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Steuerliche Werkzeuge

Formular-149-Prüfer

Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen des Impatriiertenregimes (Beckham-Gesetz) erfüllen, und berechnen Sie die genaue Frist für die Einreichung des Formulars 149 bei der AEAT.

Berechtigungsprüfer Formular 149

Beantworten Sie die folgenden Fragen, um zu prüfen, ob Sie für das Impatriiertenregime optieren können, und Ihre Einreichungsfrist zu erfahren.

Dieses Datum markiert den Beginn der Sechsmonatsfrist (Art. 116.1 RIRPF, RD 439/2007).

Voraussetzung nach Art. 93.1.a LIRPF. Wenn Sie 2026 eingereist sind, sind die fünf Zeiträume 2025, 2024, 2023, 2022 und 2021.

Wählen Sie den Grund aus, der Ihre Situation am besten beschreibt. Nur die gesetzlich vorgesehenen Gründe ermöglichen das Regime.

Negative Voraussetzung nach Art. 93.1.c LIRPF. Als allgemeine Regel: Wenn Sie Angestellter eines spanischen Unternehmens sind = NEIN. Wenn Sie Selbständiger mit spanischen Kunden sind, die mehr als 20 % Ihrer Einkünfte ausmachen = mögliche BS. Wenden Sie sich an einen Berater, wenn Sie unsicher sind.

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Dieses Werkzeug ist orientierend. Die tatsächliche Berechtigung hängt von der vollständigen Analyse Ihrer individuellen Situation durch einen qualifizierten Berater ab. Einige Sachverhalte erfordern die Auslegung der Vorschriften oder verbindliche Steuerauskunfte. Dies ist keine Steuerberatung.

Was ist das Formular 149 und das Impatriiertenregime?

Das Formular 149 (Modelo 149) ist das Benachrichtigungsformular für die Option zum Sondersteuerregime für verlagerte Arbeitnehmer, allgemein bekannt als Beckham-Gesetz (Artikel 93 LIRPF). Durch seine Einreichung teilt der Steuerpflichtige der AEAT seine Absicht mit, während des Ankunftsjahres und der folgenden fünf Jahre im Rahmen des Regimes besteuert zu werden, mit einem Pauschalsteuersatz von 24 % auf die ersten 600.000 Euro spanischer Einkünfte.

Die Frist für die Einreichung des Formulars 149 beträgt sechs Monate ab Sozialversicherungsanmeldung (Artikel 116.1 RIRPF, RD 439/2007). Diese Frist ist absolut und kann nicht verlängert werden: Wird sie versäumt, erlischt das Recht auf das Impatriiertenregime für diesen Umzug dauerhaft, ohne Möglichkeit der Nachbesserung. Es ist einer der häufigsten und kostspieligsten Fehler bei der Expatriate-Steuerplanung in Spanien.

Voraussetzungen nach Artikel 93 LIRPF

  • 1 Vorangehende Nichtansässigkeit (5 Jahre): kein Steuerwohnsitz in Spanien in den fünf Steuerperioden vor der Steuerperiode des Umzugs (Art. 93.1.a LIRPF).
  • 2 Grund des Umzugs: Arbeitsvertrag, Geschäftsführerbestellung, Visum für digitale Nomaden (Gesetz 28/2022), hochqualifizierte Tätigkeit oder FuE (Art. 93.1.b LIRPF).
  • 3 Keine Betriebsstätte: keine Erzielung von Einkünften über eine Betriebsstätte in Spanien (Art. 93.1.c LIRPF).

Jahrliche Steuererklarung nach Erlangung des Regimes: Formular 151

Sobald das Formular 149 eingereicht und das Regime erlangt wurde, muss der Steuerpflichtige jährlich das Formular 151 anstelle des Formulars 100 (ordentliche IRPF) einreichen. Unser Formular-151-Rechner ermöglicht es Ihnen, die jährliche Steuerlast aus der Anwendung des Pauschalsteuersatzes von 24 % und 47 % auf Ihre spanischen Einkünfte zu schätzen.

Bei BMC sind wir auf die umfassende Verwaltung des Impatriiertenregimes spezialisiert: Wir bereiten das Formular 149 sowie das Formular 151 vor und reichen es ein, prüfen die Einbehalte des spanischen Arbeitgebers und optimieren die Vergütungsstruktur während der sechs Jahre des Regimes. Informieren Sie sich über unseren Beckham-Gesetz- und Impatriiertenservice.

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Schlüsselbegriffe

REAF-MitgliedICAM-MitgliedSeit 2010

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Methodik und Quellen

Dieses Werkzeug prüft die Voraussetzungen des Sonderregimes fur Zuwanderer (Art. 93 LIRPF) und berechnet die Einreichungsfrist des Formulars 149 gemäß Art. 116.1 RIRPF. Die angezeigte Berechtigung ist orientierend: Die endgültige Feststellung erfordert die Analyse der konkreten Situation durch einen qualifizierten Berater, einschließlich der Prüfung etwaiger verbindlicher Steuerauskunfte oder laufender Rechtsstreitigkeiten.

Annahmen dieses Rechners

Berechnung der Sechsmonatsfrist
Die Frist läuft ab dem vom Nutzer eingegebenen Datum der Sozialversicherungsanmeldung gemäß Art. 116.1 RIRPF (RD 439/2007). Fällt die Anmeldung auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Das Werkzeug zeigt das genaue Ablaufdatum und die verbleibenden Tage.
Voraussetzung der vorangehenden Nichtansässigkeit
Das Werkzeug spiegelt die Voraussetzung des Art. 93.1.a LIRPF wider: kein Steuerwohnsitz in Spanien in den fünf Steuerperioden vor der Steuerperiode des Umzugs. Der Nutzer erklärt seinen Status. Die endgültige Verifikation erfordert die Analyse der konkreten Umstände jedes vorangehenden Steuerjahres.
Qualifizierende Gründe für den Umzug
Das Werkzeug spiegelt die Gründe nach Art. 93.1.b LIRPF wider: (a) Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen oder einer nicht ansässigen Einheit mit BS in Spanien, (b) Geschäftsführerbestellung in einem spanischen Unternehmen ohne Mehrheitskontrollbeteiligung, (c) Visum für digitale Nomaden (Art. 67 bis Gesetz 14/2013, geändert durch Gesetz 28/2022), (d) hochqualifizierte Tätigkeit eines Unternehmers oder Experten und (e) FuE. Die Auswahl von „Sonstiges" führt zu einem nicht berechtigten Ergebnis.
Negative Betriebsstättenvoraussetzung
Art. 93.1.c LIRPF verlangt, dass Einkünfte nicht über eine BS in Spanien erzielt werden. Bei Selbständigen und Gesellschaftern von Einheiten kann die AEAT das Vorliegen einer BS feststellen, wenn der Anteil spanischer Kunden 20 % übersteigt (bei digitalen Nomaden) oder in anderen Umständen. Das Werkzeug nimmt die Erklärung des Nutzers als gegeben hin; in Zweifelsfällen ist die Analyse eines Beraters unerlässlich.

Offizielle Quellen

Letzte Überprüfung: 2026-06-30

Geprüft von: Barbara Botia Of Counsel · ICAM Mitglied 11.233

Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.

Lassen Sie uns Ihr Formular 149 einreichen

Unsere Spezialisten fur das Impatriiertenregime verwalten das Formular 149 von Anfang bis Ende: Wir prüfen Ihre Berechtigung, bereiten das Dossier vor und reichen den Antrag bei der AEAT vor Fristablauf ein.

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