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Strategie Artikel

Spanischer Buchführungsplan (PGC) 2026: Leitfaden für Unternehmen

Der spanische Plan General Contable (PGC, RD 1514/2007) regelt Buchführung und Jahresabschluss für alle Kapitalgesellschaften. Leitfaden für KMU und Unternehmen aus dem DACH-Raum in Spanien.

4 Min. Lesezeit

Thema: spanischer buchführungsplan (pgc) 2026

Wer in Spanien eine Kapitalgesellschaft gründet oder führt, muss die spanischen Buchführungspflichten kennen. Der Plan General Contable (PGC), festgelegt durch Real Decreto 1514/2007, ist das Fundament des spanischen Rechnungslegungssystems. Er orientiert sich an den IFRS-Grundsätzen, ist aber auf spanische Unternehmen zugeschnitten und für viele KMU deutlich zugänglicher als die internationalen Standards.

Rechtliche Grundlagen

RechtsgrundlageInhalt
Real Decreto 1514/2007Plan General Contable (Vollstandard)
Real Decreto 1515/2007Plan General Contable de PYMES
Código de Comercio (Art. 25-49)Allgemeine Buchführungspflichten
Ley de Sociedades de Capital (LSC)Jahresabschluss und Hinterlegungspflichten
Ley 18/2022 (Ley Crea y Crece)Digitale Rechnungsstellung B2B

Wer ist zur Buchführung nach PGC verpflichtet?

Alle in Spanien eingetragenen Kapitalgesellschaften (Sociedad Limitada, Sociedad Anónima, etc.) und Filialen ausländischer Gesellschaften sind verpflichtet, nach dem PGC Buch zu führen. Auch ausländische Gesellschaften, die in Spanien eine Betriebsstätte unterhalten, müssen für diese Betriebsstätte eine spanische Buchführung führen.

Die 9 Kontengruppen des PGC

Der PGC gliedert sich in 9 Hauptgruppen:

GruppeBezeichnungBeispiele
1Eigenfinanzierung und RücklagenStammkapital, Reserven, Ergebnisvortrag
2AnlagevermögenImmobilien, Maschinen, immaterielle Güter
3VorräteRohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse
4Forderungen und Verbindlichkeiten aus L+LKunden-, Lieferantenkonten
5Kurzfristige FinanzkontenKurzfristige Darlehen, Wertpapiere
6AufwendungenPersonalkosten, Materialkosten, Abschreibungen
7ErträgeUmsatzerlöse, sonstige Betriebserträge
8Aufwendungen im EigenkapitalDirekt im EK erfasste Verluste
9Erträge im EigenkapitalDirekt im EK erfasste Gewinne

PGC vs. PGC-PYME: Welcher Standard gilt?

Unternehmen, die zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten, können das vereinfachte PGC-PYME anwenden:

KriteriumSchwellenwert PGC-PYME
Bilanzsumme≤ 4.000.000 €
Nettoumsatz≤ 8.000.000 €
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl≤ 50

Das PGC-PYME unterscheidet sich vom Vollstandard in folgenden Punkten:

  • Vereinfachter Kontenrahmen (weniger Konten)
  • Entfall der Kapitalflussrechnung
  • Vereinfachte Anhangangaben
  • Keine Segmentberichterstattung
  • Vereinfachte Bilanzgliederung

Jahresabschluss (Cuentas Anuales)

Alle Kapitalgesellschaften müssen jährlich einen Jahresabschluss (Cuentas Anuales) erstellen, der folgende Bestandteile umfasst:

BestandteilVollstandardPGC-PYME
Bilanz (Balance)PflichtPflicht
Gewinn- und Verlustrechnung (PyG)PflichtPflicht
Kapitalflussrechnung (EFE)PflichtEntfällt
EigenkapitalveränderungsrechnungPflichtVereinfacht
Anhang (Memoria)VollständigVereinfacht

Prüfungspflicht

Eine Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer (Auditoría de Cuentas) ist erforderlich, wenn zwei der drei folgenden Grenzen für zwei aufeinanderfolgende Jahre überschritten werden:

  • Bilanzsumme > 2.850.000 €
  • Nettoumsatz > 5.700.000 €
  • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl > 50

Fristen: Erstellung, Genehmigung und Hinterlegung

PhaseFrist (bei Geschäftsjahresende 31. Dezember)
Formulación (Aufstellung durch Geschäftsführung)Bis 31. März
Aprobación (Genehmigung durch Gesellschafterversammlung)Bis 30. Juni
Depósito (Hinterlegung beim Registro Mercantil)Bis 31. Juli

Sanktionen bei Nichteinreichung: Die Nichteinreichung des Jahresabschlusses beim Registro Mercantil führt zur administrativen Schließung des Registers (Cierre Registral) — die Gesellschaft kann keine neuen Eintragungen vornehmen (z. B. Kapitalerhöhungen, Geschäftsführerwechsel). Außerdem drohen Bußgelder der Dirección General del Registro y del Notariado.

Digitale Rechnungsstellung: Neue Pflichten ab 2025/2026

Die Ley 18/2022 (Ley Crea y Crece) verpflichtet Unternehmen schrittweise zur elektronischen Rechnungsstellung im strukturierten Format (Factura-e, XML-basiert):

  • Großunternehmen (> 8 Mio. € Umsatz): Verpflichtend ab 2025
  • KMU und Kleinstunternehmen: Voraussichtlich ab 2026/2027
  • Format: XML nach Factura-e oder EDIFACT-Standard, kompatibel mit den Anforderungen der AEAT

Diese Regelung betrifft die B2B-Rechnungsstellung (zwischen Unternehmen) — die Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen an Endverbraucher (B2C) ist davon zunächst nicht betroffen.

Hinweis für DACH-Unternehmen mit spanischen Tochtergesellschaften

Für deutsche, österreichische oder Schweizer Muttergesellschaften mit einer spanischen Tochter-SL gilt:

  • Die spanische Tochtergesellschaft muss nach spanischem PGC Buch führen — eine Buchführung nach HGB oder Swiss GAAP ist für spanische Zwecke nicht ausreichend
  • Für den deutschen Konzernabschluss müssen die PGC-Abschlüsse auf HGB (oder IFRS) überleitend angepasst werden
  • Die Überleitungsrechnung zwischen PGC und IFRS/HGB ist insbesondere bei Rückstellungen, latenten Steuern und Leasingverträgen relevant
  • Steuerliches Ergebnis weicht häufig vom HGB-Ergebnis ab, da der spanische IS eigene Anpassungen vorsieht

BMC begleitet Unternehmen aus dem DACH-Raum bei der spanischen Buchführung, der Erstellung des Jahresabschlusses nach PGC und der Koordination mit dem deutschen Mutterkonzern für Konsolidierungszwecke.

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