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Wirtschaftsglossar

Freiberufliche Gesellschaft in Spanien (Sociedad Profesional)

Eine freiberufliche Gesellschaft (sociedad profesional) ist eine besondere Art spanischer Kapitalgesellschaft, die durch die Ley 2/2007 geregelt wird und es zugelassenen Freiberuflern — Anwälten, Architekten, Ärzten, Ingenieuren, Buchhaltern und anderen — ermöglicht, ihren Beruf durch eine Gesellschaft anstatt als selbständige Einzelpersonen auszuüben. Die Gesellschaft selbst hält die Berufszulassung und schließt Verträge direkt mit Klienten ab, während die einzelnen Freiberufler als Gesellschafter und Angestellte fungieren.

Steuern

Was ist eine Sociedad Profesional?

Eine sociedad profesional ist eine Gesellschaft, die speziell dafür konzipiert wurde, es zwei oder mehr zugelassenen Freiberuflern — oder in manchen Fällen einem einzelnen Freiberufler — zu ermöglichen, eine regulierte freiberufliche Tätigkeit durch ein Unternehmen anstatt als selbständige Einzelpersonen auszuüben. Der rechtliche Rahmen ist die Ley 2/2007, de 15 de marzo, de Sociedades Profesionales, die eine neue Kategorie von Gesellschaften schuf, die Berufszulassungen in eigenem Namen halten kann.

Vor der Ley 2/2007 war die häufigste Struktur für freiberufliche Praxen in Spanien eine informelle Gesellschaft (comunidad de bienes) oder eine reguläre S.L., die zugelassene Freiberufler beschäftigte, während die Freiberufler selbst alle Arbeitsergebnisse in eigenem Namen unterzeichneten. Die Ley 2/2007 formalisierte die sociedad profesional, indem sie der Gesellschaft erlaubte, die vertragschließende und verantwortliche Einheit zu sein, sofern sie spezifische Governance- und Eigentümeranforderungen erfüllt.

Die sociedad profesional ist relevant für Anwälte, Prozessvertreter (procuradores), Architekten, Ingenieure, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Buchhalter und Wirtschaftsprüfer (in manchen Fällen), Psychologen und andere regulierte Freiberufler, die in den Berufsverbandssatzungen aufgeführt sind.

Funktionsweise in Spanien

Gründung und Anforderungen

Die Gründung einer sociedad profesional erfordert:

  1. Wahl der Rechtsform: Eine sociedad profesional kann die Form einer Sociedad Limitada Profesional (SLP) oder Sociedad Anónima Profesional (SAP) unter anderem annehmen. Die SLP ist die häufigste Form.
  2. Professionelle Mehrheit: Mindestens die Mehrheit des Gesellschaftskapitals und der Stimmrechte muss von professionellen Partnern (socios profesionales) gehalten werden, die zugelassene und aktiv tätige Praktiker des jeweiligen Berufs sind. Nicht-professionelle (Investor-)Partner können beteiligt sein, aber nicht die Mehrheit halten.
  3. Vorstandsführung: Mindestens 75 % der Vorstands- oder Geschäftsführungspositionen müssen von professionellen Partnern besetzt sein.
  4. Berufliche Registrierung: Die sociedad profesional muss sich nicht nur im Handelsregister, sondern auch beim zuständigen Berufsverband (colegio profesional) ihrer Tätigkeit eintragen. Ohne Eintragung beim colegio kann die Gesellschaft den regulierten Beruf nicht legal ausüben.
  5. Berufshaftung: Die sociedad profesional haftet gesamtschuldnerisch mit den einzelnen Freiberuflern, die die Arbeit tatsächlich ausführen, für jegliche Berufsfehler. Dies unterscheidet sich von einer Standard-S.L., bei der die Gesellschaft die alleinige haftende Partei ist.

Die SLP (Sociedad Limitada Profesional)

Die SLP folgt dem Standard-S.L.-Rechtsrahmen (Real Decreto Legislativo 1/2010, LSC) mit den durch die Ley 2/2007 eingeführten Änderungen. Das Mindestkapital beträgt 3.000 € (oder 1 € für eine S.L.M. — vereinfachte Form), genauso wie bei einer Standard-S.L. Die Gründungsurkunde (escritura de constitución) muss ausdrücklich angeben, dass die Gesellschaft als sociedad profesional gegründet wird, und muss die professionellen Partner und ihre Zulassungen benennen.

Die SLP wird sowohl im Handelsregister als auch beim zuständigen Berufsverband eingetragen. Wenn die Eintragung beim Berufsverband abgelehnt wird (beispielsweise weil der Berufsverband zusätzliche, nicht erfüllte Anforderungen hat), kann die SLP nicht mit ihrer Tätigkeit beginnen.

Steuerliche Behandlung

Die sociedad profesional folgt den Standard-Körperschaftsteuerregeln für Gesellschaften:

  • Gesellschaftsgewinne besteuert mit 25 % (15 % für neue Gesellschaften in den ersten zwei Gewinnjahren)
  • An professionelle Gesellschafter-Angestellte gezahlte Gehälter als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • Dividenden an Gesellschafter als Kapitaleinkommen besteuert (progressive Sätze 19–26–28 %)
  • Reduzierter IRPF-Einbehalt bei Rechnungsstellung unter Freiberuflern (7 % in den ersten drei Jahren der freiberuflichen Tätigkeit; danach 15 %)

Die Steuereffizienz einer sociedad profesional im Vergleich zum Betrieb als Autónomo (Selbständiger) hängt vom Einkommensniveau ab:

Jährliches NettoeinkommenWahrscheinlich bessere Struktur
Unter 40.000 €Autónomo (geringerer Verwaltungsaufwand, keine Unternehmensförmlichkeiten)
40.000 € – 80.000 €Beides (Zahlen zur Entnahmestrategie durchrechnen)
Über 80.000 €SLP wahrscheinlich effizienter (IS mit 25 % vs. IRPF bis zu 47 %; aufgeschobene Entnahme)

Der Effizienzgewinn ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Körperschaftsteuersatz (25 %) und dem Spitzensteuersatz der IRPF (47 %) — aber nur, wenn der Freiberufler nicht sofort alle Unternehmensgewinne als Gehalt oder Dividende entnimmt.

IRPF-Qualifikationstest

Die AEAT überwacht seit langem Freiberufler, die Gesellschaften primär als Einkommenssplitting-Vehikel nutzen. Eine bedeutende Rechtsprechungslinie des Tribunal Supremo und AEAT-Leitlinien behandeln die Frage, wann die Dienstleistungen eines Freiberuflers wirklich durch die Gesellschaft erbracht werden (und daher für die körperschaftsteuerliche Behandlung in Frage kommen) gegenüber persönlichen Dienstleistungen, die direkt der IRPF unterliegen sollten.

Wesentliche Faktoren, die die AEAT berücksichtigt:

  • Hat die Gesellschaft andere Angestellte als den Freiberufler selbst?
  • Verfügt die Gesellschaft über echte Infrastruktur (Büro, Ausstattung)?
  • Schließen Klienten Verträge mit der Gesellschaft oder mit der Einzelperson ab?
  • Hat der Freiberufler persönliche Beziehungen zu Klienten, die über das hinausgehen, was die Gesellschaft bietet?

Wenn die AEAT feststellt, dass die Dienstleistung des Freiberuflers rein persönlicher Natur ist und die Gesellschaft künstlich ist, kann sie das Einkommen als IRPF-Arbeitseinkommen oder freiberufliches Einkommen umqualifizieren und die Unternehmensstruktur umgehen.

Wichtige Rechtsvorschriften

  • Ley 2/2007 de Sociedades Profesionales: das grundlegende Gesetz für freiberufliche Gesellschaften
  • Real Decreto Legislativo 1/2010 (LSC): Gesellschaftsrecht für S.L.- und S.A.-Formen
  • Ley 35/2006 (IRPF): einkommensteuerliche Behandlung von freiberuflichem Einkommen und Dividenden
  • Ley 27/2014 (LIS): körperschaftsteuerliche Behandlung der sociedad profesional
  • Berufsverbandsregelungen (estatutos colegiales): Jeder Berufsverband hat spezifische Regeln für im Colegio eingetragene Gesellschaften

Praktische Auswirkungen für ausländische Investoren

Ausländische Freiberuflergesellschaften in Spanien

Internationale Anwaltskanzleien, Beratungsunternehmen, Ingenieurgesellschaften und andere freiberufliche Dienstleistungsunternehmen möchten möglicherweise eine spanische sociedad profesional anstatt einer Standard-S.L. gründen, wenn sie beabsichtigen, regulierte Tätigkeiten in Spanien unter einer Berufszulassung formal auszuüben. Die sociedad profesional verleiht der Einheit die Befugnis, direkt mit spanischen Klienten als zugelassene Berufseinheit zu kontrahieren.

Für viele internationale freiberufliche Dienstleistungsunternehmen — insbesondere Unternehmensberater, Finanzberater und IT-Berater — sind die Tätigkeiten jedoch keine „regulierten Berufe” nach Ley 2/2007, und eine Standard-S.L. ist völlig angemessen und einfacher.

Interdisziplinäre Praxen

Die spanische Version der sociedad profesional erlaubt interdisziplinäre Unternehmen (z. B. eine Kanzlei, die Anwälte und Ökonomen, oder Ärzte und Apotheker verbindet), sofern die freiberuflichen Tätigkeiten kompatibel sind. Dies entspricht dem angelsächsischen LLP-Modell und wird zunehmend von spanischen Freiberuflerkanzleien genutzt, die mit internationalen Praxen konkurrieren möchten.

Übergang vom Autónomo zur SLP

Der häufigste Anwendungsfall für eine sociedad profesional ist ein selbständiger Freiberufler, dessen Einkommen so stark gewachsen ist, dass die IRPF-Last sehr erheblich wird. Die Umwandlung in eine SLP umfasst die Übertragung des Kundenstamms auf die Gesellschaft (eine Änderung, über die die Klienten informiert werden müssen), die Eintragung der SLP beim colegio profesional und die Festlegung der angemessenen Gehalts- versus Dividenden-Entnahmepolitik.

Wie BMC helfen kann

Wir beraten Freiberufler und freiberufliche Dienstleistungsunternehmen, ob die Gründung einer sociedad profesional angemessen und steuereffizient ist, angesichts ihres Einkommensniveaus, ihrer Tätigkeit und ihrer Wachstumspläne. Wir verwalten den Gründungsprozess — von der Erstellung der Gründungsdokumente bis zur Eintragung sowohl im Handelsregister als auch beim zuständigen Berufsverband — und modellieren die optimale Gehalts-Dividenden-Entnahmestrategie für professionelle Gesellschafter.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Sociedad Profesional und einer regulären S.L., die freiberufliche Dienstleistungen erbringt?
Eine sociedad profesional (nach Ley 2/2007) ist speziell dazu befugt, eine regulierte freiberufliche Tätigkeit in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auszuüben. Die Gesellschaft selbst hält die Berufszulassung. Eine reguläre S.L. kann Dienstleistungen kommerziell erbringen, kann jedoch keinen regulierten Beruf formal 'ausüben' — der einzelne Freiberufler muss immer die zugelassene Partei sein. In der Praxis operieren viele freiberufliche Dienstleistungsunternehmen als reguläre S.L.s, was für viele Zwecke rechtlich gültig ist, sich aber technisch von einer Ley 2/2007 Sociedad Profesional unterscheidet.
Können ausländische Freiberufler in Spanien eine Sociedad Profesional gründen?
Ja, sofern sie eine gültige Berufszulassung für die Berufsausübung in Spanien besitzen. EU-Freiberufler können ihre Qualifikationen in der Regel nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anerkennen lassen. Nicht-EU-Freiberufler müssen das spanische Homologationsverfahren (homologación de títulos) durchlaufen, bevor sie eine spanische Berufszulassung erhalten und eine Sociedad Profesional gründen können.
Was sind die Mindestanforderungen an die beruflichen Gesellschafter?
Nach Ley 2/2007 muss mindestens die Mehrheit des Gesellschaftskapitals und der Stimmrechte einer Sociedad Profesional von professionellen Partnern (socios profesionales) gehalten werden, die zugelassen und aktiv in der Gesellschaft tätig sind. Nicht-professionelle Investoren können beteiligt sein, aber nicht die Mehrheit halten. Mindestens 75 % der Vorstandsmitglieder müssen ebenfalls professionelle Partner sein.
Wie werden Einkünfte aus einer Sociedad Profesional besteuert?
Die Gesellschaft selbst zahlt Körperschaftsteuer (25 %, oder 15 % in den ersten zwei Gewinnjahren). Wenn sie Gehälter an ihre beruflichen Gesellschafter-Angestellten zahlt, unterliegen diese Zahlungen der IRPF und den Sozialversicherungsbeiträgen. An professionelle Gesellschafter gezahlte Dividenden werden als Kapitaleinkommen besteuert (19–28 %). Die gesamte Steuereffizienz im Vergleich zum Betrieb als Autónomo hängt vom Einkommensniveau und der gewählten Entnahmestrategie ab.
Muss eine Sociedad Profesional in professionelle Gegenseitigkeitsfonds (Mutualidades) anstatt zur Sozialversicherung beitragen?
Professionelle Partner in einer Sociedad Profesional können unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge durch Beiträge zu einem professionellen Gegenseitigkeitsfonds (mutualidad de previsión social) ersetzen, wenn ihr Berufsverband eine genehmigte Alternative hat. Dies kann hinsichtlich Beitragssätzen und Leistungsgestaltung für bestimmte Berufe vorteilhaft sein.
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