liegen zwischen 500 € (digitale CIRCE-Gründung, ohne Notar) und 1.500–2.500 € (notarielle Gründung mit anwaltlicher Begleitung). Aufschlüsselung: Stammkapital-Einlage (mindestens 3.000 €, gehört der Gesellschaft), Notarkosten (ca. 300–600 €), Registro Mercantil (ca. 150–300 €), Anwaltshonorare für Satzungsgestaltung (500–1.500 €), staatliche Stempelsteuer (0,5% des Stammkapitals — i.d.R. auf 0% reduziert in den meisten Autonomen Gemeinschaften). Die ZEC-Zulassung kostet zusätzlich eine Verwaltungsgebühr und erhebliche Anwaltshonorare für den Antragsprozess (typisch 3.000–8.000 €).

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Häufige Fragen

Fragen zu Unternehmensgründung Spanien für DACH-Unternehmer 2026: SL vs. GmbH, ZEC Canarias und Holdingstruktur | BMC

Beide sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf der Eigenkapitalseite, haben aber mehrere wichtige Unterschiede: Mindestkapital (GmbH: 25.000 €, SL: 3.000 €); Gründungsdauer (GmbH: 2–4 Wochen mit Notarpflicht, SL: 24 Stunden digital über CIRCE oder 5–10 Tage notariell); Körperschaftsteuer (GmbH: 15–30% je nach Größe und Region, SL standard: 25%; SL in ZEC: 4%); Haftung (identisch: Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen); Buchführungspflichten (ähnlich, beide nach lokalem HGB-Äquivalent — deutsches HGB vs. spanischer Plan General Contable); Gewinnausschüttung (GmbH: 25% Kapitalertragsteuer an Quelle; SL: 19% IRNR für Nicht-Residenten oder 19-28% für Residenten).
Eine vollständige Sitzverlegung einer deutschen GmbH nach Spanien ist möglich, aber komplex und oft nicht optimal. Alternativoptionen: (1) Neugründung einer spanischen SL, die die GmbH als Tochtergesellschaft behält — häufigste Lösung; (2) Grenzüberschreitende Verschmelzung (SE-Umwandlung möglich); (3) Einbringung der GmbH-Anteile in eine neue spanische Holding-SL. Die Wahl hängt von Ihrer spezifischen Situation, den bestehenden Verträgen, Lizenzen und Kundenbeziehungen ab. BMC analysiert die optimale Route in der ersten Beratungssession.
Die Zona Especial Canaria (ZEC) ist ein Sondersteuerregime auf den Kanarischen Inseln mit einem Körperschaftsteuersatz von 4% (vs. 25% standard) auf begünstigte Gewinne bis 1,8 Mio. € (bei ≥5 Mitarbeitern). Voraussetzungen: tatsächliche Präsenz und Geschäftstätigkeit auf den Kanaren, Mindestinvestition (100.000 € auf Gran Canaria und Tenerife, 50.000 € auf übrigen Inseln), Mindest-3-Jahresplan. Qualifizierte Tätigkeiten: IT, Industrie, Logistik, E-Commerce, Medien, Beratung, Biotechnologie. Für einen DACH-Unternehmer mit 500.000 € jährlichem Unternehmensgewinn spart die ZEC vs. standard IS ca. 105.000 € pro Jahr. Sie lohnt sich besonders für Unternehmen, deren Tätigkeit ortsunabhängig ist und die eine Präsenz auf den Kanaren aufbauen können.
Eine typische Holdingstruktur für einen DACH-Auswanderer nach Spanien: Spanische SL (Holding, mit DACH-Unternehmer als Gesellschafter und Geschäftsführer) → Hält ≥5% der Anteile an → Deutschen GmbH (operative Gesellschaft, bestehend). Vorteile: (1) EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU): Dividenden von der deutschen GmbH an die spanische Holding werden quellensteuerfrei übertragen, wenn die Beteiligung ≥5% und die Haltezeit ≥1 Jahr beträgt; (2) Kapitalgewinne: Beim späteren Verkauf der GmbH-Anteile profitiert die spanische Holding von der spanischen Befreiung für Veräußerungsgewinne (Exención artículo 21 LIS) bei qualifizierten Beteiligungen; (3) Verrechnungspreise: Servicegebühren, Lizenzen und andere Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen müssen zu Drittpreisen erfolgen (Artikel 18 LIS / Art. 9 DBA DE-ES).
Spanien setzt die EU-Geldwäscherichtlinien (4., 5. und 6. AMLD) durch die Ley 10/2010 (Ley de Prevención del Blanqueo de Capitales) um. Für DACH-Unternehmer relevante Pflichten: (1) KYC (Know Your Customer) bei Geschäftsbeziehungen: Alle Banken und Finanzdienstleister verlangen vollständige KYC-Dokumentation für DACH-Ansässige, die Konten oder Gesellschaften in Spanien eröffnen; (2) Registro de Titulares Reales: Wirtschaftlich Berechtigte aller spanischen Gesellschaften (Personen mit >25% Beteiligung) müssen im zentralen Transparenzregister registriert sein; (3) Herkunftsnachweis bei größeren Transfers: Bei Immobilienkäufen über 100.000 € oder Unternehmenstransaktionen verlangen Notare und Banken üblicherweise einen Nachweis der Mittelherkunft; (4) Verrechnungspreisdokumentation: Für konzerninterne Transaktionen zwischen deutschen und spanischen verbundenen Unternehmen (Art. 18 LIS).
Der Ort der Geschäftsleitung (§10 AO, Art. 4 DBA DE-ES) ist der Ort, von dem aus die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden. Wenn ein DACH-Unternehmer von seinem Wohnzimmer in Mallorca aus die Geschäfte seiner deutschen GmbH führt (E-Mails beantworten, Verträge unterschreiben, strategische Entscheidungen treffen), kann das Finanzamt argumentieren, dass der Ort der Geschäftsleitung der GmbH nach Spanien verlagert wurde — was zur unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Spanien führt. Um dies zu vermeiden: Entweder einen residenten Geschäftsführer in Deutschland benennen, der tatsächlich die operative Leitung innehat, oder eine klare Trennung der Aufgaben dokumentieren. BMC erarbeitet für jeden DACH-Unternehmer mit bestehender GmbH ein Dokumentationsprotokoll für den Ort der Geschäftsleitung.
Die Gesamtkosten für eine Standard-SL-Gründung in Spanien liegen zwischen 500 € (digitale CIRCE-Gründung, ohne Notar) und 1.500–2.500 € (notarielle Gründung mit anwaltlicher Begleitung). Aufschlüsselung: Stammkapital-Einlage (mindestens 3.000 €, gehört der Gesellschaft), Notarkosten (ca. 300–600 €), Registro Mercantil (ca. 150–300 €), Anwaltshonorare für Satzungsgestaltung (500–1.500 €), staatliche Stempelsteuer (0,5% des Stammkapitals — i.d.R. auf 0% reduziert in den meisten Autonomen Gemeinschaften). Die ZEC-Zulassung kostet zusätzlich eine Verwaltungsgebühr und erhebliche Anwaltshonorare für den Antragsprozess (typisch 3.000–8.000 €).
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