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BOE-A-2026-945 ·16. Januar 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern: Ab 1. Januar 2026 digitale Zeiterfassung verpflichtend oder Bußgelder bis 7.500 EUR pro Arbeitnehmer

Das Gesetz 8/2025 ändert Artikel 47 des Gesetzes 22/2007 vom 18. Dezember, um Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zur digitalen Zeiterfassung zu verpflichten. Diese Pflicht tritt am 1. Januar 2026 in Kraft (Art. 47, Schlussbestimmung 18). Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer festgesetzt (Art. 47.3).

In 2 Punkten

  1. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen die Arbeitszeit digital erfassen (art. 47)
  2. Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer bei Nichteinhaltung (art. 47.3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Tener más de 10 trabajadores
  • Sector no especificado

art. 47

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 47

Gilt für dieses Profil

  • Tener más de 10 trabajadores
  • Independientemente del tamaño

art. 47

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern ergibt sich ab dem 1. Januar 2026 eine neue Verpflichtung zur digitalen Zeiterfassung (Art. 47). Verstöße ziehen Bußgelder von bis zu 7.500 EUR pro Arbeitnehmer nach sich (Art. 47.3). Betroffene KMU und Großunternehmen müssen ihre Zeiterfassungssysteme aktualisieren. Arbeitnehmer sind nicht direkt betroffen, unterliegen jedoch der obligatorischen Zeiterfassung.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Adaptar sistema de registro de jornada a formato digital art. 47 1 de enero de 2026
Verificar cumplimiento de la obligación de registro por trabajador art. 47.3

Zeitlinie

2026-01-16pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (disposición final 18)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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