Beckham-Gesetz in Valencia: 24 % IRPF mit valencianischer Vermögensteuer
Das Beckham-Gesetz in Valencia gilt mit 24 % IRPF-Pauschalsatz, aber die Comunitat Valenciana gewährt keine Vermögensteuerbefreiung — Skala 0,25–3,5 %. Steueranalyse für deutsche Expatriates und Fernarbeiter.
Beckham-Gesetz in Valencia für meine Situation analysieren- REAF
- ICAM
- 5 Standorte in Spanien
- 25+ Jahre
- 30+ Jurisdiktionen
Das Problem
Valencia und die Costa Blanca ziehen immer mehr deutsche Expatriates an, die nach dem Beckham-Gesetz arbeiten möchten. Viele kennen den Pauschalsteuersatz von 24 % IRPF, wissen aber nicht, dass die Comunitat Valenciana — anders als Andalusien oder Madrid — keine Vermögensteuerbefreiung gewährt: Es gilt eine Skala von 0,25 % bis 3,5 %. Wer bei der Wahl des Wohnorts nicht rechnet, kann unnötig tausende Euro im Jahr mehr an Steuern zahlen.
Unsere Lösung
Bei BMC analysieren wir die kombinierte Steuerbelastung aus Beckham-Gesetz (Art. 93 Ley 35/2006) und valencianischer Vermögensteuer für jedes Kundenprofil, bevor wir eine Wohnortempfehlung geben. Wir verwalten den gesamten Beitrittsprozess — von der Analyse nach § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung) über den Antrag Modell 149 bis zur jährlichen Erklärung Modell 151.
Wie wir vorgehen
Förderfähigkeitsprüfung und regionaler Vergleich
Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen des Beckham-Gesetzes (Art. 93 Ley 35/2006, reformiert durch das Start-up-Gesetz 2022) erfüllen, und vergleichen die Nettosteuerbelastung zwischen Valencia (Comunitat Valenciana, nicht bonifizierte Vermögensteuer) und anderen Regionen Spaniens — insbesondere Andalusien und Madrid, die eine 100-%-Befreiung auf die Vermögensteuer gewähren. Diese Analyse ist entscheidend vor jeder Umzugsentscheidung.
Koordination der deutschen Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Vor der formalen Umsiedlung klären wir mit deutschen Steuerberatern: Relevanz der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei wesentlichen Beteiligungen (> 1 % in den letzten 5 Jahren), Antrag auf Ratenzahlung nach § 6 Abs. 4 AStG n.F. (7 zinsfreie Jahresraten, seit ATADUmsG 2022), Anwendung des DBA Deutschland-Spanien vom 3. Februar 2011 und optimaler Umzugszeitplan zur Minimierung der Steuerfolgen in beiden Staaten.
Antragstellung bei der AEAT (Modell 149)
Wir bereiten den Antrag auf das Sonderregime innerhalb von sechs Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung oder Registrierung bei der AEAT in Valencia vor und reichen ihn ein. Wir verwalten die gesamte Kommunikation mit der AEAT bis zur Erteilung des positiven Bescheids.
Jährliche Verwaltung (Modell 151) und valencianische Vermögensteuerplanung
Während der bis zu fünf Gültigkeitsjahre des Regimes in Valencia reichen wir Ihre Jahreserklärung Modell 151 ein und beraten Sie zur Strukturierung Ihres in Spanien belegenen Vermögens, um die valencianische Vermögensteuer zu optimieren — insbesondere wenn Ihr Nettovermögen in Spanien über 700.000 Euro liegt.
Ich habe Valencia wegen der Lebensqualität und des Immobilienpreises gewählt. BMC hat mir von Anfang an erklärt, dass die valencianische Vermögensteuer anders funktioniert als in Andalusien, und mir geholfen, meine Situation vor dem Umzug korrekt zu strukturieren. Ohne diese Vorabanalyse hätte ich tausende Euro unnötig gezahlt.
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Beckham-Gesetz in Valencia: Steuervorteile und Besonderheiten der Comunitat Valenciana
Valencia ist zu einem der beliebtesten Ziele für deutsche Expatriates geworden. Die Kombination aus hervorragender Lebensqualität, mediterranem Klima, bezahlbarem Immobilienmarkt und wachsender internationaler Geschäftsgemeinschaft macht die Stadt besonders attraktiv für Fachkräfte mit hohem Einkommen, die das Beckham-Gesetz nutzen möchten.
BMC berät internationale Fachkräfte, die sich in Valencia und der Comunitat Valenciana niederlassen, zur Anwendbarkeit des Beckham-Gesetzes sowie zu den spezifischen steuerlichen Rahmenbedingungen der Region — insbesondere in Bezug auf die Vermögensteuer und die Koordination mit deutschen Steuerplichten.
Der Pauschalsteuersatz von 24 % in Valencia
Gemäß Art. 93 der Ley 35/2006 (IRPF) erlaubt das Sonderregime für Expatriates — das Beckham-Gesetz — die Besteuerung der Einkünfte aus spanischen Quellen zu einem festen Steuersatz von 24 % bis zu 600.000 Euro pro Jahr. Dieser Satz gilt einheitlich in ganz Spanien, auch in Valencia. Über 600.000 Euro greift der Satz von 47 %. Ausländische Einkommensquellen — Dividenden aus deutschen Gesellschaften, Mieterträge aus deutschen Immobilien — fließen während der Regimegültigkeit nicht in die spanische Steuerbemessungsgrundlage ein.
Die valencianische Besonderheit: Vermögensteuer ohne Befreiung
Hier unterscheidet sich die Comunitat Valenciana deutlich negativ von Andalusien und Madrid für vermögende Profile. Während Andalusien und Madrid eine 100-%-Befreiung auf die Vermögensteuer (IP) gewähren, wendet Valencia eine eigene Skala von 0,25 % bis 3,5 % auf das in Spanien belegene Nettovermögen über dem Freibetrag (700.000 Euro Grundfreibetrag) an.
Für einen Expatriate unter dem Beckham-Gesetz, der eine Villa in Valencia für 1,5 Mio. Euro erwirbt, kann die valencianische Vermögensteuer 15.000 bis 28.000 Euro pro Jahr betragen — eine Belastung, die in Andalusien dank der 100-%-Befreiung nicht anfällt. Zur Erinnerung: Unter dem Beckham-Gesetz ist nur das in Spanien belegene Vermögen — nicht das weltweite Vermögen — der Vermögensteuer unterworfen. Wer sein Vermögen hauptsächlich in Deutschland hält, zahlt auf dieses keine valencianische Vermögensteuer.
Deutsche Expatriates in Valencia: Wegzugsbesteuerung und DBA
Für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz nach Valencia verlegen, sind zwei steuerrechtliche Aspekte besonders relevant:
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Hält eine in Deutschland ansässige Person eine wesentliche Beteiligung (über 1 % in den letzten 5 Jahren) an einer Kapitalgesellschaft und verlegt ihren Wohnsitz ins Ausland, werden die stillen Reserven dieser Beteiligung im Zeitpunkt des Wegzugs besteuert. Seit der Reform durch das ATADUmsG (1. Januar 2022) ist eine zeitlich unbegrenzte zinslose Stundung nicht mehr möglich. Stattdessen besteht auf Antrag die Möglichkeit, die Steuer in sieben gleichen, zinsfreien Jahresraten zu zahlen (§ 6 Abs. 4 AStG n.F.), in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Jährliche Meldepflichten bestehen weiter (§ 6 Abs. 7 AStG n.F.). BMC koordiniert sich mit deutschen Steuerberatern, um den Wegzug optimal zu planen.
DBA Deutschland-Spanien vom 3. Februar 2011: Dieses Abkommen regelt Art. 15 (Löhne und Gehälter): Arbeitet ein in Valencia ansässiger Arbeitnehmer von dort aus für seinen deutschen Arbeitgeber, hat Spanien das vorrangige Besteuerungsrecht auf diese Einkünfte. Unter dem Beckham-Gesetz werden diese zu 24 % besteuert. Deutschland vermeidet die Doppelbesteuerung in der Regel durch die Freistellungsmethode.
Valencia vs. Andalusien: ein sachlicher Vergleich
Für einen deutschen Fernarbeiter mit 150.000 Euro Jahreseinkommen und einem valencianischen Nettovermögen unter dem Freibetrag (700.000 Euro) ist Valencia fiskalisch gleichwertig mit Marbella: 24 % Beckham-Satz, Vermögensteuer nahe null. In diesem Fall entscheiden Lebensqualitätsaspekte und Immobilienpreise.
Für einen Expatriate mit einer hochwertigen Immobilie und anderen spanischen Anlagen über 1 Mio. Euro Nettovermögen in Spanien bietet Andalusien durch die 100-%-Befreiung einen klaren steuerlichen Vorteil.
BMC erstellt vor jeder Empfehlung eine genaue Vergleichsrechnung für beide Regionen.
Was als Nächstes kommt
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Arbeitsvertrag für entsandte Arbeitnehmer
Prüfen und optimieren Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Einreise: Entsendungsklauseln, geldwerte Vorteile und Beckham-Schutz.
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Verwalten Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien koordiniert mit dem Sondersteuerregime.
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RSUs und Aktienoptionen: Besteuerung
Versteuern Sie Aktienoptionen und Kapitalbeteiligungspläne korrekt als Entsandter unter dem Beckham-Gesetz.
Häufig gestellte Fragen
Verwandte Leistungen
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