Die Resolution vom 20. April 2026 veröffentlicht die Gehaltstabellen für 2024 und 2025 für Lehrkräfte an staatlich geförderten Schulen (concertados) sowie für 2025 für nicht staatlich geförderte Schulen und Verwaltungspersonal gemäß dem VII. Kollektivvertrag für privatwirtschaftliche, öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen. Die Tabellen gelten ab dem Inkrafttreten mit einer Anpassungsfrist von drei Monaten (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015).
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Privatwirtschaftliche, teilweise oder vollständig öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen müssen ihre Gehälter ab dem Inkrafttreten gemäß den neuen Gehaltstabellen aktualisieren. Das Lehrpersonal sowie das Verwaltungs- und Servicepersonal erhalten Gehaltsanpassungen nach den neuen Tabellen. Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Veröffentlichung (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar salarios del personal docente y de administración según tablas de 2024 y 2025 | art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 | 3 meses desde la publicación |
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