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Steuer- und Rechtsglossar International

UGE-CE (Einheit für Großunternehmen und strategische Gruppen)

Die UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) ist Spaniens spezialisierte, zentrale Einwanderungseinheit beim Staatssekretariat für Migration. Sie bearbeitet Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte, Unternehmenstransfers, digitale Nomaden und Gründer und unterschreitet dabei die gesetzlichen Bearbeitungsfristen der provinziellen Ausländerbehörden erheblich.

Die UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) ist Spaniens spezialisierte, zentrale Einwanderungseinheit beim Staatssekretariat für Migration. Sie bearbeitet Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte, Unternehmenstransfers, digitale Nomaden und Gründer und unterschreitet dabei die gesetzlichen Bearbeitungsfristen der provinziellen Ausländerbehörden erheblich.

In der Praxis

Was ist die UGE-CE?

Die Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE) ist Spaniens zentrale Einwanderungseinheit unter dem Staatssekretariat für Migration. Sie wurde eingerichtet, um Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für wirtschaftlich relevante Profile zu bearbeiten, die von spezialisierten Schnellverfahren profitieren.

Die Einheit gewann an Bedeutung nach dem Inkrafttreten des Startup-Gesetzes (Gesetz 28/2022), das das Digitalnomadenvisum schuf und dessen Bearbeitung der UGE-CE mit einer gesetzlichen Frist von 20 Werktagen übertrug.

Zuständigkeitsbereich der UGE-CE

GenehmigungstypRechtsgrundlage
Aufenthaltserlaubnis für digitale NomadenArt. 61-62 Ley 14/2013 (i.d.F. Gesetz 28/2022)
Hochqualifizierte Fachkraft (PAC)RD 557/2011, Art. 71
Unternehmensinterner Transfer (ICT)Richtlinie 2014/66/EU
Blaue Karte EURichtlinie 2009/50/EG
UnternehmervisumGesetz 14/2013, Artt. 66-70
Forscher / DoktorandenGesetz 14/2013, Titel V

Bearbeitungszeiten und Planbarkeit

Der praktische Hauptvorteil der UGE-CE ist die Geschwindigkeit. Für die Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden gilt eine gesetzliche Frist von 20 Werktagen ab Eingang eines vollständigen Antrags — gegenüber drei Monaten bei Provinzbehörden, wo im Falle einer nicht fristgerechten Entscheidung das negative Verwaltungsschweigen gilt.

Antragstellung

Alle UGE-CE-Anträge werden elektronisch über das E-Government-Portal des Ministeriums eingereicht. Ein digitales Zertifikat oder Cl@ve PIN ist erforderlich. Da die UGE-CE nationale Zuständigkeit hat, ist keine Bindung an eine bestimmte Provinz notwendig — der Antrag wird zentral bearbeitet.

Abgrenzung zur provinziellen Ausländerbehörde

Provinzielle Ausländerbehörden (Oficinas de Extranjería) sind für Familienzusammenführung, soziale Integration (Arraigo), Daueraufenthalt und Verlängerungen von allgemeinen Arbeitsgenehmigungen zuständig — Kategorien, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der UGE-CE fallen. Für die einschlägigen Genehmigungen bietet die UGE-CE kürzere Fristen, mehr Fachkompetenz und standardisiertere Verfahren.

Häufige Fragen

Die UGE-CE ist zuständig für das digitale Nomaden-Aufenthaltsrecht (Startup-Gesetz 28/2022), die Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte, den unternehmensinternen Transfer (ICT, Richtlinie 2014/66/EU), die Blaue Karte EU, das Unternehmervisum (nach ENISA-Bewertung) sowie Genehmigungen für Forscher und Doktoranden bei akkreditierten Einrichtungen.
Die gesetzliche Frist der UGE-CE beträgt 20 Werktage für Aufenthaltserlaubnisse für digitale Nomaden — gegenüber drei Monaten bei einer Provinzbehörde (mit negativem Verwaltungsschweigen bei fehlender Entscheidung). Bei einem vollständigen Antrag ist das Ergebnis deutlich vorhersehbarer und schneller.
Anträge werden elektronisch über das Online-Portal des Ministeriums für soziale Eingliederung, Soziale Sicherheit und Migration eingereicht. Die UGE-CE hat nationalen Zuständigkeitsbereich, sodass Antragsteller keinen territorialen Bezug zu einer bestimmten Provinz benötigen — ein wesentlicher Vorteil gegenüber den Provinzbehörden.
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E-Mail
Kontakt

Häufig gestellte Fragen

Welche Genehmigungen bearbeitet die UGE-CE?
Die UGE-CE ist zuständig für das digitale Nomaden-Aufenthaltsrecht (Startup-Gesetz 28/2022), die Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte, den unternehmensinternen Transfer (ICT, Richtlinie 2014/66/EU), die Blaue Karte EU, das Unternehmervisum (nach ENISA-Bewertung) sowie Genehmigungen für Forscher und Doktoranden bei akkreditierten Einrichtungen.
Wie lang sind die Bearbeitungszeiten der UGE-CE?
Die gesetzliche Frist der UGE-CE beträgt 20 Werktage für Aufenthaltserlaubnisse für digitale Nomaden — gegenüber drei Monaten bei einer Provinzbehörde (mit negativem Verwaltungsschweigen bei fehlender Entscheidung). Bei einem vollständigen Antrag ist das Ergebnis deutlich vorhersehbarer und schneller.
Wo stellt man den Antrag bei der UGE-CE?
Anträge werden elektronisch über das Online-Portal des Ministeriums für soziale Eingliederung, Soziale Sicherheit und Migration eingereicht. Die UGE-CE hat nationalen Zuständigkeitsbereich, sodass Antragsteller keinen territorialen Bezug zu einer bestimmten Provinz benötigen — ein wesentlicher Vorteil gegenüber den Provinzbehörden.

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