Wer in Spanien eine Kapitalgesellschaft gründet oder führt, muss die spanischen Buchführungspflichten kennen. Der Plan General Contable (PGC), festgelegt durch Real Decreto 1514/2007, ist das Fundament des spanischen Rechnungslegungssystems. Er orientiert sich an den IFRS-Grundsätzen, ist aber auf spanische Unternehmen zugeschnitten und für viele KMU deutlich zugänglicher als die internationalen Standards.
Rechtliche Grundlagen
| Rechtsgrundlage | Inhalt |
|---|---|
| Real Decreto 1514/2007 | Plan General Contable (Vollstandard) |
| Real Decreto 1515/2007 | Plan General Contable de PYMES |
| Código de Comercio (Art. 25-49) | Allgemeine Buchführungspflichten |
| Ley de Sociedades de Capital (LSC) | Jahresabschluss und Hinterlegungspflichten |
| Ley 18/2022 (Ley Crea y Crece) | Digitale Rechnungsstellung B2B |
Wer ist zur Buchführung nach PGC verpflichtet?
Alle in Spanien eingetragenen Kapitalgesellschaften (Sociedad Limitada, Sociedad Anónima, etc.) und Filialen ausländischer Gesellschaften sind verpflichtet, nach dem PGC Buch zu führen. Auch ausländische Gesellschaften, die in Spanien eine Betriebsstätte unterhalten, müssen für diese Betriebsstätte eine spanische Buchführung führen.
Die 9 Kontengruppen des PGC
Der PGC gliedert sich in 9 Hauptgruppen:
| Gruppe | Bezeichnung | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Eigenfinanzierung und Rücklagen | Stammkapital, Reserven, Ergebnisvortrag |
| 2 | Anlagevermögen | Immobilien, Maschinen, immaterielle Güter |
| 3 | Vorräte | Rohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse |
| 4 | Forderungen und Verbindlichkeiten aus L+L | Kunden-, Lieferantenkonten |
| 5 | Kurzfristige Finanzkonten | Kurzfristige Darlehen, Wertpapiere |
| 6 | Aufwendungen | Personalkosten, Materialkosten, Abschreibungen |
| 7 | Erträge | Umsatzerlöse, sonstige Betriebserträge |
| 8 | Aufwendungen im Eigenkapital | Direkt im EK erfasste Verluste |
| 9 | Erträge im Eigenkapital | Direkt im EK erfasste Gewinne |
PGC vs. PGC-PYME: Welcher Standard gilt?
Unternehmen, die zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten, können das vereinfachte PGC-PYME anwenden:
| Kriterium | Schwellenwert PGC-PYME |
|---|---|
| Bilanzsumme | ≤ 4.000.000 € |
| Nettoumsatz | ≤ 8.000.000 € |
| Durchschnittliche Mitarbeiterzahl | ≤ 50 |
Das PGC-PYME unterscheidet sich vom Vollstandard in folgenden Punkten:
- Vereinfachter Kontenrahmen (weniger Konten)
- Entfall der Kapitalflussrechnung
- Vereinfachte Anhangangaben
- Keine Segmentberichterstattung
- Vereinfachte Bilanzgliederung
Jahresabschluss (Cuentas Anuales)
Alle Kapitalgesellschaften müssen jährlich einen Jahresabschluss (Cuentas Anuales) erstellen, der folgende Bestandteile umfasst:
| Bestandteil | Vollstandard | PGC-PYME |
|---|---|---|
| Bilanz (Balance) | Pflicht | Pflicht |
| Gewinn- und Verlustrechnung (PyG) | Pflicht | Pflicht |
| Kapitalflussrechnung (EFE) | Pflicht | Entfällt |
| Eigenkapitalveränderungsrechnung | Pflicht | Vereinfacht |
| Anhang (Memoria) | Vollständig | Vereinfacht |
Prüfungspflicht
Eine Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer (Auditoría de Cuentas) ist erforderlich, wenn zwei der drei folgenden Grenzen für zwei aufeinanderfolgende Jahre überschritten werden:
- Bilanzsumme > 2.850.000 €
- Nettoumsatz > 5.700.000 €
- Durchschnittliche Mitarbeiterzahl > 50
Fristen: Erstellung, Genehmigung und Hinterlegung
| Phase | Frist (bei Geschäftsjahresende 31. Dezember) |
|---|---|
| Formulación (Aufstellung durch Geschäftsführung) | Bis 31. März |
| Aprobación (Genehmigung durch Gesellschafterversammlung) | Bis 30. Juni |
| Depósito (Hinterlegung beim Registro Mercantil) | Bis 31. Juli |
Sanktionen bei Nichteinreichung: Die Nichteinreichung des Jahresabschlusses beim Registro Mercantil führt zur administrativen Schließung des Registers (Cierre Registral) — die Gesellschaft kann keine neuen Eintragungen vornehmen (z. B. Kapitalerhöhungen, Geschäftsführerwechsel). Außerdem drohen Bußgelder der Dirección General del Registro y del Notariado.
Digitale Rechnungsstellung: Neue Pflichten ab 2025/2026
Die Ley 18/2022 (Ley Crea y Crece) verpflichtet Unternehmen schrittweise zur elektronischen Rechnungsstellung im strukturierten Format (Factura-e, XML-basiert):
- Großunternehmen (> 8 Mio. € Umsatz): Verpflichtend ab 2025
- KMU und Kleinstunternehmen: Voraussichtlich ab 2026/2027
- Format: XML nach Factura-e oder EDIFACT-Standard, kompatibel mit den Anforderungen der AEAT
Diese Regelung betrifft die B2B-Rechnungsstellung (zwischen Unternehmen) — die Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen an Endverbraucher (B2C) ist davon zunächst nicht betroffen.
Hinweis für DACH-Unternehmen mit spanischen Tochtergesellschaften
Für deutsche, österreichische oder Schweizer Muttergesellschaften mit einer spanischen Tochter-SL gilt:
- Die spanische Tochtergesellschaft muss nach spanischem PGC Buch führen — eine Buchführung nach HGB oder Swiss GAAP ist für spanische Zwecke nicht ausreichend
- Für den deutschen Konzernabschluss müssen die PGC-Abschlüsse auf HGB (oder IFRS) überleitend angepasst werden
- Die Überleitungsrechnung zwischen PGC und IFRS/HGB ist insbesondere bei Rückstellungen, latenten Steuern und Leasingverträgen relevant
- Steuerliches Ergebnis weicht häufig vom HGB-Ergebnis ab, da der spanische IS eigene Anpassungen vorsieht
BMC begleitet Unternehmen aus dem DACH-Raum bei der spanischen Buchführung, der Erstellung des Jahresabschlusses nach PGC und der Koordination mit dem deutschen Mutterkonzern für Konsolidierungszwecke.
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