Unternehmensrecht und Gründung in Spanien 2026 — DACH-Unternehmer: SL, ZEC Canarias und Holdingstruktur
DACH-Unternehmer, die nach Spanien umsiedeln oder ein Unternehmen in Spanien gründen wollen, stehen vor grundlegenden Strukturfragen: Soll die deutsche GmbH weiterbetrieben werden oder ist eine spanische SL effizienter? Wie nutzt man den 4%igen Körperschaftsteuersatz der ZEC Kanaren? Welche Holdingstruktur minimiert die Steuerbelastung auf EU-Ebene? Und welche AML-Pflichten entstehen bei DACH-zu-Spanien-Geldtransfers?
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BMC begleitet DACH-Unternehmer von der ersten Strukturentscheidung bis zur vollständig operativen Gesellschaft in Spanien: Vergleich GmbH vs. SL, ZEC-Zulassung auf den Kanarischen Inseln, Holdingstruktur DE-ES oder rein ES, und AML/GwG-Clearance für alle relevanten Geldflüsse.
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Die spanische SL (Sociedad Limitada) ist das Äquivalent der deutschen GmbH — mit 3.000 € Mindestkapital (vs. 25.000 €) und digitaler Gründung in 24 Stunden.
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Die ZEC Canarias bietet qualifizierten DACH-Unternehmen einen Körperschaftsteuersatz von nur 4% — gegenüber 25% standard in Spanien und 15–30% in Deutschland.
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Eine Holdingstruktur DE-ES ermöglicht die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (quellensteuerfreie Dividenden) und optimale Exit-Planung nach DBA Art. 13.
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AML/GwG-Pflichten für DACH-zu-ES-Geldtransfers sind erheblich — BMC hat ein Clearance-Protokoll entwickelt, das spanische Banken befriedigt.
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Das Problem
DACH-Unternehmer, die nach Spanien umsiedeln oder ein Unternehmen in Spanien gründen wollen, stehen vor grundlegenden Strukturfragen: Soll die deutsche GmbH weiterbetrieben werden oder ist eine spanische SL effizienter? Wie nutzt man den 4%igen Körperschaftsteuersatz der ZEC Kanaren? Welche Holdingstruktur minimiert die Steuerbelastung auf EU-Ebene? Und welche AML-Pflichten entstehen bei DACH-zu-Spanien-Geldtransfers?
Unsere Lösung
BMC begleitet DACH-Unternehmer von der ersten Strukturentscheidung bis zur vollständig operativen Gesellschaft in Spanien: Vergleich GmbH vs. SL, ZEC-Zulassung auf den Kanarischen Inseln, Holdingstruktur DE-ES oder rein ES, und AML/GwG-Clearance für alle relevanten Geldflüsse.
Wie wir vorgehen
Schritt 1: Strukturentscheidung
Bevor wir mit der Gründung beginnen, analysieren wir Ihre Situation: Bestehende GmbH-Beteiligungen, Umsatz und Gewinnstruktur, geplante Aktivitäten in Spanien, Standortpräferenzen (Festland vs. Kanaren), und Exit-Horizont. Davon hängen ab: SL vs. GmbH weiterführen, ZEC vs. Festland, Holding vs. Einzelgesellschaft.
Schritt 2: NIE und spanische Bankverbindung
Vor der Gründung müssen alle Gesellschafter und Geschäftsführer eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) besitzen. Wir koordinieren NIE-Beantragung und Kontoeröffnung bei einer spanischen Bank, die für DACH-Klienten und Firmenkunden erfahren ist.
Schritt 3: Notarielle Gründung oder digitale CIRCE-Gründung
Für eine Standard-SL: digitale Gründung über CIRCE (Centro de Información y Red de Creación de Empresas) in 24–48 Stunden. Für komplexere Strukturen (Holdinggesellschaft, Mehrere Gesellschafter, ZEC): notarielle Urkunde vor einem spanischen Notar + Eintragung im Registro Mercantil (Handelsregister), Dauer 5–10 Tage.
Schritt 4: ZEC-Zulassung (falls zutreffend)
Für ZEC: separate Beantragung der ZEC-Zulassung beim Consorcio de la Zona Especial Canaria in Las Palmas de Gran Canaria oder Santa Cruz de Tenerife. Voraussetzungen: Investitionsplan, Beschäftigungsplan, physische Präsenz auf den Kanarischen Inseln. Bearbeitungszeit: 3–6 Monate.
Schritt 5: Steuerregistrierung und laufende Compliance
Anmeldung der SL bei der AEAT (Modelo 036), Registrierung für IVA (spanische MwSt), ggf. für das VIES-System (EU-weite MwSt-Registrierung), Anmeldung bei der Seguridad Social für Mitarbeiter/Gesellschafter-Geschäftsführer. Laufende Compliance: Quartals-IVA, Jahres-IS, Verrechnungspreisdokumentation.
Ich hatte eine profitable GmbH in Hamburg und wollte nach Mallorca ziehen. BMC hat analysiert, dass die ZEC für unsere Aktivität nicht passt, aber eine spanische SL als neue Holding-Plattform mit der deutschen GmbH als Tochter die optimale Struktur ist. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie spart uns 100.000 € an Quellensteuer pro Jahr.
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Whitepaper: SL, ZEC und Holding — Unternehmensstruktur für DACH-Unternehmer in Spanien 2026
Spanien ist für DACH-Unternehmer nicht nur ein attraktiver Wohnort — es bietet auch eine Reihe von Unternehmensstrukturen, die steuerlich deutlich effizienter sind als Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Die entscheidenden Instrumente: die spanische Sociedad Limitada (SL), die Zona Especial Canaria (ZEC) mit 4% Körperschaftsteuer, und die Holdingstruktur DE-ES, die die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie voll ausnutzt.
SL vs. GmbH: Der Strukturvergleich für DACH-Gründer
Die Sociedad Limitada (SL) — Das spanische Äquivalent der GmbH
Die Sociedad Limitada (SL) ist die häufigste Unternehmensform in Spanien und das direkte Äquivalent der deutschen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Sie eignet sich für KMU, Start-ups, Holdinggesellschaften und operative Tochtergesellschaften gleichermaßen.
Kernmerkmale der SL:
- Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen — Gesellschafter haften nicht mit Privatvermögen
- Mindestkapital: 3.000 € (seit 2023 sogar 1 € für “Sociedades de Responsabilidad Limitada de Formación Sucesiva” — für Gründungen ohne sofortiges volles Kapital)
- Gesellschafter: Mindestens 1 (Einpersonengesellschaft — SLU: Sociedad Limitada Unipersonal), kein Maximum
- Geschäftsführung: Mindestens 1 Geschäftsführer (Administrador), nicht unbedingt Gesellschafter
- Körperschaftsteuer: 25% Standard-IS (Impuesto sobre Sociedades); 15% für die ersten zwei Jahre für neue Unternehmen; 4% in der ZEC Canarias
Gründungsoptionen:
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Digitale CIRCE-Gründung (Centro de Información y Red de Creación de Empresas): vollständig online, typisch 24–48 Stunden, Kosten ca. 500 €. Nur für Standardsatzungen geeignet.
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Notarielle Gründung: Bei komplexeren Strukturen, angepassten Gesellschaftsverträgen oder Beteiligung mehrerer Gesellschafter empfohlen. Dauer: 5–10 Tage nach Beurkundung.
GmbH vs. SL: Der Vergleich
| Merkmal | Deutsche GmbH | Spanische SL |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 25.000 € | 3.000 € (1 € möglich) |
| Gründungszeit | 2–4 Wochen | 24 Std. (digital) – 10 Tage (notariell) |
| Körperschaftsteuer | 15% (erste 2 J.) / 25–30% | 15% (erste 2 J.) / 25% / 4% (ZEC) |
| Quellensteuer Dividenden | 25% (KapEStG) | 19% (IRNR) für Nicht-Residenten |
| Buchführungspflicht | HGB | Plan General Contable |
| Handelsregister | Amtsgericht | Registro Mercantil |
| EU-M/T-Richtlinie | Ja | Ja |
| Laufende Kosten (Minimum) | ~3.000 €/J | ~2.000 €/J |
| Sprache der Dokumente | Deutsch | Spanisch (übersetzt für DACH) |
Wann ist die GmbH zu bevorzugen?
- Wenn alle wesentlichen Aktivitäten in Deutschland bleiben
- Wenn deutsche Kunden oder Lieferanten bevorzugen, mit einer deutschen Gesellschaft zu kontrahieren
- Wenn eine bestehende GmbH mit langfristigen Verträgen, Lizenzen oder Genehmigungen nicht versetzt werden kann
Wann ist die SL vorzuziehen?
- Für alle neuen Aktivitäten in Spanien
- Als Holdinggesellschaft für den DACH-Unternehmer in Spanien
- Wenn die ZEC Canarias genutzt werden soll (nur spanische Gesellschaften)
- Wenn das Beckham-Gesetz mit der Unternehmensstruktur kombiniert werden soll
ZEC Canarias: 4% Körperschaftsteuer für qualifizierte DACH-Unternehmen
Was ist die ZEC?
Die Zona Especial Canaria (ZEC) ist ein Sondersteuerregime auf den Kanarischen Inseln, das 1994 geschaffen und seitdem mehrfach verlängert wurde (aktuell gültig bis mindestens 2027, Verlängerung erwartet). Es ist eines der attraktivsten Unternehmenssteuerregimes innerhalb der EU — und dennoch von deutschen Unternehmern noch weitgehend unbekannt.
Der Steuersatz: Qualifizierte ZEC-Gesellschaften zahlen nur 4% Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) auf die begünstigte Steuerbasis:
- Bis 1,5 Mio. € bei 3–4 Mitarbeitern
- Bis 1,8 Mio. € bei 5+ Mitarbeitern (auf Gran Canaria oder Tenerife)
- Bis 0,6 Mio. € bei 1–2 Mitarbeitern
Gewinne, die über diese Schwellen hinausgehen, unterliegen dem Standard-Körperschaftsteuersatz von 25%.
Voraussetzungen für die ZEC-Zulassung
Um die ZEC-Zulassung zu erhalten, muss die Gesellschaft:
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Sitz und Verwaltungszentrum auf den Kanarischen Inseln haben (Hauptniederlassung auf den Kanaren — nicht nur briefkastenmäßig)
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Mindestinvestition leisten:
- 100.000 € auf Tenerife oder Gran Canaria
- 50.000 € auf den übrigen Kanareninseln
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Mindestbeschäftigung schaffen:
- Innerhalb des ersten Jahres: mindestens 3 Arbeitsplätze auf den Kanaren (1–2 bei kleinen Inseln)
- Die Mitarbeiter müssen echte, sozialversicherungspflichtige Stellen sein
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Qualifizierte Tätigkeit ausüben (die Liste der erlaubten NACE-Codes ist lang und umfasst die meisten Dienstleistungs- und Technologiebranchen)
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Keine Steuerhinterziehung in den letzten 5 Jahren
Der ZEC-Antragsprozess: Der Antrag wird beim Consorcio de la Zona Especial Canaria in Las Palmas de Gran Canaria oder Santa Cruz de Tenerife gestellt. Bearbeitungszeit: typisch 3–6 Monate. Erforderlich sind: Businessplan, Beschäftigungsplan, Investitionsplan, Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterinformationen.
ZEC im Vergleich: Steuerersparnis für DACH-Unternehmer
| Gewinn/Jahr | Standard-IS (25%) | ZEC (4%) | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 50.000 € | 8.000 € | 42.000 € |
| 500.000 € | 125.000 € | 20.000 € | 105.000 € |
| 1.000.000 € | 250.000 € | 40.000 € (ZEC) + 50.000 € (Rest) | 160.000 € |
Die Ersparnis für 1.000.000 € Gewinn bei Nutzung der vollen 1,8 Mio. €-Steuerbasis.
Für welche DACH-Unternehmer eignet sich die ZEC?
- IT-Unternehmen und Softwareentwickler (Remote-first)
- E-Commerce-Unternehmen
- Unternehmensberater und professionelle Dienstleister
- Medien, Marketing und Digitalagenturen
- Import/Export und Logistik
- Biotechnologie und Life Sciences (mit physischer Präsenz)
Nicht geeignet für:
- Unternehmen, die rein auf dem spanischen Festland tätig sind und nicht von den Kanaren aus operieren können
- Unternehmen in nicht-qualifizierten Branchen (z.B. Einzelhandel, Gastronomie —)
- Kleinunternehmer ohne Ressourcen für die Mindestinvestition und Mindestbeschäftigung
Holdingstruktur DE-ES: Die optimale Konfiguration für DACH-Investoren
Warum eine Holdingstruktur?
Für DACH-Auswanderer mit bestehenden Unternehmensanteilen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist die Einrichtung einer spanischen Holdinggesellschaft häufig die beste langfristige Strategie. Sie ermöglicht:
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EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU): Dividendenausschüttungen von einer Tochtergesellschaft (deutsche GmbH) an die Muttergesellschaft (spanische SL Holding) sind quellensteuerfrei, wenn:
- Die Beteiligung ≥ 5% beträgt
- Die Haltezeit ≥ 1 Jahr (oder wird)
- Beide Gesellschaften in der EU ansässig sind und der entsprechenden Rechtsform entsprechen
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Effiziente Kapitalrepatriierung: Statt als Privatperson Dividenden aus der deutschen GmbH zu beziehen (25% KapESt + 5,5% Soli = 26,375% Quellensteuer), empfängt die spanische Holding die Dividenden quellensteuerfrei und kann sie intern investieren.
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Optimale Exit-Planung: Beim Verkauf der deutschen GmbH kann die spanische Holding die Exención del Artículo 21 LIS nutzen — die spanische Befreiung für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an ausländischen Gesellschaften (bei ≥5% Beteiligung und ≥1 Jahr Haltedauer), soweit keine deutschen Anti-Missbrauchs-Regeln greifen.
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IP-Box / Innovationsbox: Falls die operative Gesellschaft geistiges Eigentum (Software, Patente, Marken) entwickelt, kann eine spanische Holding mit spanischer IP-Box das effektive Besteuerungsniveau der Lizenzeinnahmen auf 10% reduzieren (Artículo 23 LIS).
Musterstruktur: Der DACH-Unternehmer nach Spanien
Privatperson (DACH-Auswanderer, steuerlich ansässig in Spanien)
↓ hält 100%
Spanische SL Holding
(Sitz: Spanien; Geschäftsführer: DACH-Auswanderer persönlich)
↓ hält ≥5%
Deutsche GmbH (operative Gesellschaft)
(Sitz: Deutschland; Geschäftsführer: residenter Stellvertreter in DE)
↓ ggf. zusätzlich
ZEC SL (operative Tochtergesellschaft auf Kanaren)
(4% KSt auf erste 1,5–1,8 Mio. €)
Verrechnungspreise (Art. 18 LIS / Art. 9 DBA DE-ES): Transaktionen zwischen der spanischen Holding und der deutschen GmbH (Managementfees, Lizenzgebühren, Darlehen) müssen zu Drittpreisen (arm’s length principle) erfolgen. BMC erstellt und pflegt die erforderliche Verrechnungspreisdokumentation nach spanischem und deutschem Recht.
AML/GwG für DACH-zu-Spanien-Geldflüsse: Das BMC-Clearance-Protokoll
Die Herausforderung für DACH-Unternehmer
Spanische Banken und Notare haben in den letzten Jahren ihre AML-Prüfungen für eingehende Geldflüsse aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erheblich verschärft — insbesondere für Beträge über 50.000 € (Immobilienkäufe, Kapitalerhöhungen, Unternehmenskäufe).
Typische AML-Anforderungen spanischer Banken für DACH-Transfers:
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Herkunftsnachweis: Woher stammt das Geld? Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate, ggf. Steuererklärungen der letzten 2 Jahre, Gehaltsabrechnungen oder Gewinnausschüttungsnachweise.
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Struktur-Dokumentation: Bei Unternehmenstransfers: Gesellschafterübersicht, Handelsregisterauszug (apostilliert und übersetzt), Geschäftsführeridentifikation.
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Wirtschaftlich Berechtigte (Registro de Titulares Reales): Alle Gesellschafter mit >25% Beteiligung müssen im spanischen Zentralregister für wirtschaftlich Berechtigte eingetragen sein (verpflichtend seit 2018).
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Zwecknachweis: Für was wird das Geld verwendet? Kaufvertrag, Investitionsplan, Kapitalerhöhungsdokument.
Das BMC-Clearance-Protokoll
BMC hat für DACH-Klienten ein standardisiertes AML-Clearance-Protokoll entwickelt:
- Vorprüfung: Bevor Geld bewegt wird, prüfen wir, welche Dokumente die Empfängerbank voraussichtlich anfordern wird
- Dokumentenpaket: Wir erstellen ein vollständiges Dokumentenpaket mit deutschen/österreichischen/schweizerischen Ursprungsdokumenten, Apostillen und spanischer Übersetzung
- Bankkoordination: Wir arbeiten mit ausgewählten spanischen Banken zusammen, die Erfahrung mit DACH-Klienten haben und keine unnötigen Blockaden verursachen
- Follow-up: Bei Rückfragen der Bank koordinieren wir die Nachreichung von Dokumenten innerhalb von 24–48 Stunden
Ziel ist eine Transferzeit von maximal 10–15 Bankarbeitstagen für dokumentierte DACH-zu-ES-Transfers — ohne überraschende Blockaden.
Praktische Schritte: SL-Gründung für DACH-Unternehmer
Dokumente für die SL-Gründung
Deutsche Gründer:
- Reisepass (apostilliert, falls außerhalb der EU)
- NIE (zwingend)
- Aktueller Wohnsitznachweis in Spanien (Empadronamiento)
- Nachweis über die Herkunft des Stammkapitals (Kontoauszüge)
- Firma/Name, Sitz der Gesellschaft in Spanien
Bei GmbH-Beteiligung (Einbringung als Gesellschafter):
- Aktueller Handelsregisterauszug der deutschen GmbH (apostilliert, übersetzt)
- Gesellschafterliste mit Anteilen
- Vollmacht des deutschen Gesellschafters (falls Vertreter handeln)
Kosten und Zeitplan der SL-Gründung
| Phase | Dauer | Kosten (geschätzt) |
|---|---|---|
| NIE-Beantragung | 2–4 Wochen | ~50 € |
| Firmenname-Reservierung (Registro Mercantil Central) | 1–2 Tage | ~20 € |
| Stammkapital-Einzahlung auf provisionelles Konto | 1–3 Tage | 3.000 € (Kapital) |
| Notarielle Gründungsurkunde | 1 Tag (Termin) | 300–600 € |
| Registro Mercantil Eintragung | 5–10 Tage | 150–300 € |
| Steuerregistrierung AEAT (Modelo 036) | 1–2 Tage | 0 € |
| IVA-Registrierung | 1–2 Tage | 0 € |
| Gesamt | 2–4 Wochen | ~4.000–5.000 € (inkl. Kapital) |
Bei ZEC-Gründung: Zusätzlich 3–6 Monate für ZEC-Zulassung + 3.000–8.000 € Anwaltshonorare.
Rechtliche Quellen:
- Ley 2/1995 (LSRL) — Real Decreto Legislativo 1/2010 (Ley de Sociedades de Capital) — Gesellschaftsrecht SL
- BOE-A-1994-14980 — ZEC Gründungsgesetz — Zona Especial Canaria
- Ley 10/2010 — Prevención Blanqueo Capitales — AML Spanien
- Richtlinie 2011/96/EU — EUR-Lex — EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
- Artículo 18 LIS — Verrechnungspreise — AEAT
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