Wirtschaftsglossar
CSRD — Corporate Sustainability Reporting Directive
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie EU 2022/2464) ist der EU-Rechtsrahmen, der Unternehmen verpflichtet, nach standardisierten Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Er gilt für börsennotierte Unternehmen, große Unternehmen und bestimmte KMU und erweitert erheblich den Umfang des früheren NFRD.
RechtWas ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Gesetzgebung, die die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzt und erheblich erweitert. Sie schreibt vor, wie und was Unternehmen über Nachhaltigkeitsfragen berichten müssen, und verwendet standardisierte Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS).
Die CSRD zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung so zuverlässig und vergleichbar zu machen wie die Finanzberichterstattung, sodass Investoren, Regulatoren und Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können.
Wer ist betroffen: Gestaffelter Anwendungsbereich
| Unternehmensgröße | Geltungsjahr |
|---|---|
| Bereits NFRD-pflichtige große börsennotierte EU-Unternehmen (500+ Mitarbeiter) | GJ 2024 (Berichte 2025) |
| Alle großen EU-Unternehmen (250+ Mitarbeiter, 50+ Mio. EUR Umsatz oder 25+ Mio. EUR Bilanzsumme) | GJ 2025 (Berichte 2026) |
| Börsennotierte KMU (mit Opt-out-Möglichkeit bis 2028) | GJ 2026 (Berichte 2027) |
| Nicht-EU-Tochtergesellschaften großer Konzerne | GJ 2028 (Berichte 2029) |
Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)
Die ESRS sind der Kern der CSRD-Berichterstattung. Sie teilen sich auf in:
Querschnittsstandards:
- ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
- ESRS 2: Allgemeine Offenlegungen
Umweltstandards (E):
- E1: Klimawandel
- E2: Umweltverschmutzung
- E3: Wasser- und Meeresressourcen
- E4: Biodiversität und Ökosysteme
- E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Sozialstandards (S):
- S1: Eigene Belegschaft
- S2: Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
- S3: Betroffene Gemeinschaften
- S4: Verbraucher und Endnutzer
Governance-Standards (G):
- G1: Unternehmensführung, Risikomanagement und interne Kontrollen
Doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality)
Das Schlüsselkonzept der CSRD-Berichterstattung ist die doppelte Wesentlichkeit:
- Auswirkungswesentlichkeit: Wie das Unternehmen Umwelt und Gesellschaft beeinflusst (Inside-out-Perspektive)
- Finanzielle Wesentlichkeit: Wie Nachhaltigkeitsthemen den finanziellen Wert des Unternehmens beeinflussen (Outside-in-Perspektive)
Beide Dimensionen müssen in einer strukturierten Wesentlichkeitsbewertung bewertet werden, die das Management und die Stakeholder einbezieht.
Auswirkungen auf den Jahresabschluss und die Prüfung
Der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht muss Teil des jährlichen Lageberichts (Informe de Gestión) sein und unterliegt der externen Prüfung — zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit (ähnlich einer Review), mit langfristiger Perspektive auf vernünftige Sicherheit.
Wie BMC helfen kann
Wir unterstützen Unternehmen beim doppelten Wesentlichkeitsassessment, bei der Lückenanalyse zwischen aktueller Berichterstattung und ESRS-Anforderungen, beim Aufbau von Datenerfassungsprozessen für Nachhaltigkeitskennzahlen, bei der Vorbereitung der ersten CSRD-Berichte und bei der Koordination mit Prüfern für die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte.
Häufig gestellte Fragen
Für wen gilt die CSRD in Spanien?
Was sind die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)?
Was ist eine doppelte Wesentlichkeitsbewertung (Double Materiality Assessment)?
Unterliegt die CSRD-Berichterstattung einer externen Prüfung?
Was sind die Folgen der Nichteinhaltung der CSRD in Spanien?
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