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BOE-A-2026-9502 ·1. Mai 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Privatsschulen: Drei Monate Frist zur Anwendung der Gehaltstabellen 2024 und 2025 für Lehrkräfte und Verwaltungspersonal

Die Resolution vom 20. April 2026 veröffentlicht die Gehaltstabellen für 2024 und 2025 für Lehrkräfte an staatlich geförderten Schulen (concertados) sowie für 2025 für nicht staatlich geförderte Schulen und Verwaltungspersonal gemäß dem VII. Kollektivvertrag für privatwirtschaftliche, öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen. Die Tabellen gelten ab dem Inkrafttreten mit einer Anpassungsfrist von drei Monaten (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015).

In 2 Punkten

  1. Anwendung der Gehaltstabellen 2024 und 2025 für Lehrkräfte an staatlich geförderten Schulen (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Dreimonatige Frist zur Gehaltsanpassung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Centros de enseñanza privada sostenidos con fondos públicos
  • Con independencia del tamaño

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Wie es Betroffene betrifft

Privatwirtschaftliche, teilweise oder vollständig öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen müssen ihre Gehälter ab dem Inkrafttreten gemäß den neuen Gehaltstabellen aktualisieren. Das Lehrpersonal sowie das Verwaltungs- und Servicepersonal erhalten Gehaltsanpassungen nach den neuen Tabellen. Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Veröffentlichung (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar salarios del personal docente y de administración según tablas de 2024 y 2025 art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 3 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-05-01pubVeröffentlichung im BOE
2026-07-01vigorInkrafttreten (disposición final del texto)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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