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Beckham-Gesetz Berater in Marbella 2026: 24 % IRPF + Andalusien 0 % IP — die Premium-Steuerformel der Costa del Sol

Beckham-Gesetz Berater in Marbella: Pauschalsteuersatz 24 % für 6 Jahre, Andalusien 0 % Vermögensteuer, keine Besteuerung weltweiter Einkünfte. Die HNW-Steuerkombination der Costa del Sol. Deutsch, Englisch, Russisch.

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Das Problem

Marbella kombiniert den Reiz der Costa del Sol mit einer der vorteilhaftesten Steuerpositionen Spaniens: die 100-prozentige Andalusien-Vermögensteuerbefreiung kombiniert mit dem Beckham-Gesetz für förderfähige Neuzuzügler. Dennoch optimieren viele vermögende Expatriates, die nach Marbella ziehen, diese Kombination nicht: Sie kommen ohne Koordination ihres Wegzugs aus dem Herkunftsland, verpassen das obligatorische 6-Monats-Fenster für das Modell 149 oder wissen nicht, dass ihre Haupteinkünfte — ausländische Dividenden, Einkünfte von deutschen oder britischen Kunden, Erträge aus Schweizer Anlageportfolios — unter dem Beckham-Regime vollständig von der spanischen Steuer befreit sind.

Unsere Lösung

BMC berät Expatriates, digitale Nomaden, Führungskräfte und HNW-Residenten in Marbella und an der Costa del Sol zum Beckham-Gesetz in Andalusien: Eignungsbewertung, Modell-149-Einreichung, Koordination des Wegzugs aus dem Herkunftsland, jährliche Modell-151-Verwaltung und Vermögenssteuerplanung unter Andalusiens 0 % regionalem IP und dem nationalen ITSGF. Wir arbeiten auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Russisch.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Eignungsbewertung und Marbella-Steuerersparnisanalyse

Wir prüfen, ob Sie die Beckham-Gesetz-Anforderungen gemäß dem Startup-Gesetz 2022 erfüllen: keine spanische Steueransässigkeit in den letzten 5 Jahren, Zugehörigkeit zu einer förderfähigen Kategorie (entsandter Arbeitnehmer, Telearbeiter für ausländischen Arbeitgeber, Unternehmer, Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft, hochqualifizierter Fachmann). Wir modellieren dann die Steuerersparnis in Marbella unter Berücksichtigung der 100-prozentigen Vermögensteuerbefreiung Andalusiens und des potenziellen ITSGF auf spanische Vermögenswerte über 3 Millionen Euro.

2

Koordination der deutschen Wegzugsbesteuerung

Für Expatriates, die von Deutschland nach Marbella ziehen, ist die Koordination des Wegzugs aus dem deutschen Steuersystem ein kritischer Schritt vor Beginn der Beckham-Periode. Wir verwalten die Steuerabmeldung, analysieren die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG bei wesentlichen Beteiligungen), wenden das DBA Deutschland-Spanien vom 3. Februar 2011 an und optimieren den Marbella-Umzugszeitplan.

3

Einreichung des Modells 149 bei der AEAT

Wir bereiten das Modell 149 vor und reichen es bei der AEAT innerhalb von 6 Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung ein. Für Mandanten in Marbella, die gleichzeitig ein Digitalnomadenvisum oder eine NLV bearbeiten, koordinieren wir die Fristen beider Verfahren, um sicherzustellen, dass keine versäumt wird.

4

Jährliche Modell-151-Verwaltung und IP-Steuerplanung

Während der 6 Jahre des Regimes reichen wir das jährliche Modell 151 (Expatriate-Einkommensteuererklärung) ein und beraten zu Vermögensplanung unter der 100-prozentigen andalusischen IP-Befreiung: Obwohl die regionale Befreiung das andalusische IP eliminiert, kann der nationale ITSGF auf spanische Nettovermögen über 3M€ anfallen. Für Marbella-Residenten mit hochwertigen Immobilien ist diese Analyse entscheidend.

5

Planung des Übergangs zum allgemeinen IRPF

Im Jahr 5 der Beckham-Periode beginnen wir die Planung des Übergangs zum regulären Steuerresidentenstatus. Der andalusische IRPF ist für höhere Einkommen wettbewerbsfähig. Wir beraten zur Vermögensrestrukturierung vor Ende des Regimes und zur optimalen Einkommens- und Vermögensstruktur für die Post-Beckham-Jahre in Marbella.

24 %
Beckham-Gesetz Pauschalsatz IRPF auf spanische Einkünfte bis 600.000 €
0 %
Andalusien regionale Vermögensteuerbefreiung (100 % Bonifikation 2026)
6 Jahre
Maximale Laufzeit des Beckham-Regimes (Ankunftsjahr + 5 Folgejahre)
6 Monate
Zwingender Zeitraum für Modell-149-Einreichung — keine Verlängerung möglich

Ich habe 12 Jahre lang ein Family Office aus Hamburg verwaltet. Als ich mich entschloss, nach Marbella zu ziehen, koordinierte BMC meinen deutschen Steuerwegzug mit meinem Hamburger Berater, beantragte das Digitalnomadenvisum und reichte das Beckham-Gesetz fristgerecht ein. In meinem ersten Jahr in Marbella zahlte ich 24 % auf meine spanischen Einkünfte und null Vermögensteuer auf meine Villa in Sierra Blanca. Die Kombination hat mir in den ersten zwei Jahren über 130.000 Euro erspart.

Thomas Harrington Family Office Manager, Hamburg / Marbella

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Beckham-Gesetz Berater in Marbella: die Steuerformel, die Hochverdiener an die Costa del Sol zieht

Marbella ist seit jeher eine der begehrtesten Adressen Europas. In den letzten Jahren hat die Stadt eine neue Dimension gewonnen: die eines erstklassigen Steuerziels für vermögende Residenten.

Die Formel ist klar:

  • Beckham-Gesetz: Pauschalsteuersatz 24 % IRPF auf spanische Einkünfte bis 600.000 € für bis zu 6 Jahre
  • Andalusien 0 % Vermögensteuer: Die 100-prozentige regionale Vermögensteuerbefreiung der Junta de Andalucía gilt für alle Vermögenswerte in Spanien
  • Befreiung weltweiter Einkünfte: Während der Beckham-Periode werden ausländische Einkünfte nicht in Spanien besteuert

Diese Kombination — fiskalisch identisch mit dem, was Madrid bietet — präsentiert sich in Marbella mit einem Lebensqualitäts-, Klima- und internationalem Gemeinschaftsangebot, das keine europäische Hauptstadt leisten kann.

BMC hat ein Büro in Marbella und verwaltet den Beckham-Prozess von der Erstanalyse über die Einreichung des Modells 149 bis zur jährlichen Modell-151-Verwaltung und Vermögenssteuerplanung.

Warum das Marbella-Beckham-Profil anders ist als in Madrid

Madrid → entsandte Unternehmensführungskräfte, Investmentbanker, PE-Partner, internationale Anwaltskanzlei-Partner — Einkommen hauptsächlich von einem spanischen Arbeitgeber.

Marbella → hochwertige digitale Nomaden in Tech oder Finance; unabhängige Berater mit europäischen oder globalen Kunden; Unternehmer, die eine ausländische Gesellschaft remote führen; Family-Office-Principals mit Passiveinnahmen aus ausländischen Investitionen; Frührentner mit Pensions- und Portfolio-Einkommen aus dem Herkunftsland.

Für das Marbella-Profil ist die Befreiung ausländischer Einkünfte unter Beckham typischerweise das wertvollste Element.

Beckham-Gesetz + Digitalnomadenvisum: Marbellas Erfolgsrezept

Schritt 1: Digitalnomadenvisum beim Spanischen Konsulat im Herkunftsland beantragen (Einkommensanforderung ≥200 % spanischer Mindestlohn, ausländischer Arbeitgeber)

Schritt 2: Nach Marbella kommen, Sozialversicherung und Einwohnermeldeamt anmelden

Schritt 3: Innerhalb von 6 Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung das Modell 149 einreichen

Das Ergebnis: Legales Recht, in Marbella zu leben + 24 % spanische Einkommensteuer + vollständige Befreiung der Einkünfte von ausländischem Arbeitgeber + 0 % andalusische Vermögensteuer

BMC verwaltet Schritte 1 bis 3 als einheitlichen, koordinierten Prozess.

Beckham-Gesetz-Ersparnis in Marbella: Realberechnungen

Freiberufliche IT-Beraterin mit deutschen Kunden

Profil: Deutsche Staatsangehörige, 38 Jahre alt, Jahreseinkommen 200.000 € (alle von deutschen Kunden). Lässt sich in Marbella nieder.

IRPF allgemein (Andalusien)Beckham-Gesetz
Deutsche KundeneinkünfteSteuerpflichtig in Spanien (weltweites Einkommen)Befreit (ausländische Quelle)
Effektive Steuer auf 200.000 €≈80.000-88.000 €≈0 € (keine spanischen Einkünfte)
Jährliche Ersparnis≈80.000-88.000 €

Führungskraft mit Gehalt von spanischer Gesellschaft

Profil: Deutsches Staatsangehöriger, 42 Jahre alt, Führungskraft bei spanischem Unternehmen in Marbella mit 250.000 € Gehalt.

IRPF allgemein (Andalusien)Beckham-Gesetz
Spanisches Gehalt (250.000 €)Progressiver IRPF24 %
Effektive Rate auf 250.000 €≈42-43 % → 105.000-108.000 €24 % → 60.000 €
Jährliche Ersparnis≈45.000-48.000 €

ITSGF-Planung: Die Golden-Mile-Frage

Für HNW-Residenten in Marbella, die Immobilien am Golden Mile, in La Zagaleta oder Sierra Blanca erwerben, ist der ITSGF eine reale Kostengröße:

  • Villa Wert: 5M€, Hypothek: 1,5M€, spanisches Nettovermögen: 3,5M€
  • Abzüglich Grundfreibetrag: 700.000 €
  • ITSGF-Bemessungsgrundlage: 2,8M€ bei 1,7 % = ca. 47.600 €/Jahr

Die Eigentumsstruktur (persönlicher Besitz vs. Gesellschaftsstruktur) kann die IP- und ITSGF-Analyse erheblich verändern. BMC berät zur Erwerbsstruktur vor dem Kauf.

Herkunftsland-Steuerfragen vor dem Umzug nach Marbella

Der Beckham-Gesetz-Prozess beginnt nicht am Tag der Ankunft in Marbella — er beginnt Monate früher im Herkunftsland. BMC koordiniert mit Steuerberatern in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Russland und anderen Ländern, um den Wegzug optimal zu gestalten:

Deutsche Staatsangehörige: § 6 AStG und DBA

  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG): Bei wesentlichen Beteiligungen (>1 % in den letzten 5 Jahren) löst der Wegzug aus Deutschland nach Marbella die Steuer auf die stillen Reserven aus. Seit dem ATADUmsG (1. Januar 2022) ist die Ratenzahlung in 7 gleichen, zinsfreien Jahresraten möglich (§ 6 Abs. 4 AStG n.F.).
  • Steuerliche Abmeldung in Deutschland: Die korrekte Abmeldung beim deutschen Finanzamt und die Bestimmung des Zeitpunkts der Beendigung der deutschen Steueransässigkeit sind entscheidend für den Beginn der 6-jährigen Beckham-Frist.
  • DBA Deutschland-Spanien (3. Februar 2011): Anwendung von Art. 4 (Ansässigkeit Tie-Breaker), Art. 13 (Veräußerungsgewinne) und Art. 15 (nichtselbständige Arbeit bei Entsendungen).

Britische Staatsangehörige in Marbella: Post-Brexit-Steuerkoordination

  • UK Capital Gains Exit Tax: Aufgelaufene Kapitalgewinne auf britische Vermögenswerte können bei Wegzug besteuert werden
  • UK-Spain DTA: Behandlung von britischen Pensionseinkommen (SIPPs, final salary pensions), UK-Mieteinnahmen und UK-Investmentgewinnen unter dem Marbella-Beckham-Regime
  • ISA-Konten: Britische ISAs sind nach spanischem Recht nicht steuerbefreit — BMC berät zur Behandlung

Russische und GUS-Staatsangehörige: Compliance-Fragen

  • Nachweis des Ursprungs der Mittel für Immobilienerwerb und Kontoöffnung in Spanien unter AML-Compliance
  • Identifizierung geeigneter Bankkanäle für die Überführung von Mitteln nach Spanien
  • Einwanderungsoptionen: NLV für passive Einkommensbezieher oder Beckham + Digitalnomadenvisum für Freiberufler

Marbella-spezifische Beckham-Eignungsprofile: Die häufigsten Fälle

Fall 1: Britischer Tech-Gründer, 44 Jahre

Verkauft sein Londoner Start-up. Zieht nach Marbella. Hohes einmaliges Veräußerungsgewinn-Ereignis. Beckham-Relevanz: Der Veräußerungsgewinn aus dem britischen Unternehmen ist ein ausländischer Kapitalgewinn — unter dem Beckham-Regime in Marbella vollständig von der spanischen Steuer befreit, wenn der Verkauf während der Beckham-Periode stattfindet und die Gesellschaft außerhalb Spaniens ansässig ist. BMC koordiniert die genaue zeitliche Planung des Umzugs nach Marbella in Bezug auf das Veräußerungsereignis.

Fall 2: Deutsche Unternehmensberaterin, 37 Jahre, Freiberuflerin

Arbeitet remote für 4 deutsche Unternehmensberatungskunden. Jahresumsatz: 220.000 €. Beckham-Relevanz: Da alle Kunden außerhalb Spaniens ansässig sind, sind ihre gesamten Einkünfte ausländische Einkünfte — unter dem Marbella-Beckham-Regime vollständig steuerfrei in Spanien. Sie kombiniert Digitalnomadenvisum + Beckham-Gesetz. Netto-Spanisch-Steuer auf 220.000 €: praktisch null.

Fall 3: Niederländischer Family-Office-Manager, 53 Jahre

Verwaltet ein Family Office mit Passiveinkommen aus Dividenden, niederländischen Immobilien und einem Schweizer Anlageportfolio. Beckham-Relevanz: Dividenden, Mieteinkommen und Kapitalerträge ausländischer Quellen sind steuerfrei unter Beckham. Spanisches Nettovermögen (Villa Marbella 3,5M€, Hypothek 1,2M€): ITSGF auf 2,3M€ netto (unter dem 3M€-Schwellenwert). Ergebnis: nahe null Steuer auf Gesamteinkommen + Andalusien 0 % IP.

Fall 4: Russische Unternehmerfamilie, HNW

Passiveinkommen aus Dividenden einer in Dubai ansässigen Holding. Erwerben eine Villa am Golden Mile (6M€). Beckham-Relevanz: Dividenden aus Dubai (außerhalb Spaniens) sind steuerfrei unter Beckham. ITSGF-Analyse: Spanisches Nettovermögen = 6M€ Villa (Eigentum); falls ohne Hypothek, gilt ITSGF auf 5,3M€ ≈ 85.000 €/Jahr. BMC berät zur Villa-Erwerbsstruktur vor dem Kauf (persönlicher Erwerb vs. Gesellschaftsstruktur).

Steuerersparnis über 6 Jahre in Marbella: Das Gesamtbild

Für ein vollständiges Bild der Beckham-Gesetz-Ersparnis in Marbella über die 6 Jahre des Regimes, am Beispiel einer deutschen Unternehmerin mit gemischtem Einkommen:

Profil: 45 Jahre, Unternehmerin mit spanischer GmbH (Gehalt 150.000 €/Jahr) + ausländischen Dividenden (80.000 €/Jahr aus Deutschland) + Marbella-Villa (3M€, keine anderen spanischen Vermögenswerte)

EinkommenskomponenteIRPF allgemein (Andalusien)Beckham-Gesetz Marbella
Gehalt spanische GmbH (150.000 €)≈ 59.000 € (progressive Rate)36.000 € (24 % flat)
Deutsche Dividenden (80.000 €)≈ 30.000 € (in Spanien steuerpflichtig)0 € (ausländische Quelle, befreit)
Andalusische Vermögensteuer (IP)0 € (100 % Bonifikation)0 € (100 % Bonifikation)
ITSGF (3M€ Villa, Netto 2,3M€ nach Freibetrag)≈ 39.000 €/Jahr≈ 39.000 €/Jahr
Gesamtsteuerlast/Jahr≈ 128.000 €≈ 75.000 €
Jährliche Ersparnis≈ 53.000 €
Ersparnis über 6 Jahre≈ 318.000 €

Anmerkung: ITSGF ist bei beiden Szenarien identisch (nationale Steuer, nicht durch regionale Bonifikation aufgehoben). Die Ersparnis entsteht hauptsächlich durch 24 % flat auf das Gehalt statt 39 % Grenzsteuersatz + vollständige Befreiung der deutschen Dividenden.

Häufig gestellte Fragen der deutschen und britischen Gemeinschaft in Marbella

Muss ich während des Beckham-Regimes in Marbella das Modell 720 einreichen?

Nein. Unter dem Beckham-Gesetz sind Steuerpflichtige von der Einreichung des Modells 720 (Erklärung über Auslandsvermögen) und des Modells 721 (Kryptowährungs-Auslandsvermögen) befreit. Dies ist ein wesentlicher praktischer Vorteil für HNW-Profile mit umfangreichem Auslandsvermögen.

Kann ich das Beckham-Regime in Marbella beantragen, wenn ich bereits einige Monate dort wohne?

Nur wenn noch keine 6 Monate seit der Sozialversicherungsanmeldung vergangen sind. Die 6-Monats-Frist des Modells 149 ist eine Ausschlussfrist ohne Verlängerungsmöglichkeit. Wenn die Frist versäumt wird, verfällt das Recht auf das Regime unwiderruflich — die Steuerersparnis über die verbleibenden Jahre des Regimes ist verloren. BMC sofort kontaktieren, sobald der Entschluss zur Übersiedlung nach Marbella feststeht.

Kann ich als Geschäftsführer meiner eigenen spanischen Gesellschaft in Marbella das Beckham-Gesetz nutzen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Das Startup-Gesetz 2022 hat die Beckham-Berechtigung auf Geschäftsführer von spanischen Gesellschaften ausgeweitet, die keine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft halten. Wenn Sie Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer wesentlichen Beteiligung sind (>25 % nach traditioneller Auslegung), ist die Lage komplexer. BMC analysiert die Beteiligungsstruktur vor dem Beckham-Antrag.

BMC Marbella-Büro: Beckham-Gesetz-Beratungen

BMC — Blue Mountain Asesores Av. Ricardo Soriano 72, 29601 Marbella

Persönliche Termine von Montag bis Freitag. Videoberatung für Mandanten verfügbar, die einen Umzug nach Marbella erwägen und noch nicht in Spanien sind. Wir betreuen in Deutsch, Spanisch, Englisch und Russisch.

Das Erstgespräch zum Beckham-Gesetz umfasst: Eignungsverifizierung, Steuerersparnismodellierung (Einkommensteuer + Vermögensteuer), Identifizierung von Wegzugsteuer-Fragen im Herkunftsland und einen schrittweisen Plan für den Marbella-Umzugsprozess.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Junta de Andalucía hat eine 100-prozentige Befreiung von der regionalen Vermögensteuer für Residenten in Andalusien genehmigt — identisch mit der 100-prozentigen Befreiung der Comunidad de Madrid. Im Jahr 2026 zahlen Residenten in Marbella unter dem Beckham-Gesetz keine regionalen andalusischen Vermögensteuer auf ihre Vermögenswerte in Spanien, unabhängig von deren Wert. Die einzige Vermögenssteuer, die anfallen kann, ist der nationale ITSGF (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas), der auf spanische Nettovermögen über 3 Millionen Euro gilt und von keiner Autonomen Gemeinschaft aufgehoben werden kann. Für Beckham-Gesetz-Begünstigte in Marbella zählen nur in Spanien befindliche Vermögenswerte für den ITSGF — ausländisches Investmentportfolio, ausländische Immobilien und ausländische Bankkonten sind aus der ITSGF-Bemessungsgrundlage während der Beckham-Periode ausgeschlossen.
Ja — und das ist eine der wertvollsten Kombinationen in Spanien im Jahr 2026. Das Startup-Gesetz 2022 hat das Beckham-Gesetz auf Telearbeiter ausgeweitet, die für einen nicht-spanischen Arbeitgeber von spanischem Territorium aus arbeiten. Das bedeutet, dass ein Software-Ingenieur, Berater, Finanzanalyst oder Kreativprofi, der nach Marbella zieht und für ein deutsches Unternehmen remote arbeitet, folgendes erreichen kann: (1) nur 24 % spanische Einkommensteuer auf seine spanischen Einkünfte zahlen; (2) null spanische Einkommensteuer auf die Einkünfte seines deutschen Arbeitgebers zahlen (ausländische Einkünfte unter Beckham); (3) nicht verpflichtet sein, die Modelle 720 oder 721 (Erklärungen über Auslandsvermögen) während des Regimes einzureichen; und (4) von Andalusiens 0 % Vermögensteuer auf seine Vermögenswerte in Spanien profitieren.
Unter dem Beckham-Gesetz fließen nur spanische Einkünfte in die spanische Bemessungsgrundlage ein (mit 24 % Pauschalsatz besteuert). Alle ausländischen Einkünfte sind während der Regimeperiode vollständig von der spanischen Einkommensteuer befreit. Befreite ausländische Einkünfte umfassen typischerweise: Gehalt oder Honorare von einem außerhalb Spaniens ansässigen Arbeitgeber oder Kunden; Dividenden von ausländischen Gesellschaften; Kapitalgewinne auf verkaufte ausländische Aktien oder Vermögenswerte; ausländische Immobilieneinkünfte (Mieten aus einer deutschen Immobilie); Erträge aus ausländischen Anlagekonten (Schweizer Portfolio, deutsches Depot); ausländische Renteneinkommen; ausländische Unternehmensgewinne. Diese Befreiung ist das, was das Beckham-Gesetz für Marbella-Residenten besonders wertvoll macht — viele ihrer Haupteinkünfte befinden sich in ihrem Herkunftsland.
Für Marbella-Residenten unter dem Beckham-Gesetz im Jahr 2026 hat die IP-Analyse drei Ebenen: (1) Regionales andalusisches IP: zu 100 % befreit — kein Resident in Andalusien zahlt diese Steuer, unabhängig vom Wert des Vermögens in Spanien. (2) Staatliches IP: durch die andalusische Befreiung bis 100 % eliminiert. (3) ITSGF: gilt für spanisches Nettovermögen > 3M€, mit Stufentarifen von 1,7 % bis 3,5 %. Unter Beckham zählt für den ITSGF nur das in Spanien befindliche Vermögen (kein weltweites), was die Bemessungsgrundlage für diejenigen begrenzt, die Vermögen im Ausland halten. Für einen Marbella-Residenten mit einer Villa im Wert von 4M€ und ohne andere Vermögenswerte in Spanien würde der ITSGF auf ca. 3,3M€ (4M€ — 0,7M€ Freibetrag) anfallen, was ca. 60.000-70.000 €/Jahr ergibt. BMC modelliert den genauen ITSGF für jedes Profil vor der Beckham-Periode.
Aus der Perspektive des Beckham-Gesetzes selbst (Pauschalsatz 24 %, Nichtbesteuerung weltweiter Einkünfte, Dauer 6 Jahre) gibt es keinen Unterschied: Es ist eine nationale Norm, die in Marbella genauso gilt wie in Madrid. Der Unterschied liegt im regionalen Steuerumfeld: Andalusien (Marbella) und die Comunidad de Madrid bieten beide die 100-prozentige IP-Befreiung — sie sind fiskalisch gleichwertig. Die praktischen Unterschiede sind kontextueller Natur: Madrid ist der Unternehmens- und Finanzhub mit höherer Konzentration von entsandten Führungskräften; Marbella ist das Ziel der Wahl für digitale Nomaden, unabhängige Unternehmer, Kapitalrentner und HNW-Lifestyle-Umsiedler. Die Costa del Sol bietet Lebensqualität und Klima, die Madrid nicht leisten kann.
Für einen Fachmann mit 200.000 Euro Jahreseinkommen in Marbella: Unter dem allgemeinen IRPF in Andalusien (staatlicher + regionaler andalusischer Tarif) liegt die Gesamtsteuerlast auf 200.000 Euro Arbeitseinkommen bei ca. 80.000-88.000 Euro (Effektivrate 40-44 %). Unter dem Beckham-Gesetz ergibt der Pauschalsatz von 24 % auf 200.000 Euro 48.000 Euro. Die jährliche Ersparnis beträgt ca. 32.000-40.000 Euro. Über 6 Jahre summiert sich die Gesamtersparnis auf über 190.000 Euro — ohne Berücksichtigung der IP-Befreiung (100 % Andalusien) und der Nichtbesteuerung ausländischer Einkünfte.
Nein. Das Beckham-Gesetz stellt keine Anforderungen nach Staatsangehörigkeit. Jede natürliche Person, die die Eignungskriterien erfüllt, kann das Regime beantragen, unabhängig von der Nationalität. Die praktischen Unterschiede liegen auf der Einwanderungsseite und bei Herkunftsland-Steuerkoordination: Deutsche: koordinieren § 6 AStG (Wegzugssteuer bei wesentlichen Beteiligungen) vor dem Umzug; britische Staatsangehörige: UK capital gains exit tax und UK-Spain DTA-Analyse; russische Staatsangehörige: Nachweis der finanziellen Mittel über sanctions-konforme Bankkanäle für die Aufenthaltsgenehmigung. BMC spricht Deutsch, Englisch und Russisch und berät alle drei Gemeinschaften in Marbella.

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