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Steuer- und Rechtsglossar International

UGE-CE (Einheit für Großunternehmen und strategische Gruppen)

Die UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) ist Spaniens spezialisierte, zentrale Einwanderungseinheit beim Staatssekretariat für Migration. Sie bearbeitet Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte, Unternehmenstransfers, digitale Nomaden und Gründer und unterschreitet dabei die gesetzlichen Bearbeitungsfristen der provinziellen Ausländerbehörden erheblich.

Die UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) ist Spaniens spezialisierte, zentrale Einwanderungseinheit beim Staatssekretariat für Migration. Sie bearbeitet Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte, Unternehmenstransfers, digitale Nomaden und Gründer und unterschreitet dabei die gesetzlichen Bearbeitungsfristen der provinziellen Ausländerbehörden erheblich.

In der Praxis

Was ist die UGE-CE?

Die Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE) ist Spaniens zentrale Einwanderungseinheit unter dem Staatssekretariat für Migration. Sie wurde eingerichtet, um Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für wirtschaftlich relevante Profile zu bearbeiten, die von spezialisierten Schnellverfahren profitieren.

Die Einheit gewann an Bedeutung nach dem Inkrafttreten des Startup-Gesetzes (Gesetz 28/2022), das das Digitalnomadenvisum schuf und dessen Bearbeitung der UGE-CE mit einer gesetzlichen Frist von 20 Werktagen übertrug.

Zuständigkeitsbereich der UGE-CE

GenehmigungstypRechtsgrundlage
Aufenthaltserlaubnis für digitale NomadenArt. 61-62 Ley 14/2013 (i.d.F. Gesetz 28/2022)
Hochqualifizierte Fachkraft (PAC)RD 557/2011, Art. 71
Unternehmensinterner Transfer (ICT)Richtlinie 2014/66/EU
Blaue Karte EURichtlinie 2009/50/EG
UnternehmervisumGesetz 14/2013, Artt. 66-70
Forscher / DoktorandenGesetz 14/2013, Titel V

Bearbeitungszeiten und Planbarkeit

Der praktische Hauptvorteil der UGE-CE ist die Geschwindigkeit. Für die Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden gilt eine gesetzliche Frist von 20 Werktagen ab Eingang eines vollständigen Antrags — gegenüber drei Monaten bei Provinzbehörden, wo im Falle einer nicht fristgerechten Entscheidung das negative Verwaltungsschweigen gilt.

Antragstellung

Alle UGE-CE-Anträge werden elektronisch über das E-Government-Portal des Ministeriums eingereicht. Ein digitales Zertifikat oder Cl@ve PIN ist erforderlich. Da die UGE-CE nationale Zuständigkeit hat, ist keine Bindung an eine bestimmte Provinz notwendig — der Antrag wird zentral bearbeitet.

Abgrenzung zur provinziellen Ausländerbehörde

Provinzielle Ausländerbehörden (Oficinas de Extranjería) sind für Familienzusammenführung, soziale Integration (Arraigo), Daueraufenthalt und Verlängerungen von allgemeinen Arbeitsgenehmigungen zuständig — Kategorien, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der UGE-CE fallen. Für die einschlägigen Genehmigungen bietet die UGE-CE kürzere Fristen, mehr Fachkompetenz und standardisiertere Verfahren.

Häufige Fragen

Die UGE-CE ist zuständig für das digitale Nomaden-Aufenthaltsrecht (Startup-Gesetz 28/2022), die Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte, den unternehmensinternen Transfer (ICT, Richtlinie 2014/66/EU), die Blaue Karte EU, das Unternehmervisum (nach ENISA-Bewertung) sowie Genehmigungen für Forscher und Doktoranden bei akkreditierten Einrichtungen.
Die gesetzliche Frist der UGE-CE beträgt 20 Werktage für Aufenthaltserlaubnisse für digitale Nomaden — gegenüber drei Monaten bei einer Provinzbehörde (mit negativem Verwaltungsschweigen bei fehlender Entscheidung). Bei einem vollständigen Antrag ist das Ergebnis deutlich vorhersehbarer und schneller.
Anträge werden elektronisch über das Online-Portal des Ministeriums für soziale Eingliederung, Soziale Sicherheit und Migration eingereicht. Die UGE-CE hat nationalen Zuständigkeitsbereich, sodass Antragsteller keinen territorialen Bezug zu einer bestimmten Provinz benötigen — ein wesentlicher Vorteil gegenüber den Provinzbehörden.
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DGT-Bescheide (auf Spanisch)

Die verbindlichen Auskünfte der spanischen Steuerbehörde (DGT) werden auf Spanisch veröffentlicht. Rufen Sie den spanischen Glossareintrag dieses Begriffs auf, um die anwendbare Doktrin einzusehen.

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