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Wirtschaftsglossar

CSRD — Corporate Sustainability Reporting Directive

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie EU 2022/2464) ist der EU-Rechtsrahmen, der Unternehmen verpflichtet, nach standardisierten Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Er gilt für börsennotierte Unternehmen, große Unternehmen und bestimmte KMU und erweitert erheblich den Umfang des früheren NFRD.

Recht

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Gesetzgebung, die die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzt und erheblich erweitert. Sie schreibt vor, wie und was Unternehmen über Nachhaltigkeitsfragen berichten müssen, und verwendet standardisierte Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS).

Die CSRD zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung so zuverlässig und vergleichbar zu machen wie die Finanzberichterstattung, sodass Investoren, Regulatoren und Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können.

Wer ist betroffen: Gestaffelter Anwendungsbereich

UnternehmensgrößeGeltungsjahr
Bereits NFRD-pflichtige große börsennotierte EU-Unternehmen (500+ Mitarbeiter)GJ 2024 (Berichte 2025)
Alle großen EU-Unternehmen (250+ Mitarbeiter, 50+ Mio. EUR Umsatz oder 25+ Mio. EUR Bilanzsumme)GJ 2025 (Berichte 2026)
Börsennotierte KMU (mit Opt-out-Möglichkeit bis 2028)GJ 2026 (Berichte 2027)
Nicht-EU-Tochtergesellschaften großer KonzerneGJ 2028 (Berichte 2029)

Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)

Die ESRS sind der Kern der CSRD-Berichterstattung. Sie teilen sich auf in:

Querschnittsstandards:

  • ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
  • ESRS 2: Allgemeine Offenlegungen

Umweltstandards (E):

  • E1: Klimawandel
  • E2: Umweltverschmutzung
  • E3: Wasser- und Meeresressourcen
  • E4: Biodiversität und Ökosysteme
  • E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Sozialstandards (S):

  • S1: Eigene Belegschaft
  • S2: Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
  • S3: Betroffene Gemeinschaften
  • S4: Verbraucher und Endnutzer

Governance-Standards (G):

  • G1: Unternehmensführung, Risikomanagement und interne Kontrollen

Doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality)

Das Schlüsselkonzept der CSRD-Berichterstattung ist die doppelte Wesentlichkeit:

  1. Auswirkungswesentlichkeit: Wie das Unternehmen Umwelt und Gesellschaft beeinflusst (Inside-out-Perspektive)
  2. Finanzielle Wesentlichkeit: Wie Nachhaltigkeitsthemen den finanziellen Wert des Unternehmens beeinflussen (Outside-in-Perspektive)

Beide Dimensionen müssen in einer strukturierten Wesentlichkeitsbewertung bewertet werden, die das Management und die Stakeholder einbezieht.

Auswirkungen auf den Jahresabschluss und die Prüfung

Der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht muss Teil des jährlichen Lageberichts (Informe de Gestión) sein und unterliegt der externen Prüfung — zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit (ähnlich einer Review), mit langfristiger Perspektive auf vernünftige Sicherheit.

Wie BMC helfen kann

Wir unterstützen Unternehmen beim doppelten Wesentlichkeitsassessment, bei der Lückenanalyse zwischen aktueller Berichterstattung und ESRS-Anforderungen, beim Aufbau von Datenerfassungsprozessen für Nachhaltigkeitskennzahlen, bei der Vorbereitung der ersten CSRD-Berichte und bei der Koordination mit Prüfern für die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte.

Häufig gestellte Fragen

Für wen gilt die CSRD in Spanien?
Die CSRD gilt gestaffelt für: (1) große börsennorierte EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern (ab Geschäftsjahr 2024); (2) alle großen Unternehmen, die 2 von 3 Schwellenwerten überschreiten (250+ Mitarbeiter, 50+ Mio. EUR Umsatz, 25+ Mio. EUR Bilanzsumme) ab 2025; (3) börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsgesellschaften ab 2026; und (4) Nicht-EU-Tochtergesellschaften großer Konzerne ab 2028.
Was sind die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)?
Die ESRS sind die von der Europäischen Kommission genehmigten Standards für die CSRD-Berichterstattung. Sie decken Umwelt- (E), Sozial- (S) und Governance-Themen (G) ab und verlangen wesentliche Offenlegungen zu Klimawandel, Biodiversität, Wassernutzung, Lieferketten, Arbeitnehmerrechten und Unternehmensethik. Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt und pflegt die ESRS.
Was ist eine doppelte Wesentlichkeitsbewertung (Double Materiality Assessment)?
Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit unter der CSRD verlangt, dass Unternehmen sowohl (1) die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen (finanzielle Wesentlichkeit) als auch (2) die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Auswirkungswesentlichkeit) bewerten. Dieser bidirektionale Ansatz unterscheidet die CSRD von früheren einwegigen Berichterstattungsrahmen.
Unterliegt die CSRD-Berichterstattung einer externen Prüfung?
Ja. Die CSRD schreibt eine externe Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vor. Die anfängliche Anforderung ist eine begrenzte Prüfungssicherheit (ähnlich einer Review), mit einer langfristigen Zielsetzung, zu einer vernünftigen Sicherheit (ähnlich einer vollständigen Prüfung) überzugehen. In Spanien müssen akkreditierte Wirtschaftsprüfer oder unabhängige Prüfungsdienstleister die Berichte prüfen.
Was sind die Folgen der Nichteinhaltung der CSRD in Spanien?
Spanien muss die CSRD-Sanktionen in nationales Recht umsetzen. Auf der Grundlage des EU-Rahmens können Nichteinhaltungen zu Bußgeldern, Reputationsschäden und bei börsennotierten Unternehmen zu regulatorischen Maßnahmen der CNMV führen. Der Druck von Investoren, Finanzinstituten und Lieferkettenkunden dürfte in der Praxis ein stärkeres Compliance-Mittel sein als formelle Sanktionen.
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