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Steuer- und Rechtsglossar Steuer

Disregarded Entity (steuerlich ignorierte Einheit)

Eine Disregarded Entity ist eine Einheit, die der IRS (US-Finanzbehörde) steuerlich ignoriert: Einkünfte, Aufwendungen und Vermögenswerte werden direkt dem einzigen Gesellschafter zugerechnet, als ob die Einheit steuerlich nicht existieren würde. Der häufigste Fall ist die SMLLC (Single-Member LLC), sofern keine gegenteilige Wahl getroffen wurde. Für einen spanisch steueransässigen Gesellschafter einer SMLLC ergibt sich eine eigenständige spanische Steueranalyse, die die IRS-Einordnung NICHT automatisch übernimmt.

Eine Disregarded Entity ist eine Einheit, die der IRS (US-Finanzbehörde) steuerlich ignoriert: Einkünfte, Aufwendungen und Vermögenswerte werden direkt dem einzigen Gesellschafter zugerechnet, als ob die Einheit steuerlich nicht existieren würde. Der häufigste Fall ist die SMLLC (Single-Member LLC), sofern keine gegenteilige Wahl getroffen wurde. Für einen spanisch steueransässigen Gesellschafter einer SMLLC ergibt sich eine eigenständige spanische Steueranalyse, die die IRS-Einordnung NICHT automatisch übernimmt.

In der Praxis

Was ist eine Disregarded Entity?

Der IRS (Internal Revenue Service) erlaubt es bestimmten Einheiten, für Zwecke der bundesstaatlichen US-Steuer als nicht existent behandelt zu werden. Eine solche Einheit wird als Disregarded Entity bezeichnet — wörtlich: eine ignorierte oder unbeachtete Einheit.

Die häufigste Form der Disregarded Entity ist die SMLLC (Single-Member LLC), also eine LLC mit nur einem Mitglied. Standardmäßig rechnet der IRS — wenn dieses einzige Mitglied eine natürliche Person ist — sämtliche Einkünfte und Aufwendungen der LLC direkt dem Eigentümer zu, der sie im Schedule C (wirtschaftliche Tätigkeit) oder im entsprechenden Abschnitt seines Form 1040 erklärt. Die LLC reicht keine eigene Körperschaftsteuererklärung ein; sie ist für den IRS steuerlich unsichtbar.

Der Eigentümer kann wählen, dass die SMLLC als C-Corporation besteuert wird, indem er das Form 8832 einreicht (vgl. check-the-box). Trifft er diese Wahl, ist die Einheit nicht länger disregarded.

Warum die Disregarded Entity in Spanien nicht automatisch transparent ist

Hier liegt das häufigste Missverständnis: Die Tatsache, dass der IRS eine Einheit ignoriert, bedeutet nicht, dass die spanische Finanzverwaltung (AEAT) dies ebenfalls tut. Spanien wendet seinen eigenen Qualifizierungstest an.

Die DGT-Auflösung vom 6. Februar 2020 (BOE-A-2020-2108) legt drei kumulativ zu erfüllende Kriterien fest, damit eine ausländische Einheit in Spanien als Einheit im Einkommensanrechnungsregime behandelt wird:

  1. Die Einheit unterliegt im Gründungsstaat keiner persönlichen Einkommenssteuer.
  2. Die Erträge werden den Gesellschaftern steuerlich zugerechnet nach dem Recht des Gründungsstaats.
  3. Die Zurechnung erfolgt allein durch das Erzielen der Erträge, ohne dass eine Ausschüttung erforderlich ist.

Eine SMLLC, die für den IRS als Disregarded Entity gilt, kann diese drei Kriterien aus spanischer Sicht erfüllen oder auch nicht. Die DGT nimmt keine automatische Gleichsetzung vor: Sie analysiert, ob die LLC nach dem Recht des Gründungsstaats die drei Voraussetzungen materiell erfüllt.

Die verbindliche Auskunft DGT V3074-22

In der verbindlichen Auskunft V3074-22 erkannte die DGT an, dass eine US-amerikanische LLC eigene Rechtspersönlichkeit besitzen kann und dass sie in diesem Fall von der AEAT als opake Einheit behandelt wird: Der spanische Gesellschafter rechnet die Erträge nicht im IRPF an, solange sie in der LLC verbleiben, sondern erst dann, wenn tatsächliche Ausschüttungen (Dividenden) oder direkte Vergütungen (Gehalt, Management Fee) erfolgen.

Der entscheidende Punkt ist, ob die LLC in ihrem Gründungsstaat rechtlich anerkannte Rechtspersönlichkeit besitzt und ob ihr Heimatrecht sie verpflichtet, Erträge automatisch und ohne Ausschüttung den Mitgliedern zuzurechnen. Nicht jede für den IRS disregarded SMLLC erfüllt die drei spanischen Kriterien.

Asymmetrie Spanien–USA: ein besonders heikler Fall

Es ist durchaus möglich, dass eine SMLLC gleichzeitig:

  • eine Disregarded Entity für den IRS ist (transparent in den USA): Der Eigentümer erklärt alles direkt.
  • eine opake Einheit für die AEAT ist (nicht transparent in Spanien): Der Eigentümer versteuert erst bei Dividendeneingang.

Diese Asymmetrie erzeugt echte Komplexität: Der Gesellschafter kann in den USA korrekt erfüllen, ohne zu bemerken, dass er in Spanien eine andere Verpflichtung hat — oder umgekehrt. Kommt es irgendwann zu einer Ausschüttung, kann der Gesellschafter feststellen, dass er dieselben Erträge zweimal versteuert hat, ohne die in den USA gezahlte Steuer in Spanien als Anrechnungsguthaben geltend machen zu können.

Das DBA Spanien–USA (Protokoll 2019, BOE-A-2019-15166) versucht über seinen Art. 1.6, diese Asymmetrie zu mildern, indem er dem spanischen Gesellschafter ermöglicht, die Abkommensvorteile direkt für die aus US-Sicht durch die Disregarded Entity zugerechneten Erträge in Anspruch zu nehmen. Die Qualifizierungsasymmetrie verschwindet dadurch jedoch nicht vollständig.

Bei BMC ist diese Konstellation eine der ersten, die wir prüfen, wenn ein Mandant mit einer US-amerikanischen SMLLC zu uns kommt und sich gerade in Spanien niedergelassen hat. Die IRS-Einordnung ist nur der Ausgangspunkt; die Analyse für die spanische Finanzverwaltung ist unabhängig und kann zu einem anderen Ergebnis führen.

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Häufige Fragen

Eine Disregarded Entity ist eine Einheit, die der IRS (US-Finanzbehörde) steuerlich ignoriert: Einkünfte, Aufwendungen und Vermögenswerte werden direkt dem einzigen Gesellschafter zugerechnet, als ob die Einheit steuerlich nicht existieren würde. Der häufigste Fall ist die SMLLC (Single-Member LLC), sofern keine gegenteilige Wahl getroffen wurde. Für einen spanisch steueransässigen Gesellschafter einer SMLLC ergibt sich eine eigenständige spanische Steueranalyse, die die IRS-Einordnung NICHT automatisch übernimmt. Wenden Sie sich an BMC für eine fallspezifische Beratung zu Disregarded Entity (steuerlich ignorierte Einheit).
Die Anwendung von Disregarded Entity (steuerlich ignorierte Einheit) hängt vom Regime, der Tätigkeit und der Situation des Steuerpflichtigen ab. BMC analysiert jeden Fall individuell.
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Häufig gestellte Fragen

Was ist Disregarded Entity (steuerlich ignorierte Einheit)?
Eine Disregarded Entity ist eine Einheit, die der IRS (US-Finanzbehörde) steuerlich ignoriert: Einkünfte, Aufwendungen und Vermögenswerte werden direkt dem einzigen Gesellschafter zugerechnet, als ob die Einheit steuerlich nicht existieren würde. Der häufigste Fall ist die SMLLC (Single-Member LLC), sofern keine gegenteilige Wahl getroffen wurde. Für einen spanisch steueransässigen Gesellschafter einer SMLLC ergibt sich eine eigenständige spanische Steueranalyse, die die IRS-Einordnung NICHT automatisch übernimmt. Wenden Sie sich an BMC für eine fallspezifische Beratung zu Disregarded Entity (steuerlich ignorierte Einheit).
Wann gilt Disregarded Entity (steuerlich ignorierte Einheit)?
Die Anwendung von Disregarded Entity (steuerlich ignorierte Einheit) hängt vom Regime, der Tätigkeit und der Situation des Steuerpflichtigen ab. BMC analysiert jeden Fall individuell.