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Auswandern nach Spanien aus dem DACH-Raum 2026 — Der vollständige Leitfaden für Deutsche, Österreicher und Schweizer

Ein Umzug von Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Spanien löst eine Kaskade komplexer Rechtsfragen aus: Wegzugsteuer nach §6 AStG, Doppelbesteuerungsabkommen, Visa-Erfordernisse für Nicht-EU-Bürger (AT/CH), NIE-Anmeldung, Ummeldung beim Finanzamt und die Frage, ob die bestehende Unternehmensstruktur in Spanien weitergeführt werden kann. Die meisten Asesorías in Spanien kennen die DACH-spezifischen Fallstricke nicht — und die meisten deutschen Steuerberater kennen das spanische Steuerrecht nicht.

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Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

BMC ist die einzige bilinguale (Deutsch/Spanisch) Beratungskanzlei in Spanien, die den Umzug von DACH-Ansässigen als strukturierten Gesamtprozess begleitet: von der Wegzugssteueranalyse noch in Deutschland über das Visa-Verfahren (für AT/CH) oder die Empadronamiento-Anmeldung (für EU-Bürger aus DE/AT) bis zur Optimierung der Steuersituation in Spanien — Régimen Beckham, ZEC Canarias oder standard IRPF.

  • Über 200.000 Deutsche leben bereits in Spanien — Mallorca, Costa del Sol und Madrid sind die Top-Destinationen für DACH-Auswanderer mit hohem Vermögen.

  • Die Wegzugsteuer (§6 AStG) trifft Anteilseigner ab 1% Beteiligung an Kapitalgesellschaften mit einem gemeinen Wert über 500.000 € — aber die EU-Stundung ist seit der Reform von 2022 unbefristet (§6 Abs. 4 AStG n.F.).

  • EU-Bürger (DE/AT) benötigen kein Visum, aber Empadronamiento + NIE + Anmeldung beim spanischen Finanzamt innerhalb von 3 Monaten.

  • Schweizer Staatsangehörige (Nicht-EU) können über das Freizügigkeitsabkommen CH-EU einreisen, haben aber strengere Meldepflichten.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Phase 1: Wegzugsteuer-Analyse (6–12 Monate vor Umzug)

    Bevor Sie Ihre Wohnung in Deutschland abmelden, analysieren wir Ihre Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Liegt eine steuerpflichtige stille Reserve vor? Gilt die EU-Stundung? Sind grenzüberschreitende Sitzverlegungen der Gesellschaft sinnvoll? Diese Phase ist die kritischste — ein Fehler hier kostet sechs- bis siebenstellige Beträge.

  2. Phase 2: Visa & Aufenthaltsstatus (3–6 Monate vor Umzug)

    Für EU-Bürger (DE/AT): Registrierung als EU-Bürger im spanischen Zentralregister der Ausländer (Registro Central de Extranjeros) + NIE-Beantragung. Für Schweizer: Residencia comunitaria über das CH-EU-FZA. Für Drittstaatler: NLV, DNV, Investor-Visum oder Hochqualifiziertenvisum.

  3. Phase 3: Steueroptimierung in Spanien (ab Ankunft)

    Analyse des optimalen Steuerregimes: Beckham-Gesetz (24% Pauschalsteuersatz, 6 Jahre), ZEC Canarias (4% Körperschaftsteuer), oder standard IRPF mit DBA-Optimierung. Das Beckham-Gesetz muss innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden — diese Frist ist absolut nicht verlängerbar.

  4. Phase 4: Unternehmensstruktur & Compliance

    Soll die GmbH in Deutschland weiterbetrieben werden? Ist eine spanische SL sinnvoller? Wie strukturiert man eine Holdingstruktur DE-ES? Welche GwG/AML-Pflichten entstehen für DACH-Geldflüsse? Wir begleiten die gesamte gesellschaftsrechtliche Transformation.

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Das Problem

Ein Umzug von Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Spanien löst eine Kaskade komplexer Rechtsfragen aus: Wegzugsteuer nach §6 AStG, Doppelbesteuerungsabkommen, Visa-Erfordernisse für Nicht-EU-Bürger (AT/CH), NIE-Anmeldung, Ummeldung beim Finanzamt und die Frage, ob die bestehende Unternehmensstruktur in Spanien weitergeführt werden kann. Die meisten Asesorías in Spanien kennen die DACH-spezifischen Fallstricke nicht — und die meisten deutschen Steuerberater kennen das spanische Steuerrecht nicht.

Unsere Lösung

BMC ist die einzige bilinguale (Deutsch/Spanisch) Beratungskanzlei in Spanien, die den Umzug von DACH-Ansässigen als strukturierten Gesamtprozess begleitet: von der Wegzugssteueranalyse noch in Deutschland über das Visa-Verfahren (für AT/CH) oder die Empadronamiento-Anmeldung (für EU-Bürger aus DE/AT) bis zur Optimierung der Steuersituation in Spanien — Régimen Beckham, ZEC Canarias oder standard IRPF.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Phase 1: Wegzugsteuer-Analyse (6–12 Monate vor Umzug)

Bevor Sie Ihre Wohnung in Deutschland abmelden, analysieren wir Ihre Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Liegt eine steuerpflichtige stille Reserve vor? Gilt die EU-Stundung? Sind grenzüberschreitende Sitzverlegungen der Gesellschaft sinnvoll? Diese Phase ist die kritischste — ein Fehler hier kostet sechs- bis siebenstellige Beträge.

2

Phase 2: Visa & Aufenthaltsstatus (3–6 Monate vor Umzug)

Für EU-Bürger (DE/AT): Registrierung als EU-Bürger im spanischen Zentralregister der Ausländer (Registro Central de Extranjeros) + NIE-Beantragung. Für Schweizer: Residencia comunitaria über das CH-EU-FZA. Für Drittstaatler: NLV, DNV, Investor-Visum oder Hochqualifiziertenvisum.

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Phase 3: Steueroptimierung in Spanien (ab Ankunft)

Analyse des optimalen Steuerregimes: Beckham-Gesetz (24% Pauschalsteuersatz, 6 Jahre), ZEC Canarias (4% Körperschaftsteuer), oder standard IRPF mit DBA-Optimierung. Das Beckham-Gesetz muss innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden — diese Frist ist absolut nicht verlängerbar.

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Phase 4: Unternehmensstruktur & Compliance

Soll die GmbH in Deutschland weiterbetrieben werden? Ist eine spanische SL sinnvoller? Wie strukturiert man eine Holdingstruktur DE-ES? Welche GwG/AML-Pflichten entstehen für DACH-Geldflüsse? Wir begleiten die gesamte gesellschaftsrechtliche Transformation.

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Phase 5: Laufende Betreuung

Jährliche Steuerdeklarationen (IRPF oder Modelo 151 unter Beckham), Modelo 720 für ausländische Vermögenswerte, Kontakt mit AEAT und deutschen/österreichischen/schweizerischen Finanzbehörden, Vertragsrecht und Arbeitnehmeranmeldung in Spanien.

200.000+
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien (INE 2024)
24%
Pauschalsteuersatz unter dem Beckham-Gesetz vs. 47% Spitzensteuersatz
Unbefristet
EU-Stundung der Wegzugsteuer (§6 Abs. 4 AStG n.F. seit 2022)
6 Jahre
Maximale Dauer des Beckham-Regimes ab Ankunftsjahr

Wir haben uns entschlossen, von München nach Mallorca zu ziehen. BMC hat uns von der Wegzugsteuer-Analyse über die Beckham-Antragstellung bis zur Übertragung unserer GmbH-Beteiligungen begleitet. Der Steuervorteil in den sechs Jahren des Beckham-Regimes übersteigt 340.000 Euro. Ohne diese Beratung hätten wir massive Fehler gemacht.

Klaus-Dieter Hoffman Unternehmer und Investor, München → Palma de Mallorca, 2024

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Whitepaper: DACH-Auswanderer nach Spanien 2026 — Steuer, Visa & Unternehmensrecht (32 Seiten)

Deutschland, Österreich und die Schweiz bilden gemeinsam das zweitgrößte Herkunftsland für Hochvermögende, die nach Spanien umsiedeln — unmittelbar hinter Lateinamerika und weit vor dem Vereinigten Königreich. Über 200.000 Deutsche leben bereits fest in Spanien; Österreicher und Schweizer kommen mit wachsenden Zahlen hinzu, angezogen von Klimavorteilen, niedrigeren Lebenshaltungskosten, attraktiver Besteuerung und der Qualität der Infrastruktur — insbesondere auf Mallorca, der Costa del Sol und in Madrid.

Dieser Leitfaden ist der vollständige Rahmen für einen Umzug aus dem DACH-Raum nach Spanien: rechtliche Voraussetzungen, Wegzugsteuer-Analyse, Visa-Optionen nach Staatsbürgerschaft, Steueroptimierung in Spanien und Unternehmensstruktur für DACH-Gründer und Investoren.

Warum Spanien? Die DACH-HNW-Perspektive

Spanien hat sich in den letzten Jahren zum führenden Ziel für DACH-Hochvermögende in Europa entwickelt. Die Faktoren sind konkret messbar:

Steuerliche Vorteile

  • Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF): Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis 600.000 € für 6 Jahre — verglichen mit 47% Spitzensteuersatz in Deutschland (42% Spitzensteuersatz + 5,5% Solidaritätszuschlag für Topverdiener) oder bis zu 45% in der Schweiz (kantonsabhängig).
  • Nullsteuerzonen: Madrid und Andalusien (Marbella, Costa del Sol) haben die Vermögensteuer auf 100% reduziert oder ausgesetzt, was de facto einen Vorteil von bis zu mehreren hunderttausend Euro jährlich für Hochvermögende bedeutet.
  • ZEC Canarias: 4% Körperschaftsteuer für qualifizierte Unternehmen auf den Kanarischen Inseln — für DACH-Unternehmer einer der attraktivsten Unternehmensstandorte in der EU.
  • DBA DE-ES: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien (BGBl. II 2012, 18) verhindert in den meisten Fällen eine Doppelbelastung von Einkünften.

Lebensqualität und Immobilien

Die Immobilienpreise auf Mallorca oder der Costa del Sol liegen trotz des Anstiegs der letzten Jahre deutlich unter dem Münchener oder Zürcher Niveau pro Quadratmeter bei vergleichbarer oder höherer Lebensqualität. Die Krankenversorgung ist in Spanien öffentlich zugänglich (nach Empadronamiento) und in Qualität und Zugänglichkeit für Expats gut bewertet. Die Infrastruktur für deutschsprachige Familien — Schulen, Ärzte, Notare, Anwälte — ist insbesondere auf Mallorca und der Costa del Sol gut entwickelt.

Das DACH-Segment in Zahlen

RegionDeutsche AnsässigeÖsterreicherSchweizer
Mallorca/Balearen~55.000~8.000~12.000
Costa del Sol~35.000~5.000~9.000
Costa Blanca~28.000~4.000~7.000
Madrid~18.000~4.000~6.000
Barcelona~12.000~3.000~5.000
Kanaren~15.000~3.000~4.000

Quelle: INE Padróndaten 2023, geschätzte Gesamtzahlen einschließlich nicht gemeldeter Ansässiger

Das DACH-Segment unterscheidet sich vom britischen oder amerikanischen Expat-Segment in einem zentralen Punkt: der durchschnittliche DACH-Auswanderer nach Spanien hat ein signifikant höheres Vermögen und eine komplexere Unternehmensstruktur. Das bedeutet, dass die steuerlichen und rechtlichen Fragen eines DACH-Umzugs deutlich komplexer sind als bei den meisten anderen Nationalitäten.

Die Wegzugsteuer: Das größte Risiko für DACH-Auswanderer

Was ist die Wegzugsteuer?

Die Wegzugsteuer nach §6 des Außensteuergesetzes (AStG) ist die wichtigste steuerliche Hürde für wohlhabende Deutsche, die Deutschland verlassen. Sie besteuert bei Wegzug ins Ausland die in Kapitalgesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven — auch wenn keine tatsächliche Veräußerung stattfindet.

Tatbestandsvoraussetzungen:

  1. Der Steuerpflichtige hat die deutschen Einkünfte aus §1 EStG der letzten 12 Jahre zu mindestens 7 Jahren unbeschränkt besteuert, ODER
  2. Er ist seit mindestens 10 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Und zusätzlich:

  1. Er hält unmittelbar oder mittelbar Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1% (§17 EStG-Beteiligung).

Die stillen Reserven entstehen aus dem Unterschied zwischen dem historischen Anschaffungspreis der Beteiligung und ihrem aktuellen gemeinen Wert.

Die EU-Stundung: Unbefristet, nicht 7 Jahre

Kritische Korrektur: Ein weit verbreiteter Irrtum unter deutschen Steuerberatern und in Online-Quellen ist die Angabe, die EU-Stundung der Wegzugsteuer dauere 7 Jahre. Das ist veraltet und falsch nach der Reform durch das ATAD-Umsetzungsgesetz 2021.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt nach §6 Abs. 4 AStG n.F.:

  • Innerhalb der EU/des EWR: Die Steuer wird auf Antrag unbefristet und zinslos gestundet, solange der Steuerpflichtige in der EU oder im EWR ansässig bleibt und die Anteile nicht veräußert. Es gibt keine Ratenzahlungspflicht, keine 7-Jahres-Grenze, kein automatisches Erlöschen der Stundung.
  • Außerhalb der EU/EWR: Die Steuer wird in 7 gleichen Jahresraten erhoben, die grundsätzlich zins- und verzugszuschlagsfrei sind (§6 Abs. 4 S. 5 AStG n.F.).

Da Spanien EU-Mitglied ist, genießen deutsche Auswanderer, die ihren Wohnsitz von Deutschland nach Spanien verlegen, die unbefristete Stundung der Wegzugsteuer — eine erhebliche Erleichterung, die viele DACH-Auswanderer nicht kennen.

Wann wird die Stundung beendet?

Die Stundung endet und die gestundete Steuer wird fällig bei:

  • Veräußerung der Anteile (Verkauf, Einlage, Schenkung, Erbschaft mit Erbfall in einem Nicht-EU-Staat)
  • Wohnsitzverlagerung in einen Nicht-EU/EWR-Staat (z.B. Schweiz, USA, Dubai)
  • Insolvenz des Steuerpflichtigen oder Liquidation der Gesellschaft
  • Ausschüttungen, die den Wert der Anteile um mehr als ein Viertel mindern

Wegzugsteuer für Österreicher

Österreich kennt eine vergleichbare Regelung in der Umgründungssteuerrichtlinie und dem §27 EStG Ö (Wegzugsbesteuerung auf Kapitalvermögen). Die Systematik ist ähnlich: Wegzug in einen EU/EWR-Staat führt zur zinsfreien Ratenstundung (in Österreich: unbefristet innerhalb der EU). BMC arbeitet mit österreichischen Steuerberatern zusammen, um eine nahtlose Übergabe der steuerlichen Compliance sicherzustellen.

Wegzugsteuer für Schweizer

Das ist der wichtigste Unterschied: Schweizer Staatsangehörige mit schweizerischem Steuerdomizil genießen beim Wegzug nach Spanien keine EU-Stundung der deutschen Wegzugsteuer, da die Schweiz nicht EU/EWR-Mitglied ist. Sollte ein Schweizer mit einer deutschen GmbH-Beteiligung von der Schweiz nach Spanien ziehen, ist die Wegzugsbesteuerungs-Analyse unter deutschem AStG separat zu prüfen (falls er zuvor in Deutschland ansässig war). Für rein Schweizer Wegzüge (ohne deutsche Vorgeschichte) gelten die schweizerischen Wegzugsregeln des DBG und des StHG — hier variiert die Behandlung je nach Kanton erheblich.

Visum und Aufenthaltsstatus nach Nationalität

Deutsche und Österreicher (EU-Bürger)

Als EU-Bürger haben Deutsche und Österreicher das Recht auf Freizügigkeit in Spanien ohne Visum. Dennoch müssen sie bestimmte Formalitäten erfüllen:

Schritt 1: Empadronamiento Die Anmeldung beim zuständigen Ayuntamiento (Gemeindeamt) — vergleichbar der Einwohnermeldung in Deutschland. Erforderliche Dokumente: Reisepass oder Personalausweis, Nachweis der Unterkunft (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis). Die Empadronamiento-Bescheinigung (Padrón Municipal) ist das Basisdokument für alle weiteren Anmeldungen.

Schritt 2: NIE-Beantragung Die Número de Identificación de Extranjero (NIE) ist die steuerliche Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Für EU-Bürger wird gleichzeitig das Certificado de Registro de Ciudadano de la UE ausgestellt. Beantragung: zuständige Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder Nationalpolizei, teilweise auch über spanische Konsulate im Ausland vor der Ausreise. Wartezeiten: 2–6 Wochen je nach Region und Saison.

Schritt 3: Anmeldung beim spanischen Finanzamt (AEAT) Sobald die Residenz in Spanien begründet ist (Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr oder Lebensmittelpunkt in Spanien), entsteht die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Spanien. BMC koordiniert die Abmeldung beim deutschen Finanzamt und die Anmeldung bei der AEAT — und stellt sicher, dass das Bundesfinanzamt (BZSt) eine korrekte Ansässigkeitsbescheinigung für DBA-Zwecke ausstellt.

Wichtig für EU-Bürger: Keine automatische Meldepflicht nach Deutschland führt zur sofortigen steuerlichen Abmeldung. Viele DACH-Auswanderer unterschätzen, dass das deutsche Finanzamt die Abgabe der letzten deutschen Einkommensteuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger verlangt und dass Doppelwohnsitze (z.B. Ferienhaus in Deutschland + Hauptwohnsitz in Spanien) zu Streitigkeiten über die Steueransässigkeit führen können.

Schweizer Staatsangehörige

Trotz ihres Nicht-EU-Status profitieren Schweizer vom Abkommen über die Freizügigkeit CH-EU (FZA, in Kraft seit 2002). Die Einreise nach Spanien ist für Schweizer ohne Visum möglich; für einen längeren Aufenthalt (über 90 Tage) müssen sie jedoch eine Tarjeta de Residencia beantragen.

Besonderheit: Die spanische Aufenthaltserlaubnis für Schweizer basiert auf dem FZA und wird als “Residencia comunitaria” ausgestellt — de facto gleichgestellt mit EU-Bürgern, aber mit zusätzlichen Dokumentationspflichten. Schweizer müssen u.a. nachweisen, dass sie über ausreichende Krankenversicherung und Mittel zum Lebensunterhalt verfügen (ähnlich dem deutschen Freizügigkeitsnachweis).

DACH-Checkliste für die Einreise:

  • Reisepass gültig (mind. 6 Monate)
  • Unterkunftsnachweis in Spanien
  • Krankenversicherungsnachweis (privat oder public)
  • Nachweise zur wirtschaftlichen Existenzgrundlage
  • Ggf. Arbeitgeberschreiben oder Nachweis der selbstständigen Tätigkeit

Steueroptimierung in Spanien: Die drei Hauptrouten für DACH-Ansässige

Route 1: Das Beckham-Gesetz (Régimen Especial para Impatriados)

Das Beckham-Gesetz ist das attraktivste Steuerregime für DACH-Auswanderer, die eine Erwerbstätigkeit in oder für Spanien aufnehmen. Es bietet:

  • 24% Pauschalsteuersatz auf spanische Einkünfte bis 600.000 € (vs. 19–47% progressiv)
  • Keine Besteuerung ausländischer Einkünfte (Dividenden, Mieten, Zinsen aus DACH-Quellen bleiben außen vor)
  • Dauer: 6 Jahre (Ankunftsjahr + 5 weitere)
  • Erweiterung auf Familienmitglieder möglich (Ehegatte + Kinder unter 25)

Für einen deutschen Unternehmer mit 250.000 € spanischen Arbeitseinkünften und 100.000 € deutschen Dividenden bedeutet das Beckham-Gesetz eine jährliche Steuerersparnis von ca. 70.000–90.000 € gegenüber dem Standard-IRPF.

Frist: Der Antrag (Modelo 149 bei der AEAT) muss zwingend innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Tätigkeit in Spanien gestellt werden. Diese Frist ist absolut nicht verlängerbar.

Details: Beckham-Gesetz Leitfaden 2026

Route 2: ZEC Canarias (Zona Especial Canaria)

Für DACH-Unternehmer, die eine neue Gesellschaft in Spanien gründen oder ihr bestehendes Geschäft verlagern, bietet die Zona Especial Canaria (ZEC) auf den Kanarischen Inseln einen Körperschaftsteuersatz von nur 4% auf die ersten 1,8 Mio. € Gewinn (bei mehr als 5 Mitarbeitern) bzw. die ersten 1,5 Mio. € (bei 3–4 Mitarbeitern). Voraussetzungen:

  • Tatsächliche Präsenz und Tätigkeit auf den Kanarischen Inseln
  • Mindestinvestition von 100.000 € (Gran Canaria/Tenerife) oder 50.000 € (übrige Inseln)
  • Mindestens 3 neue Arbeitsplätze im ersten Jahr (5 auf den Hauptinseln)
  • Qualifizierte Tätigkeiten (Technologie, Industrie, Logistik, Dienstleistungen etc.)

Für einen DACH-Unternehmer mit 500.000 € jährlichem Unternehmensgewinn bedeutet ZEC vs. standard Körperschaftsteuer (25% in Spanien, 15–30% in Deutschland): eine Steuerersparnis von ca. 105.000 € pro Jahr auf Unternehmensebene.

Route 3: Standard-IRPF mit DBA-Optimierung

Für DACH-Ansässige, die nicht unter das Beckham-Regime fallen (weil sie z.B. bereits früher in Spanien ansässig waren) oder die viele Familienabzüge haben, kann der Standard-IRPF mit sorgfältiger Anwendung des jeweiligen DBA die optimale Lösung sein.

DBA Deutschland-Spanien (BGBl. II 2012, 18): Das aktuelle DBA DE-ES folgt dem OECD-Musterabkommen und regelt insbesondere:

  • Art. 6: Immobilieneinkünfte am Belegenheitsort (spanische Mietobjekte → Spanien; deutsche Mietobjekte → Deutschland)
  • Art. 10: Dividenden (Quellenstaat max. 15%; Ansässigkeitsstaat hat Primärrecht)
  • Art. 13 Abs. 6: Allgemeine Anteilsveräußerungen → Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats
  • Art. 13 Abs. 7: Deutschland hat ein 5-Jahres-Fenster für Anteile an deutschen Gesellschaften (anti-abuse)
  • Art. 15: Arbeitseinkünfte → Tätigkeitsstaat bei Anwesenheit über 183 Tagen

DBA Österreich-Spanien (BGBl. III 2004, 16) und DBA Schweiz-Spanien (BGBl. II 1967, 519, rev. 2011): Ähnliche Struktur, aber mit DACH-spezifischen Abweichungen, insbesondere bei der Behandlung von Renteneinkünften und Beteiligungsveräußerungen.

Unternehmensstruktur für DACH-Unternehmer in Spanien

GmbH vs. SL: Der DACH-Unternehmer-Vergleich

MerkmalDeutsche GmbHSpanische SL
Stammkapital25.000 €3.000 € (ab 2023: 1 € möglich bei SME)
Gründungszeit2–4 Wochen1–3 Tage (digital)
HaftungGesellschaftGesellschaft
Körperschaftsteuer15–30%25% (4% ZEC)
Gewinnausschüttung25% Kapitalertragsteuer (DE Quelle)19% IRNR für Nicht-Residenten
GesellschaftereinlageFlexibelFlexibel
FirmenbuchHandelsregisterRegistro Mercantil

Für die meisten DACH-Unternehmer empfiehlt BMC eine Holdingstruktur DE-ES oder rein ES-basierte Holding, je nach den Verflechtungen und dem geplanten Exit.

Holdingstruktur DE-ES

Eine typische Holdingstruktur für einen deutschen Unternehmer, der nach Spanien zieht:

Deutsche GmbH (operative Gesellschaft, Bestand)

Spanische SL Holding (neue Holding, DACH-Expat als Geschäftsführer)
         ↓ Beteiligung >5% für EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (Dividendenfreistellung)
Spanische SL Operativa (oder ZEC-Gesellschaft)

Diese Struktur ermöglicht:

  • Nutzung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (Dividenden von Tochter → Mutter quellensteuerfrei)
  • ZEC-Rate von 4% auf operativer Ebene (wenn ZEC gewählt)
  • Optimale Exit-Planung (Anteilsverkauf über spanische Holding, PlusvalÍas nach Art. 13 DBA)

AML/GwG für DACH-Geldflüsse

DACH-Unternehmer, die Gelder aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Spanien transferieren, unterliegen strengen AML/GwG-Pflichten (Geldwäschegesetz / Ley 10/2010). In der Praxis bedeutet das:

  • KYC-Dokumentation für Banktransfers über 10.000 € (SEPA) ist Standard
  • Notarielle Bescheinigung der Mittelherkunft bei Immobilienkäufen über 100.000 €
  • Wirtschaftlich Berechtigte müssen im spanischen Registro de Titulares Reales eingetragen sein
  • Für GmbH → SL-Transfers: Verrechnungspreisdokumentation (Art. 18 LIS) erforderlich, wenn verbundene Parteien involviert sind

BMC hat ein spezielles AML-Clearance-Protokoll für DACH-zu-ES-Geldflüsse entwickelt, das die Due-Diligence-Anforderungen spanischer Banken erfüllt und den Transfer ohne unnötige Verzögerungen ermöglicht.

Mallorca, Costa del Sol oder Madrid? Die drei DACH-Hauptziele im Vergleich

Mallorca — Das DACH-Zentrum in Spanien

Mallorca ist die am stärksten germanisierte Region Spaniens. Die Infrastruktur für deutschsprachige Familien ist einzigartig: deutschsprachige Schulen (Schule Mallorca, Deutsche Schule Palma de Mallorca), deutschsprachige Ärzte und Anwälte, deutschsprachige Medien (Mallorca Zeitung). Die Immobilienpreise in Calvià und Andratx sind allerdings für spanische Verhältnisse sehr hoch — 3.000–10.000 €/m² je nach Lage.

Steuerlich: Mallorca/Balearen wendet die Sonderregelung der Ley de Reforma Fiscal Balear an — die Balearen haben höhere Steuersätze als das spanische Festland in einigen Kategorien. Kein Vermögensteuer-Null-Satz (anders als Madrid oder Andalusien).

Costa del Sol (Marbella, Málaga) — Das DACH-HNW-Zentrum

Marbella und die Costa del Sol bieten eine weitgehend steuerfreie Vermögensteuer-Zone (Andalusien hat die Vermögensteuer praktisch eliminiert) bei gleichzeitig erstklassiger Infrastruktur. Das Golden Mile-Segment in Marbella ist stark von deutschsprachigen HNW-Familien geprägt. Die Immobilienpreise (1.500–6.000 €/m² je nach Lage) sind günstiger als Mallorca bei vergleichbarem Lifestyle.

BMC Hauptbüro in Madrid, Betreuung der Costa del Sol Klienten aus Madrid + lokale Koordinatoren.

Madrid — Für DACH-Unternehmer und Fachkräfte

Madrid bietet die attraktivste Unternehmensinfrastruktur, die vollständige Vermögensteuer-Befreiung (Comunidad de Madrid hat sie auf 100% reduziert) und den stärksten Arbeitsmarkt für internationale Fachkräfte. Das Beckham-Gesetz ist für Madrider Arbeitgeber routinemäßig zugänglich.

Schritt-für-Schritt-Fahrplan für den DACH-Umzug nach Spanien

12 Monate vor dem Umzug

  • Wegzugsteuer-Analyse mit deutschen und spanischen Steuerberatern
  • Portfolioüberprüfung: Welche Beteiligungen lösen §6 AStG aus?
  • Prüfung der Holdingoptimierung vor dem Wegzug
  • Erste Wohnungssuche und Schulrecherche in Zielregion

6 Monate vor dem Umzug

  • Antrag auf Freistellungsbescheinigung / Stundungsantrag Wegzugsteuer
  • NIE-Vorantrag über spanisches Konsulat (für DE/AT optional, aber zeitsparend)
  • Eröffnung eines spanischen Bankkontos (bei Anwesenheit in Spanien)
  • Unternehmensstruktur-Entscheidung: GmbH behalten / SL gründen / ZEC

3 Monate vor dem Umzug

  • Mietvertrag oder Kaufvertrag in Spanien abschließen
  • Umzugsunternehmen beauftragen
  • Deutschen Arzt, Zahnarzt, Therapeuten informieren; spanische Entsprechungen suchen
  • Kinder für spanische Schule oder International School anmelden

Monat 0: Ankunft in Spanien

  • Empadronamiento beim Ayuntamiento innerhalb von 3 Monaten
  • NIE-Beantragung (falls noch nicht erfolgt)
  • Konto bei spanischer Regionalbank oder BBVA/Santander eröffnen
  • Beginndatum der Tätigkeit dokumentieren (für Beckham-Frist)

1–6 Monate nach Ankunft

  • Modelo 149 (Beckham-Antrag) zwingend innerhalb von 6 Monaten
  • Anmeldung bei der AEAT (Steueridentifikation)
  • Abmeldung beim deutschen Finanzamt + Ansässigkeitsbescheinigung beantragen
  • Modelo 720 für ausländische Vermögenswerte (erste Abgabe bis 31. März des Folgejahres)

Laufend

  • Jährliche Steuererklärung (Modelo 151 unter Beckham / Modelo 100 nach Ablauf)
  • Modelo 720 jährlich (sofern Veränderungen > 20.000 € oder neue Konten/Vermögenswerte)
  • DBA-Monitoring: Überprüfung der deutschen Steuerpflicht bei noch bestehender GmbH
  • Wegzugsteuer-Status: Jährliche Meldung bei deutschem Finanzamt erforderlich (§6 Abs. 5 AStG)

BMC als DACH-Spezialist

BMC ist die einzige bilinguale (Deutsch/Spanisch) Wirtschaftsberatung in Spanien, die den vollständigen DACH-Umzugsprozess als Gesamtservice anbietet. Unsere Spezialisten in Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Immigrationsrecht sprechen fließend Deutsch und kennen sowohl das deutsche als auch das österreichische und schweizerische Steuersystem.

Unsere DACH-Praxis umfasst:

Verwandte Ressourcen:

Rechtliche Quellen:


FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nicht zwingend. Die Wegzugsteuer nach §6 AStG betrifft nur Anteilseigner, die mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft halten UND bei denen der Gesamtwert dieser Anteile den gemeinen Wert von 500.000 € übersteigt oder der Anteilswert selbst 500.000 € übersteigt. Liegt einer dieser Schwellenwerte vor, entsteht eine fiktive Steuer auf die stillen Reserven. Da Spanien EU-Mitglied ist, gilt jedoch die unbefristete Stundung nach §6 Abs. 4 AStG n.F. (Gesetze zur Reform des Außensteuergesetzes 2021) — die Steuer wird zinslos gestundet, solange Sie innerhalb der EU verbleiben und die Beteiligungen nicht veräußern.
Nein. Als EU-Bürger haben Deutsche und Österreicher das Recht auf Freizügigkeit und benötigen kein Visum. Sie müssen sich jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft in Spanien beim zuständigen Ausländeramt als EU-Bürger registrieren (Certificado de Registro de Ciudadano de la UE) und eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) beantragen. Diese NIE ist für alle Behörden-, Steuer- und Bankgeschäfte in Spanien erforderlich.
Schweizer sind keine EU-Bürger, profitieren jedoch vom Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA). Schweizer können sich als Nicht-EU-Bürger mit Freizügigkeitsrecht in Spanien anmelden (Tarjeta de Residencia de Ciudadano de la UE — trotz des irreführenden Namens auch für CH-Bürger). Bei der Wegzugsteuer gilt: Die Schweiz ist kein EU/EWR-Staat, weshalb für CH-Ansässige mit Kapitalgesellschaftsbeteiligungen grundsätzlich kein EU-Stundungsrecht gilt — dies ist ein kritischer Unterschied zu deutschen oder österreichischen Auswanderern.
Ja, wenn Sie eine der vier Anspruchsgruppen erfüllen: (1) als Arbeitnehmer eines spanischen oder ausländischen Unternehmens (inkl. Remote-Arbeit), (2) als Unternehmer mit Startup-Visum, (3) als hochqualifizierter Fachmann für Startups oder F&E, oder (4) als Geschäftsführer einer Gesellschaft, an der Sie nicht mehrheitlich beteiligt sind. Voraussetzung: keine steuerliche Ansässigkeit in Spanien in den 5 Vorjahren. Der Antrag (Modelo 149) muss innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Tätigkeit gestellt werden.
Die GmbH bleibt rechtlich in Deutschland bestehen und behält dort ihre Steuerpflicht. Wenn Sie als Geschäftsführer von Spanien aus tätig sind, kann jedoch ein Ort der Geschäftsleitung in Spanien entstehen (§10 AO / Art. 4 DBA DE-ES), was zur unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Spanien führen kann. Um dies zu vermeiden, müssen Sie entweder einen residenten Geschäftsführer in Deutschland benennen oder die Gesellschaftsstruktur anpassen. BMC analysiert diesen Punkt stets in Phase 1 der Umzugsplanung.
Die größten deutschen Gemeinschaften in Spanien konzentrieren sich auf: Mallorca (insbesondere Calvià und Andratx — über 50.000 Deutsche), Costa del Sol (Marbella, Torremolinos, Nerja), Costa Blanca (Alicante, Javea, Denia), Madrid (Finanz- und Unternehmensansässige) und Barcelona (Tech-Unternehmer und leitende Angestellte). Costa del Sol und Mallorca sind die bevorzugten Destinationen für DACH-Hochvermögende (HNW) aufgrund von Klima, Infrastruktur und etablierter deutschsprachiger Gemeinde.
Bei ausreichender Vorlaufzeit (6–12 Monate) kann der Prozess strukturiert und ohne steuerliche Fehler abgewickelt werden. Die Mindestvorlaufzeit für eine korrekte Wegzugsteuer-Planung beträgt 3–6 Monate vor der offiziellen Wohnsitzabmeldung in Deutschland. Die NIE-Beantragung in Spanien dauert 1–4 Wochen, die Empadronamiento-Anmeldung wenige Tage. Der Beckham-Antrag kann erst nach Aufnahme der Tätigkeit in Spanien gestellt werden — innerhalb von 6 Monaten danach.
Als spanischer Steuerresident zahlen Sie: IRPF (Einkommensteuer, 19–47% progressiv — oder 24% pauschal unter Beckham), Impuesto de Patrimonio (Vermögensteuer, 0,2–3,5% je nach Region — in Madrid und Andalusien auf 100% reduziert/erlassen), Impuesto sobre Bienes Inmuebles (Grundsteuer bei Immobilienbesitz) und ggf. Modelo 720 (jährliche Meldung ausländischer Vermögenswerte über 50.000 €). Erbschaft- und Schenkungssteuer variiert stark nach Region.

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Häufige Fragen

Fragen zu DACH-Auswanderer nach Spanien 2026: Kompletter Leitfaden für Deutsche, Österreicher und Schweizer | BMC

Nicht zwingend. Die Wegzugsteuer nach §6 AStG betrifft nur Anteilseigner, die mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft halten UND bei denen der Gesamtwert dieser Anteile den gemeinen Wert von 500.000 € übersteigt oder der Anteilswert selbst 500.000 € übersteigt. Liegt einer dieser Schwellenwerte vor, entsteht eine fiktive Steuer auf die stillen Reserven. Da Spanien EU-Mitglied ist, gilt jedoch die unbefristete Stundung nach §6 Abs. 4 AStG n.F. (Gesetze zur Reform des Außensteuergesetzes 2021) — die Steuer wird zinslos gestundet, solange Sie innerhalb der EU verbleiben und die Beteiligungen nicht veräußern.
Nein. Als EU-Bürger haben Deutsche und Österreicher das Recht auf Freizügigkeit und benötigen kein Visum. Sie müssen sich jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft in Spanien beim zuständigen Ausländeramt als EU-Bürger registrieren (Certificado de Registro de Ciudadano de la UE) und eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) beantragen. Diese NIE ist für alle Behörden-, Steuer- und Bankgeschäfte in Spanien erforderlich.
Schweizer sind keine EU-Bürger, profitieren jedoch vom Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA). Schweizer können sich als Nicht-EU-Bürger mit Freizügigkeitsrecht in Spanien anmelden (Tarjeta de Residencia de Ciudadano de la UE — trotz des irreführenden Namens auch für CH-Bürger). Bei der Wegzugsteuer gilt: Die Schweiz ist kein EU/EWR-Staat, weshalb für CH-Ansässige mit Kapitalgesellschaftsbeteiligungen grundsätzlich kein EU-Stundungsrecht gilt — dies ist ein kritischer Unterschied zu deutschen oder österreichischen Auswanderern.
Ja, wenn Sie eine der vier Anspruchsgruppen erfüllen: (1) als Arbeitnehmer eines spanischen oder ausländischen Unternehmens (inkl. Remote-Arbeit), (2) als Unternehmer mit Startup-Visum, (3) als hochqualifizierter Fachmann für Startups oder F&E, oder (4) als Geschäftsführer einer Gesellschaft, an der Sie nicht mehrheitlich beteiligt sind. Voraussetzung: keine steuerliche Ansässigkeit in Spanien in den 5 Vorjahren. Der Antrag (Modelo 149) muss innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Tätigkeit gestellt werden.
Die GmbH bleibt rechtlich in Deutschland bestehen und behält dort ihre Steuerpflicht. Wenn Sie als Geschäftsführer von Spanien aus tätig sind, kann jedoch ein Ort der Geschäftsleitung in Spanien entstehen (§10 AO / Art. 4 DBA DE-ES), was zur unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Spanien führen kann. Um dies zu vermeiden, müssen Sie entweder einen residenten Geschäftsführer in Deutschland benennen oder die Gesellschaftsstruktur anpassen. BMC analysiert diesen Punkt stets in Phase 1 der Umzugsplanung.
Die größten deutschen Gemeinschaften in Spanien konzentrieren sich auf: Mallorca (insbesondere Calvià und Andratx — über 50.000 Deutsche), Costa del Sol (Marbella, Torremolinos, Nerja), Costa Blanca (Alicante, Javea, Denia), Madrid (Finanz- und Unternehmensansässige) und Barcelona (Tech-Unternehmer und leitende Angestellte). Costa del Sol und Mallorca sind die bevorzugten Destinationen für DACH-Hochvermögende (HNW) aufgrund von Klima, Infrastruktur und etablierter deutschsprachiger Gemeinde.
Bei ausreichender Vorlaufzeit (6–12 Monate) kann der Prozess strukturiert und ohne steuerliche Fehler abgewickelt werden. Die Mindestvorlaufzeit für eine korrekte Wegzugsteuer-Planung beträgt 3–6 Monate vor der offiziellen Wohnsitzabmeldung in Deutschland. Die NIE-Beantragung in Spanien dauert 1–4 Wochen, die Empadronamiento-Anmeldung wenige Tage. Der Beckham-Antrag kann erst nach Aufnahme der Tätigkeit in Spanien gestellt werden — innerhalb von 6 Monaten danach.
Als spanischer Steuerresident zahlen Sie: IRPF (Einkommensteuer, 19–47% progressiv — oder 24% pauschal unter Beckham), Impuesto de Patrimonio (Vermögensteuer, 0,2–3,5% je nach Region — in Madrid und Andalusien auf 100% reduziert/erlassen), Impuesto sobre Bienes Inmuebles (Grundsteuer bei Immobilienbesitz) und ggf. Modelo 720 (jährliche Meldung ausländischer Vermögenswerte über 50.000 €). Erbschaft- und Schenkungssteuer variiert stark nach Region.
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