Wirtschaftsglossar
D&O-Versicherung (Haftpflicht für Direktoren und leitende Angestellte)
Die D&O-Haftpflichtversicherung (Directors and Officers) ist eine Police, die die persönliche zivilrechtliche Haftung von Unternehmensdirektoren und leitenden Angestellten für gegen sie gerichtete Ansprüche von Gesellschaftern, Gläubigern, Arbeitnehmern, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen bei der Ausübung ihrer Leitungsfunktionen abdeckt. Sie deckt Rechtsverteidigungskosten und etwaige Entschädigungszahlungen im Rahmen der Versicherungssumme ab, mit Standardausschlüssen für vorsätzlichen Betrug und strafbare Handlungen.
D&O-Versicherung: Schutz des persönlichen Vermögens von Direktoren
Eine D&O-Police bietet finanziellen Schutz für das persönliche Vermögen von Direktoren, Vorstandsmitgliedern und leitenden Angestellten, wenn gegen sie in ihrer Leitungseigenschaft Ansprüche geltend gemacht werden. Ohne D&O-Versicherung muss selbst ein gutgläubiger Direktor, der sich gegen einen spekulativen Anspruch verteidigt, die Verteidigungskosten aus persönlichen Mitteln tragen — und ein erfolgreicher Anspruch kann gegen persönliche Vermögenswerte einschließlich der Familienwohnung vollstreckt werden.
In Spanien entsteht die persönliche Haftung von Direktoren durch mehrere Rechtswege: die Gesellschaftsklage (Art. 238 LSC), die individuelle Gesellschafterklage (Art. 241 LSC), die Haftung für Gesellschaftsschulden bei der Abwicklung (Art. 367 LSC) und die persönliche Haftung für das Insolvenzdefizit bei schuldhafter Insolvenz. Das Insolvenzszenario ist das finanziell verheerendste, da das Gericht Direktoren verpflichten kann, die gesamte Lücke zwischen dem Gesellschaftsvermögen und seinen Gesamtschulden zu decken.
Policenstruktur
Side A — Direkter Direktorsschutz Deckt den Direktor direkt ab, wenn das Unternehmen nicht in der Lage oder nicht bereit ist, zu entschädigen (z. B. weil das Unternehmen insolvent ist). Side A ist die wichtigste Deckung für einzelne Direktoren.
Side B — Unternehmenserstattung Erstattet dem Unternehmen, wenn es einen Direktor für einen abgedeckten Anspruch entschädigt hat.
Side C — Unternehmensschutz In manchen Policen abgedeckt: Ansprüche gegen das Unternehmen selbst (z. B. Wertpapierstreitigkeiten bei börsennotierten Unternehmen).
Wann ist D&O-Versicherung besonders wichtig?
- Auslandsgeführte Tochterunternehmen: Ausländische Direktoren spanischer Tochterunternehmen sind oft überrascht von der persönlichen Haftungsexposition; D&O überbrückt die Lücke zwischen ihrer Erwartung und der spanischen Rechtswirklichkeit
- PE-gestützte und investorenbeteiligte Unternehmen: Investoren verlangen es oft als Bedingung für ihre Beteiligung
- Unternehmen mit externen unabhängigen Direktoren: Diese nehmen oft keine Rolle an, ohne D&O-Deckung
- Post-Akquisitions-Integration: Direktoren, die neu erworben Unternehmen übernehmen, tragen das Haftungsrisiko für Handlungen vor ihrem Amtsantritt
Wie BMC helfen kann
Wir beraten Direktoren und Gesellschafter bei der Beurteilung der D&O-Versicherungsanforderungen, helfen bei der Gestaltung geeigneter Deckungsrahmen und koordinieren mit Versicherungsmaklern die Beschaffung geeigneter Policen für spanische Gesellschaften jeder Größe.
Häufig gestellte Fragen
Was deckt eine D&O-Versicherung in Spanien ab?
Was schließt eine D&O-Versicherung aus?
Ist eine D&O-Versicherung in Spanien verpflichtend?
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