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Restschuldbefreiung in Spanien für Privatpersonen: Vollständiger Leitfaden 2026

Thema: Restschuldbefreiung Spanien

Was ist das spanische Gesetz über die zweite Chance (Ley de Segunda Oportunidad), wer kann es 2026 nutzen, welche Voraussetzungen gelten, wie funktioniert das Verfahren Schritt für Schritt und welche Schulden werden erlassen. Leitfaden für Private Schuldner auf der Suche nach einem klaren Ausgangspunkt.

4 Min. Lesezeit

Das **Gesetz über die zweite Chance** (spanisch: Ley de Segunda Oportunidad) ermöglicht es jeder natürlichen Person in Spanien, Schulden zu erlassen, die sie nicht mehr bezahlen kann. Es ist nicht notwendig, ein Unternehmen gehabt zu haben. Es ist nicht notwendig, Unternehmer zu sein. Dieser Leitfaden erklärt ohne unnötige Fachterminologie, wie der Mechanismus im Jahr 2026 funktioniert, wer ihn nutzen kann und was in jeder Phase des Verfahrens zu erwarten ist.

Rechtsgrundlage 2026: Ley 16/2022 und die BEPI-Reform

Die Restschuldbefreiung in Spanien wurde mit der Ley 25/2015 eingeführt, die die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie teilweise umsetzte. Sieben Jahre lang wurde der Mechanismus wegen seiner Starrheit kritisiert: Nur wenige konnten ihn nutzen, die Verfahren waren langsam und der Erlass öffentlicher Schulden war praktisch unmöglich.

All das änderte sich mit der Ley 16/2022 vom 5. September, die den Texto Refundido de la Ley Concursal (TRLC — spanisches Insolvenzgesetz) grundlegend reformierte. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Direkter Weg zum Anschlussinsolvenzverfahren ohne zwingende vollständige Ausschöpfung des außergerichtlichen Verfahrens in allen Fällen.
  • Teilweiser Erlass öffentlicher Schulden erstmals möglich, mit spezifischen Schwellenwerten für AEAT und Sozialversicherung (Seguridad Social).
  • Verstärkter Schutz der Hauptwohnung durch einen Zahlungsplan von 3 bis 5 Jahren.
  • Vereinfachung der Redlichkeitsvoraussetzung, was den Zugang für Schuldner in echten Schwierigkeiten erleichtert.
  • Verkürzung der Widerrufsfrist der BEPI von fünf auf drei Jahre.

Wer kann die Restschuldbefreiung nutzen: Voraussetzungen für Privatpersonen

Art. 487 TRLC legt die Redlichkeitsvoraussetzungen fest, die der Zugangsvoraussetzung entsprechen. Es handelt sich um vier kumulative Bedingungen:

1. Natürliche Person sein. Die Restschuldbefreiung steht Handelsgesellschaften (GmbH, AG usw.) nicht offen. Nur natürliche Personen können sie beantragen: Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Arbeitslose, Studierende oder jede andere Privatperson.

2. In einer Zahlungsunfähigkeitssituation sein. Der Schuldner muss nachweisen, dass er seine Zahlungsverpflichtungen nicht regelmäßig erfüllen kann oder voraussieht, dass er dies in den nächsten drei Monaten nicht können wird (drohende Zahlungsunfähigkeit). Es ist nicht erforderlich, bereits mit Zahlungen in Verzug zu sein; die begründete Prognose reicht aus.

3. Gesamtschulden unter 5 Millionen Euro. Diese Grenze deckt praktisch alle privaten Schuldner ab.

4. Redlich gehandelt haben. Dies ist die in der Rechtsprechung am meisten analysierte Voraussetzung. Das TRLC konkretisiert sie in mehreren negativen Bedingungen: keine Verurteilung wegen Straftaten gegen das Vermögen, die Wirtschaftsordnung oder die Steuerbehörde in den letzten zehn Jahren; keine Inanspruchnahme der Restschuldbefreiung in den letzten fünf Jahren; keine Vermögensversteckung oder -vernichtung; und keine Verletzung der Mitwirkungspflicht mit dem Insolvenzverwalter (administrador concursal).

Die zwei Wege zum Schuldenlass

Weg 1: Außergerichtlicher Zahlungsversuch (PAED vor Notar)

Der PAED (Procedimiento de Acuerdo Extrajudicial de Deudas) ist der Einstiegspunkt für die meisten Schuldner. Er findet vor einem Notar statt, der als Vermittler fungiert:

  1. Einreichung des Antrags beim Notar mit vollständiger Schuldenaufstellung.
  2. Notar ernennt einen Mediator (Rechtsanwalt oder Verwalter).
  3. Verhandlung mit Gläubigern über einen 2–5-jährigen Zahlungsplan oder einen teilweisen Teilerlass.
  4. Bei Einigung: der Plan wird gerichtlich bestätigt — Schuldenabwicklung innerhalb von 2–4 Monaten.
  5. Ohne Einigung: automatischer Übergang zum Anschlussinsolvenzverfahren vor dem Handelsgericht.

Weg 2: Anschlussinsolvenzverfahren (Concurso Consecutivo)

Wenn der PAED scheitert oder für unzumutbar erklärt wird, beginnt das Insolvenzverfahren:

  1. Gerichtliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  2. Ernennung eines Insolvenzverwalters.
  3. Liquidation des vorhandenen Vermögens (mit möglichem Schutz der Hauptwohnung).
  4. Antrag auf BEPI (Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho — Befreiung von unbefriedigten Verbindlichkeiten).
  5. Gerichtlicher Befreiungsbeschluss.

Was die BEPI erlässt und was nicht

Erlassbare SchuldenNicht erlassbare Schulden
Bankkredite, Kreditkarten, VerbraucherkrediteUnterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehegatte)
MietschuldenÖffentliche Schulden über den Schwellenwerten (> ca. 10.000 € AEAT, > ca. 10.000 € Sozialversicherung)
Schulden bei PrivatpersonenSchulden aus Strafurteilen
HandelsschuldenAußervertragliche Haftung für Körperschäden oder Tod

Wichtig zur öffentlichen Schuld: Die Ley 16/2022 ermöglicht erstmals den teilweisen Erlass öffentlicher Schulden. Art. 489 TRLC sieht vor:

  • Bis zu 10.000 € pro öffentlichem Gläubiger: vollständiger Erlass.
  • 50 % des Betrags zwischen 10.000 € und 20.000 €: Erlass.
  • Über 20.000 € pro öffentlichem Gläubiger: kein Erlass.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Zu lange warten: Der häufigste und teuerste Fehler ist, zu warten, bis die Schulden vollständig unkontrollierbar sind. Die Redlichkeitsvoraussetzung wird leichter nachgewiesen, wenn früh gehandelt wird, bevor Verzögerungen oder mangelnde Kooperation mit Gläubigern entstehen.

Keine vollständige Schuldenaufstellung erstellen: Das Verfahren erfordert eine vollständige Aufstellung aller Verbindlichkeiten, einschließlich Privatdarlehen und öffentlicher Schulden.

Versuche, Vermögen zu verstecken: Jede Vermögensversteckung nach Antragstellung ist ein Ausschlussgrund für die BEPI.

BMC bietet mit Of Counsel Raúl Herrera García (ICAM), Spezialist für Insolvenzrecht, eine kostenlose Erstdiagnose der Durchführbarkeit des Restschuldbefreiungsverfahrens an. Erfahren Sie mehr über unsere Restschuldbefreiungs-Dienstleistungen.

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